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Die Reitabgabe ist eine Sonderabgabe des Landes Nordrhein Westfalen Das Aufkommen der Abgabe ist fur die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen bestimmt Nach 62 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW 1 ist das Reiten in freier Landschaft und im Wald nur erlaubt wenn am Pferd beidseitig ein gultiges Kennzeichen gefuhrt wird Mit der Ausgabe des Kennzeichens bzw des Aufklebers dafur wird eine Abgabe erhoben Sie betragt 25 Euro fur Reiterhofe 75 Euro je Kennzeichen und Jahr Zustandig fur die Ausgabe der Kennzeichen sind die kreisfreien Stadte und Kreise als untere Landschaftsbehorden Die vereinnahmten Mittel werden von der Bezirksregierung verwaltet und fur die entsprechenden Massnahmen zur Verfugung gestellt Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW 62 Kennzeichnung von Reitpferden Reitabgabe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reitabgabe amp oldid 234022966