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Eine Rasseliste ist im Kontext der Hundehaltung eine Liste von Hunderassen die rassebedingt als gefahrlich angesehen werden oder deren Gefahrlichkeit vermutet wird Kampfhunde gefahrliche Hunde Von den Rasselisten erfasste Hunde werden als Listenhund bezeichnet fur ihre Haltung gelten verschiedene Einschrankungen die sich je nach ortlichen Gegebenheiten unterscheiden konnen Auch die Bezeichnung Anlagehund ist verbreitet und darauf zuruckzufuhren dass Rasselisten teilweise in den Anlagen zu den entsprechenden Gesetzen oder Verordnungen veroffentlicht wurden Der American Pit Bull Terrier gilt vom Gesetz her in vielen deutschen Bundeslandern als gefahrlich der Import nach Deutschland ist verboten Ebenfalls in vielen deutschen Bundeslandern in der Liste gefahrlicher Hunde der BullterrierDer Staffordshire Bullterrier darf nicht nach Deutschland importiert werdenNeben einem Verbot der Haltung gewisser Rassen sind rassespezifische Einschrankungen bei der Haltung moglich Auf den Halter bezogen kann dies beispielsweise Volljahrigkeit Vorlage eines Fuhrungszeugnisses oder die Pflicht zum Ablegen einer Sachkundeprufung umgangssprachlich Hundefuhrerschein bedeuten Bei der Haltung konnen weitere Sonderregelungen wie Leinenzwang Maulkorbpflicht Chippflicht Versicherungspflicht Genehmigungspflicht Gebot der Unfruchtbarmachung Pflicht zur sicheren Umzaunung des Besitzes auf dem der Hund gehalten wird oder Ablegen eines Wesenstests fur Hunde vorgeschrieben sein Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Deutschland 1 2 Schweiz 2 Rasselisten in Deutschland 2 1 Rasseliste des Bundes 2 2 Rasselisten der deutschen Lander 2 3 Einzelne Bundeslander Besonderheiten 2 3 1 Baden Wurttemberg 2 3 2 Bayern 2 3 3 Berlin 2 3 4 Brandenburg 2 3 5 Mecklenburg Vorpommern 2 3 6 Niedersachsen 2 3 7 Nordrhein Westfalen 2 3 8 Sachsen Anhalt 2 3 9 Schleswig Holstein 2 3 10 Thuringen 2 4 Befurworter 2 5 Kritik 2 6 Urteil des Bundesverfassungsgerichts 3 Rasselisten in Osterreich 3 1 Regelungen in Bundeslandern mit Rasseliste 3 2 Regelungen in Bundeslandern ohne Rasseliste 3 3 Rechtliche Grundlage 4 Rasselisten in der Schweiz 4 1 Geschichte 4 2 Aktuelle Rasselisten 5 Rasseliste in Liechtenstein 6 Regelungen in nicht deutschsprachigen Landern 6 1 Grossbritannien 6 2 Danemark 6 3 Frankreich 6 3 1 Hunde der Kategorie 1 6 3 2 Hunde der Kategorie 2 6 4 Italien 7 Kritik 7 1 Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Frage rassespezifischer Gefahrlichkeit 7 2 Auswirkungen von Rasselisten 7 3 Tierschutzerische Aspekte 7 4 Juristische Einordnung in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDeutschland Bearbeiten Die immer wieder aufflammende Kampfhundediskussion wurde entfacht als bei einem Angriff durch zwei Hunde eines mehrfach einschlagig vorbestraften Halters am 26 Juni 2000 in Hamburg Wilhelmsburg ein Kind getotet wurde In den Medien wurde daraufhin eine kontroverse und emotionale Debatte uber das Thema gefuhrt In kurzester Zeit erliessen alle Bundeslander jeweils unterschiedliche Hundeverordnungen 1 Gemeinsam war ihnen dass sie durch Einschrankungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen die Sicherheit der Bevolkerung vor Angriffen durch Hunde erhohen sollten Als gefahrliche Hunde benannt wurden dabei in der Regel die Rassen Staffordshire Bullterrier American Staffordshire Terrier American Pit Bull Terrier und Bullterrier ausserdem wurden haufig in einer zweiten Liste weitere Rassen aufgefuhrt wie Tosa Inu Bullmastiff Dogo Argentino Bordeaux Dogge Fila Brasileiro Mastin Espanol Mastino Napoletano Mastiff Teilweise wurden nicht klar definierte Begriffe wie Bandog oder Romischer Kampfhund ugs fur Mollossoide Hunderassen gelistet Folgende Auflagen wurden Haltern dieser Hunde in der Regel gemacht Nachweis der Zuverlassigkeit des Halters polizeiliches Fuhrungszeugnis Nachweis der Befahigung des Halters Sachkundenachweis Hunde Zwang zum Tragen von Maulkorb und Leine fur die Hunde in der Offentlichkeit Befreiung nach Wesenstest moglich Wesenstest fur Hunde Zugangsverbot bei offentlichen Festen in Freibadern auf Spielplatzen nicht jedes Bundesland Sterilisation bzw Kastration der Hunde nicht jedes Bundesland Kennzeichnung durch Tatowierung oder Mikrochip In Hessen 2 sowie auch in Thuringen Kennzeichnung aller Zugange eines eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung mit deutlich sichtbarem Warnschild in Signalfarbe Hessen mit der Aufschrift Vorsicht Hund Eine Ausnahme bildete Thuringen 3 das einerseits Hunde die auf Angriffslust oder uber das naturliche Mass hinausgehende Kampfbereitschaft oder Scharfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezuchtet ausgebildet oder abgerichtet sind sowie generell als gefahrliche Hunde solche Hunde definierte die sich durch ihr Verhalten als gefahrlich erwiesen haben Die Wesenstests sind nicht normiert In einigen Bundeslandern fuhrte der bestandene Wesenstest zur Befreiung vom Maulkorbzwang in anderen nicht Viele Gemeinden erhohten die Hundesteuer fur Listenhunde drastisch teilweise auf den zehn bis zwanzigfachen Satz Die Tierheime fullten sich mit hunderten von schwer vermittelbaren Tieren Folge der Verordnungen war eine Fulle von Klagen betroffener Hundehalter und zuchter die bei den Oberverwaltungsgerichten beispielsweise von Schleswig Holstein Niedersachsen und Sachsen Anhalt zum Erfolg fuhrten Die Hundeverordnungen wurden in Teilen oder ganz fur nichtig erklart uberwiegend mit der Begrundung dass so tiefreichende Eingriffe in die Rechte der Burger nicht auf dem Verordnungswege zulassig seien Einige Bundeslander erliessen daraufhin Gesetze andere verzichteten unter Berufung auf die ohnehin gultige allgemeine Gefahrenabwehrverordnung Am 12 April 2001 erliess der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekampfung gefahrlicher Hunde das zum einen die Einfuhr zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American Pit Bull Terrier American Staffordshire Terrier Staffordshire Bullterrier Bullterrier und deren Kreuzungen verbot Das Bundesverfassungsgericht entschied am 16 Marz 2004 uber eine gegen dieses Gesetz gerichtete Verfassungsklage Es erklarte das Importverbot fur mit dem Grundgesetz vereinbar Dagegen verstosse die Regelung zum Zuchtverbot gegen das Grundgesetz weil es sich nicht um eine tierschutzrechtliche sondern um eine der Gefahrenabwehr dienende Regelung handele fur die die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Bund sondern bei den Landern liege 4 Artikel 1 des Gesetzes ist als Gesetz zur Beschrankung des Verbringens oder der Einfuhr gefahrlicher Hunde in das Inland weiterhin in Kraft Schweiz Bearbeiten Nachdem am 1 Dezember 2005 in Oberglatt im Kanton Zurich ein kleiner Junge von drei Pitbull Terriern getotet wurde nahmen die Legislativen des Bundes und der meisten Kantone Bemuhungen auf scharfere Halter und Besitzregeln einzufuhren Die Boulevardzeitung Blick startete eine Petition fur ein Kampfhundeverbot welches von uber 185 000 Schweizern unterzeichnet wurde Der Bundesrat reagierte mit einer eigenen Vorlage die im Bundesparlament allerdings keine Mehrheit fand weshalb die bisherige kantonale Zustandigkeit unangetastet blieb Im Kanton Wallis ist seit 1 Januar 2006 die neue Anschaffung und Haltung von zwolf als gefahrlich geltenden Hunderassen und deren Kreuzungen verboten Pitbull Terrier American Staffordshire Terrier Staffordshire Bullterrier Bullterrier Dobermann argentinische Dogge Fila Brasileiro Rottweiler Mastiff spanischer Mastiff Neapolitan Mastiff und Tosa Fur bereits gehaltene Hunde wurden Ubergangsregelungen getroffen 5 Im Kanton Zurich wurde aufgrund der Volksabstimmung vom 30 November 2008 die Haltung von Kampfhunden verboten 6 Unter dieses Verbot fallen American Staffordshire Terrier Bullterrier Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Rasselisten in Deutschland BearbeitenRasseliste des Bundes Bearbeiten Das Hundeverbringungs und einfuhrbeschrankungsgesetz enthalt eine Rasseliste mit Pitbull Terrier American Staffordshire Terrier Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und schliesst Kreuzungen mit diesen Rassen ein Es ist verboten solche Hunde nach Deutschland zu verbringen Ausserdem durfen Hunde solcher Rassen fur die im Zielbundesland Gefahrlichkeit vermutet wird nicht in dieses Land eingefuhrt werden Ausnahmen gelten unter anderem fur Diensthunde Blindenhunde Behindertenbegleithunde und Rettungshunde bei kurzzeitigen Aufenthalten bis 4 Wochen und bei Nachweis einer berechtigten Haltung im jeweiligen Land Rasselisten der deutschen Lander Bearbeiten Viele deutsche Lander fuhren eine Rasseliste mit Hunderassen die rassebedingt als gefahrlich aufgefuhrt oder deren Gefahrlichkeit vermutet wird Fur solche Listenhunde gelten dann bestimmte Regelungen fur die in einigen Bundeslandern noch einmal abgestuft zwei unterschiedlichen Kategorien gelten Derzeit gelten in funf Bundeslandern abgestufte Rasselisten 1 und 2 in weiteren Bundeslandern gilt je eine Rasseliste ohne Abstufungen Niedersachsen hat sich gegen Rasselisten entschieden Thuringen hatte bis zum 16 Juni 2011 die Auffassung vertreten die Gefahrlichkeit eines Hundes sei nicht an seiner Rasse festzumachen dann eine Rasseliste beschlossen die dann aber 2018 wieder abgeschafft wurde In den meisten Bundeslandern kann ein Hund nach Bestehen eines Wesenstests von den Massnahmen befreit werden die fur Listenhunde vorgeschrieben sind in einigen Landern gilt das nicht fur alle Rassen Gegen einen individuell gefahrlichen Hund konnten durch die zustandige Behorde schon vorher Massnahmen ergriffen werden Die vor dem Juli 2000 geltenden Hundeverordnungen boten die Rechtsgrundlage aggressive Hunde wegnehmen oder andere Anordnungen treffen zu konnen Es ist somit unabhangig von Rasselisten moglich gegen aggressive und gefahrliche Hunde Leinen und Maulkorbzwang zu verhangen Kritiker der Rasselisten stehen auf dem Standpunkt durch den Wegfall von zeit und personalaufwendigen und aus ihrer Sicht unsinnigen Massnahmen gegen Listenhunde wurden die Amter wieder mehr Zeit finden notwendige Massnahmen gegen aggressive Hunde konsequenter durchzusetzen Andererseits ist eine jeweilige Einzelfallprufung personal und zeitintensiver als die Kontrolle von Allgemeinverfugungen Die Bundeslander definieren mit Ausnahme von Niedersachsen Schleswig Holstein und Thuringen in ihren Hundegesetzen oder Hundeverordnungen verschiedene Hunderassen und deren Mischlinge als gefahrlich oder nehmen Bezug auf die Liste in der bundesrechtlichen Regelung des Hundeverbringungs und einfuhrbeschrankungsgesetzes In den Bundeslandern Bayern und Baden Wurttemberg wird der Begriff Kampfhund verwendet Die folgende Tabelle zeigt welche Hunderassen in welchen Bundeslandern Deutschlands als gefahrlich gelten Rasselisten in Deutschland Stand unterschiedlich BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH THAlano 2 2 2American Bulldog 2 X 2 American Pit Bull Terrier 2 1 X 1 X 1 X 1 X X X XAmerican Staffordshire Terrier 2 1 X 1 X 1 X 1 X X X XBandog 1Bullmastiff 2 2 2 2 2Bullterrier 2 2 X 1 X 1 X 1 X XCane Corso Cane Corso Italiano 2 2Dobermann 2Dogo Argentino 2 2 2 2 X 2Dogue de Bordeaux 2 2 2 2Fila Brasileiro 2 2 2 2 X 2Kangal Hirtenhund 2 XKaukasischer Owtscharka 2 XMastiff 2 2 2 2 2Mastin Espanol 2 2 2 2 2Mastino Napoletano 2 2 2 2 2Perro de Presa Canario Perro de Presa Canario Dogo Canario 2 2 Perro de Presa Mallorquin 2 2Rottweiler 2 2 2 X 2Staffordshire Bullterrier 2 1 1 X 1 X 1 X X XTosa Inu 2 1 1 2 2BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH THLegende grun Rasse wird im Gesetz der Vorschrift nicht erwahnt rot Rasse ist in einer Liste aufgefuhrt Landerkurzel BW Baden Wurttemberg BY Bayern BE Berlin BB Brandenburg HB Bremen HH Hamburg HE Hessen MV Mecklenburg Vorpommern NI Niedersachsen NW Nordrhein Westfalen RP Rheinland Pfalz SL Saarland SN Sachsen ST Sachsen Anhalt SH Schleswig Holstein TH ThuringenErlauterungen Bei den nicht verlinkten Bezeichnungen von Rassen kann die Bezeichnung vom Namen her keiner Rasse eindeutig zugeordnet werden 1 Die Rasse ist als gefahrlich aufgefuhrt 2 Die Gefahrlichkeit der Rasse wird vermutet kann aber widerlegt werden Wesenstest X Die Rasse ist als gefahrlich aufgefuhrt dieses Bundesland unterscheidet nicht zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2 Die vorgenannten Kategorien werden in den Bundeslandern unterschiedlich definiert Stand der jeweiligen Bearbeitungen Baden Wurttemberg Die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Landlicher Raum uber das Halten gefahrlicher Hunde vom 3 August 2000 ist berucksichtigt Bayern Berucksichtigt ist die Verordnung uber Hunde mit gesteigerter Aggressivitat und Gefahrlichkeit vom 10 Juli 1992 Stand letzte berucksichtigte Anderung 1 Abs 2 teilweise verfassungswidrig Bek BayVerfGH v 15 Juli 2004 Vf 1 VII 03 S 351 aktuell und zuletzt abgerufen am 12 Februar 2012 Berlin Gefahrliche Hunde Verordnung vom 22 August 2016 Brandenburg Berucksichtigt ist die Ordnungsbehordliche Verordnung uber das Halten und Fuhren von Hunden Hundehalterverordnung HundehV vom 16 Juni 2004 wie sie am 12 Februar 2012 aktuell war Mecklenburg Vorpommern Zum 23 Juli 2022 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg Vorpommern abgeschafft Niedersachsen Zuletzt berucksichtigt ist die Neufassung des Niedersachsischen Gesetzes uber das Halten von Hunden vom 26 Mai 2011 Thuringen Zuletzt berucksichtigt ist das Erste Gesetz zur Anderung des Thuringer Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung vor Tiergefahren vom 12 Februar 2018 7 Schleswig Holstein Gesetz uber das Halten von Hunden HundeG 1 Januar 2016 8 Rasselisten wurden abgeschafft Einzelne Bundeslander Besonderheiten Bearbeiten Baden Wurttemberg Bearbeiten Baden Wurttemberg hatte durch die baden wurttembergische Polizeiverordnung uber das Halten gefahrlicher Hunde vom 28 August 1991 bereits eine Rasseliste die Kampfhunde aufgrund ihrer Rassezugehorigkeit definierte 9 Der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg stellte 1992 fest dass die Auswahl der als Kampfhunde geltenden Hunderassen gegen die Gleichheit vor dem Gesetz Art 3 Abs 1 GG verstiess weil vergleichbare Hunde anderer Rassen nicht berucksichtigt waren 10 Die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums fur Landlichen Raum und Verbraucherschutz uber das Halten gefahrlicher Hunde Vom 3 August 2000 definiert in 1 Kampfhunde als Hunde bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivitat und Gefahrlichkeit gegenuber Menschen oder Tieren auszugehen ist 11 Sie schreibt zwei Rasselisten fest Eine mit den Rassen American Staffordshire Terrier Bullterrier und Pit Bull Terrier bei denen bis zum Beweis des Gegenteils die Kampfhundeigenschaft vermutet wird Eine zweite Liste enthalt neun Rassen bei denen die Kampfhundeigenschaft vorliegen kann wenn Anhaltspunkte darauf hinweisen Beide Listen beziehen sich sowohl auf Hunde der genannten Rassen als auch deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Uber die durch Rasselisten definierten Kampfhunde hinaus gibt es in 2 Festlegungen zu gefahrlichen Hunden die keine Kampfhunde sind Die Haltung von Kampfhunden ist erlaubnispflichtig Ausserdem wird fur sie bis auf Ausnahmen Maulkorb und Anleinpflicht festgelegt 11 Bayern Bearbeiten Der Freistaat Bayern hat bereits seit 1992 eine rassespezifische Hundeverordnung Sie enthalt Rasselisten fur Kampfhunde das sind Hunde bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivitat und Gefahrlichkeit gegenuber Menschen oder Tieren auszugehen ist 12 Hunderassen werden dort aufgefuhrt in 13 Kategorie 1 Die Eigenschaft als Kampfhund wird stets vermutet Kategorie 2 Die Eigenschaft als Kampfhund wird vermutet solange nicht fur den einzelnen Hund ein entsprechender Negativnachweis gefuhrt ist Die Haltung von Kampfhunden ausgenommen Diensthunde bedarf der Erlaubnis die nur erteilt werden darf wenn unter anderem ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen wird 12 Bayern ist das Land mit der langsten Rasseliste Zuletzt wurden am 4 September 2002 die Rassen Alano American Bulldog Cane Corso Perro de Presa Canario Dogo Canario Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler in die Liste der Kategorie 2 neu aufgenommen 14 Bei 18 der jetzt aufgefuhrten Namen handelt es sich um Hunderassen und einen Hundetypus Der neunzehnte Eintrag Bandog ist weder eine von der FCI anerkannte Hunderasse noch ein allgemein bekannter Hundetypus Die bayerische Polizei beschreibt den Bandog als grosse Version des Pit Bulls Der Bandog wortlich zu ubersetzen mit dem Wort Kettenhund ist keine einheitliche Rasse Mit diesem Begriff werden Hunde bezeichnet die tagsuber angekettet und nachts zum Schutz von Grundstucken frei liefen 15 Die Stadt Munchen beschreibt diesen Typus als Kreuzungen grossrahmiger Hunde Schulterhohe uber 45 cm Gewicht uber 30 kg mit hoher Aggressivitat Es besteht kein einheitliches ausseres Erscheinungsbild die Farbschlage variieren 16 Kritiker sehen den Bestimmtheitsgrundsatz verletzt da die Beschreibung zu wenig prazise sei Bei den Angaben zur Ankettung und zur Aggressivitat handle es sich nicht um rassespezifische Merkmale sondern um Haltungsbedingungen schlechte Erziehung und eventuell tierschutzwidrige Zuchtauswahl auf Aggressivitat 17 Berlin Bearbeiten Die Gefahrliche Hunde Verordnung vom 22 August 2016 listet als gefahrlich geltende Hunde Pitbull Terrier American Staffordshire Terrier Bullterrier sowie Kreuzungen dieser untereinander oder mit anderen Hunden 18 Bereits in dem zum 10 Oktober 2004 in Kraft getretenen Gesetz uber das Halten von Hunden in Berlin waren die vorher in der Berliner Hundeverordnung gelisteten Rassen Staffordshire Bullterrier und Dogue de Bordeaux nicht mehr aufgefuhrt worden Es hatte 10 Rassen als gefahrlich festgelegt Pit Bull American Staffordshire Terrier Bullterrier Tosa Inu Bullmastiff Dogo Argentino Fila Brasileiro Mastin Espanol Mastino Napoletano Mastiff 19 Brandenburg Bearbeiten Brandenburg hat erstmals im Jahr 2000 Rasselisten eingefuhrt In Brandenburg gibt es zwei Rasselisten Hunderassen und Gruppen die als gefahrlich gelten Rassen und Gruppen fur die eine Gefahrlichkeitsvermutung gilt die durch ein Negativzeugnis widerlegt werden kann Hauptartikel Hundehalterverordnung Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Bearbeiten Zum 23 Juli 2022 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg Vorpommern abgeschafft Somit gilt kein Hund mehr nur aufgrund seiner Rassezugehorigkeit als gefahrlich 20 21 Niedersachsen Bearbeiten Im Sommer 2000 wurde die Niedersachsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste von allen Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossen Am 3 Juli 2002 entschied das Bundesverwaltungsgericht die komplette Hunderegelung in der Verordnung fur nichtig zu erklaren 22 Das Bundesverwaltungsgericht begrundete die Entscheidung damit dass zwar fur bestimmte Hunderassen ein Verdacht bestehe dass von ihnen erhohte Gefahren ausgingen Es sei jedoch in der Wissenschaft umstritten welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen Erziehung und Ausbildung des Hundes Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflusse fur die Auslosung von aggressivem Verhalten zukommt Ein blosser Gefahrenverdacht auch als Besorgnispotenzial bezeichnet rechtfertige kein Einschreiten auf der Grundlage der polizeilichen Generalermachtigung Vielmehr mussten Eingriffe zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen Grundsatzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein Ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen nicht vor Kurz danach wurde von der regierenden SPD die Vorlage fur das Niedersachsische Hundegesetz eingebracht die wiederum eine Rasseliste enthielt Zu diesem Gesetzesvorhaben wurden im Landtag die vorgeschriebenen Anhorungen durchgefuhrt Angehort wurden 20 Experten und Fachinstitutionen davon sprachen sich 19 gegen Rasselisten aus als einzige Institution sprach sich der Deutsche Kinderschutzbund dafur aus Gegen die Rasseliste war auch der Arbeitskreis Tierschutz der SPD der gegen den SPD Minister stimmte Mit einer Stimme Mehrheit wurde das Gesetz mit Rasseliste durch den Landtag beschlossen 23 Die Rasselisten wurden nach der Landtagswahl vom 2 Februar 2003 und dem Regierungswechsel zur CDU wieder aus dem Hundegesetz gestrichen Das Gesetz wurde 2011 wiederum neu gefasst 24 Auch diese Neufassung enthalt keine Rasseliste In der Begrundung dazu heisst es In diesem Zusammenhang ist zu berucksichtigen dass nach den vorliegenden Erkenntnissen das Verhalten des Hundehalters massgeblichen Einfluss auf Art Haufigkeit und Schwere eines Zwischenfalls mit Hunden hat Die Erziehung und Ausbildung eines Hundes die Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflusse sind fur die Auslosung von aggressivem Verhalten von wesentlicher Bedeutung Hingegen ist die Einstufung eines Hundes als gesteigert aggressiv oder gefahrlich anknupfend an die Zugehorigkeit zu einer bestimmten Hunderasse oder einem bestimmten Hundetyp in Fachkreisen nach wie vor umstritten 25 Nordrhein Westfalen Bearbeiten Das Landeshundegesetz von 2002 sah in 22 eine Beobachtungs und Prufpflicht vor Dazu werden im Bundesland Nordrhein Westfalen Statistiken gefuhrt die zu einem spateren Zeitpunkt fur die Entscheidung uber die Zukunft der Rasseliste verwendet werden sollten Die erhobenen Daten beziehen sich auf Beissvorfalle mit verletzten Menschen in NRW und zeigen den prozentualen Anteil der Hunderassen entsprechend ihrer Populationsstarke 26 Der 22 wurde 2016 aufgehoben 27 Begrundung dafur war dass die in dieser Vorschrift vorgesehene Evaluationspflicht des Gesetzes nach Ablauf von funf Jahren durch Bericht der Landesregierung vom 19 November 2008 an den Landtag Vorlage 14 2232 erfullt worden ist 28 Aufgrund der Verpflichtung des Gesetzgebers durch das Bundesverfassungsgericht werden die Statistiken weiterhin gefuhrt 28 Hauptartikel Hundegesetz fur das Land Nordrhein Westfalen Sachsen Anhalt Bearbeiten Der Landtag des Landes Sachsen Anhalt hat am 11 Dezember 2008 nach mehrjahriger Beratung ein Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren beschlossen Neben vielen rasseneutralen Vorschriften Chippflicht Versicherungs und Registrierungspflicht wurde auf den 1 Marz 2009 durch Verweis auf das Bundesgesetz eine Rasseliste eingefuhrt 2 Abs 2 bestimmt Fur Hunde die gemass 2 Abs 1 Satz 1 des Hundeverbringungs und einfuhrbeschrankungsgesetzes nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingefuhrt oder verbracht werden durfen wird die Gefahrlichkeit vermutet Diese Hunde mussen einem Wesenstest unterzogen werden und unterliegen nach dessen Bestehen keinen besonderen Bestimmungen mehr Ohne Nachweis eines bestandenen Wesenstests durfen diese Hunde nicht gehalten werden Es konnen Wesenstests aus anderen Landern und Staaten als gleichwertig anerkannt werden Weitere Voraussetzungen fur eine Haltungsgenehmigung sind Volljahrigkeit Zuverlassigkeit personliche Eignung und Sachkunde des Halters Der Hund muss ebenso wie alle anderen Hunde die nach dem 1 Marz 2009 geboren werden unveranderlich gekennzeichnet sein sein Besitzer muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen Es besteht keine Kastrationspflicht und kein Zuchtverbot 29 30 Schleswig Holstein Bearbeiten Am 1 Januar 2016 wurde das Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren GefHG durch das Gesetz uber das Halten von Hunden HundeG abgelost 8 Rasselisten wurden abgeschafft Thuringen Bearbeiten Im Februar 2018 trat das Erste Gesetz zur Anderung des Thuringer Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung vor Tiergefahren in Kraft mit dem die Rasseliste abgeschafft wird 31 Thuringen hatte 2011 eine Rasseliste eingefuhrt Sie war im Paragraphen 3 2 im Thuringer Gesetz zum Schutz der Bevolkerung vor Tiergefahren Vom 22 Juni 2011 32 festgeschrieben und legt gefahrliche Hunde fest Im Paragraphen 11 werden die Hunde dieser Rassen bezeichnet als Hunde deren Gefahrlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung unwiderlegbar vermutet wird 33 Neben den aufgefuhrten Rassen sind alle Kreuzungen mit ihnen als gefahrlich definiert wobei als Kreuzung solche Hunde gelten die einen entsprechenden Phanotyp haben Im Zweifel liegt die Beweislast beim Hundehalter Fur das Halten eines als gefahrlich eingestuften Hunds braucht man eine Erlaubnis die unter anderem an einen Sachkundenachweis die Zuverlassigkeit des Halters eine elektronische Markierung und eine Haftpflichtversicherung gebunden ist Ferner muss der Halter nachweisen dass ein besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf fur die Haltung des Tieres besteht der durch Hunde anderer Rassen nicht angemessen befriedigt werden kann Es gilt ein Zucht und Handelsverbot fur gefahrliche Hunde Hunde der im Gesetz aufgefuhrten Rassen mussen sofern keine Ausnahmegenehmigung eingeholt wird unfruchtbar gemacht werden Das Gesetz sah vor dass neben den im Gesetz aufgefuhrten Rassen durch Rechtsverordnung Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen als gefahrlich bestimmt werden konnen Dabei durfen nur solche Hunderassen sowie deren Kreuzungen als gefahrlich bestimmt werden bei denen die Vermutung besteht dass ihre Gefahrlichkeit fur das Leben und die Gesundheit der Menschen und Tiere auf rassespezifische Merkmale wie Beisskraft reissendes Beissverhalten und Kampfinstinkt zuruckzufuhren ist 34 Die Gefahrlichkeit eines solchen Hundes kann im Einzelfall durch einen Wesenstest widerlegt werden bei dem die Fahigkeit des Hundes zu sozialvertraglichem Verhalten nachgewiesen wird Das Innenministerium erklarte dass eine Listung weiterer Rassen vorerst nicht beabsichtigt sei 35 Fur Haltung und Fuhren gefahrlicher Hunde regelt das Gesetz Bedingungen Befurworter Bearbeiten Die Innenminister der Lander mit Rasselisten vertreten den Standpunkt mit der Auflistung von Hunderassen wurden gefahrliche Hunde besser kontrollierbar und die Sicherheit der Bevolkerung vor Hundeangriffen wurde erhoht Ebenfalls befurwortet werden Rasselisten vom Deutschen Kinderschutzbund 36 und vom Verein Deutsche Kinderhilfe 37 Kritik Bearbeiten Die Rasselisten werden von mehreren Institutionen abgelehnt und fur nicht zweckdienlich gehalten die wichtigsten davon sind Bundestierarztekammer 38 Bundesverband praktizierender Tierarzte 39 Deutscher Tierschutzbund 40 und Verband fur das Deutsche Hundewesen 41 Einige der Rasselisten wurden mit der Begrundung erlassen die Zahl der Hundeangriffe und die Zahl der getoteten Menschen sei in den letzten Jahren stark gestiegen Die Medienberichterstattung behauptet oft Ahnliches Hundebisse mit todlichem Ausgang werden in Deutschland statistisch erfasst Naheres dazu im entsprechenden Artikel Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht hat sich anlasslich der Uberprufung des Hundeverbringungs und einfuhrbeschrankungsgesetzes in seinem Urteil vom 16 Marz 2004 auch mit der Frage der Verfassungsmassigkeit von Rasselisten befasst Es hat dabei deren Zulassigkeit grundsatzlich bejaht gleichzeitig aber festgestellt dass bei fehlender Bestatigung der Annahme der ubermassigen Beisshaufigkeit durch Listenhunde eine Anderung erfolgen muss Allerdings muss der Bundesgesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten Die wissenschaftlichen Erkenntnisse uber die Ursachen aggressiven Verhaltens von Hunden der verschiedenen Rassen und uber das Zusammenwirken unterschiedlicher Ursachen sowie die tatsachlichen Annahmen des Gesetzgebers belassen noch erhebliche Unsicherheit Es ist deshalb notwendig die Gefahrdungslage die durch das Halten von Hunden entstehen kann und die Ursachen dafur weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beissverhalten der von 2 Abs 1 Satz 1 HundVerbrEinfG erfassten Hunde kunftig mehr noch als bisher zu uberprufen und zu bewerten Wird dabei die prognostische Einschatzung der Gefahrlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang bestatigt wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen mussen Hierbei wird dem Gesetzgeber freigestellt diejenigen Hunderassen in die Liste mit aufzunehmen die eine vergleichbare Beisshaufigkeit haben wie die bisher gelisteten Rassen oder die Rasseliste insgesamt abzuschaffen und andere Kriterien als die Rassezugehorigkeit zum Beispiel Wesenstest oder Halterqualifikation zu verwenden Rasselisten in Osterreich Bearbeiten nbsp Rot Rasseliste Grun Auflagen nur bei Auffalligkeiten Gelb Keine Auflagen fur alle Hunderassen 42 Die Bundeslander Wien Niederosterreich und Vorarlberg fuhren eine Rasseliste Die Bestimmungen gelten auch fur Mischlinge mit diesen Rassen und Hundetypen Regelungen in Bundeslandern mit Rasseliste Bearbeiten Wien Seit dem Jahr 2006 gibt es in Wien einen Hundefuhrschein auf freiwilliger Basis fur alle Hunde Dessen Absolvierung befreit die Hundehalter und Hundehalterinnen von der Hundeabgabe fur 1 Jahr 43 Fur Hunde die in der Wiener Gesetzgebung als hundefuhrscheinpflichtige Hunde 44 bezeichnet werden ist der Hundefuhrschein seit dem 1 Juli 2011 Pflicht 45 Der Verfassungsgerichtshof wies 2011 eine Klage dagegen ab 46 Vorarlberg Das Halten gelisteter Hunde der Vorarlberger Kampfhundeverordnung unterliegt seit 1992 einer Bewilligungspflicht Zustandig ist der ortliche Burgermeister bzw die Burgermeisterin 47 Niederosterreich 2023 wurde der NO Hundepass eingefuhrt Seit 1 Juni 2023 ist eine allgemeine Sachkunde fur das Halten von Hunden und eine erweiterte Sachkunde fur das Halten von Hunden mit erhohtem Gefahrdungspotential und von auffalligen Hunden erforderlich 48 Die Hundeabgabe Hundesteuer wird von der jeweiligen Gemeinde eingehoben In Wiener Neustadt werden zum Beispiel 92 00 fur Hunde mit erhohtem Gefahrdungspotenzial und auffallige Hunde 45 00 fur Familienhunde und 6 50 fur Nutzhunde eingehoben 49 Fur gelistete Hunde wurde bereits 2010 ein strengeres Hundehaltegesetz eingefuhrt Fur die Haltung eines gelisteteten Hundes war seither ein gesetzlicher Sachkundenachweis notwendig 50 51 52 2011 wies der Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen das NO Hundehaltegesetz ab da Kampfhunde von anderen Menschen typischerweise als solche mit erhohtem Gefahrdungspotential wahrgenommen werden und daher besondere Massnahmen erforderlich sind um diesen anderen Menschen Vertrauen in das sichere und keine unzumutbaren Belastigungen verursachende Fuhren solcher Hunde an offentlichen Orten zu verschaffen 53 Regelungen in Bundeslandern ohne Rasseliste Bearbeiten Salzburg Seit 1 Januar 2013 gibt es eine Meldepflicht fur alle Hundehalter und Hundehalterinnen Folgend muss unter anderem ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Haftpflichtversichung mit einer Mindestdecksumme erbracht werden 54 Oberosterreich Das Oberosterreichische Hundehaltegesetz regelt seit dem 1 Juli 2003 die Hundehaltung Seit einer Novelle die am 1 September 2022 in Kraft trat mussen alle Hundehalter und Hundehalterinnen einen Sachkundenachweis den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdecksumme und den Nachweis der Registrierung in der Heimtierdatenbank erbringen 55 Bundesweit Gemeinden konnen Leinen und Maulkorbpflicht fur einzelne Hunde oder Gebiete anordnen 42 Rechtliche Grundlage Bearbeiten Landesspezifische und bundesweite Gesetzestexte und Verordnungen zur Haltung von Hunden gefahrlichen Hunden und Listenhunden Stand Februar 2023 56 Bundesland Gesetzestexte und Verordnungen RasselisteSalzburg nbsp Salzburg S LSG Salzburger Landessicherheitsgesetz 19 Halten gefahrlicher Hunde 24 Fuhren eines gefahrlichen Hundes Verordnung PDF Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22 Oktober 2012 uber die fur das Halten von Hunden erforderliche Ausbildung 1 Ausbildung fur das Halten von nicht gefahrlichen Hunden 2 Ausbildung fur das Halten eines gefahrlichen Hundes NeinWien nbsp Wien Wr TierhalteG Gesetz uber die Haltung von Tieren Wiener Tierhaltegesetz 5 Haltung von Hunden Abs 3 5a Haltung von hundefuhrscheinpflichtigen Hunden 8 Haltung von gefahrlichen Tieren Abs 7 9 8a Schutzhundeausbildung Listenhunde Bullterrier Staffordshire Bullterrier American Staffordshire Terrier Mastino Napoletano Mastin Espanol Fila Brasileiro Mastiff Bullmastiff Tosa Inu Pit Bull Terrier Rottweiler Dogo Argentino Argentinischer Mastiff Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 57 JaVorarlberg nbsp Vorarlberg LandessicherheitsG Gesetz uber Angelegenheiten der ortlichen Sicherheitspolizei 4 Bewilligungspflichtige TierhaltungVerordnung der Landesregierung uber das Halten von Kampfhunden 1 2 Listenhunde Bullterrier Staffordshire Bullterrier American Staffordshire Terrier Mastino Napoletano Mastin Espanol Fila Brasileiro Argentinischer Mastiff Mastiff Bullmastiff Tosa Inu Bordeaux Dogge Dogo Argentino Ridgeback Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 58 JaOberosterreich nbsp Oberosterreich HundehalteG 2002 Landesgesetz uber das Halten von Hunden 1 Allgemeines 7 Feststellung der Auffalligkeit eines Hundes NeinTirol nbsp Tirol Landes Polizeigesetz 6a Besondere Pflichten fur das Halten und Fuhren von Hunden NeinSteiermark nbsp Steiermark LandessicherheitsG 3bVerordnung Stmk Hundekundenachweis VerordnungEinzelne Gemeinden konnen weitere Vorschriften fur die Hundehaltung erlassen NeinKarnten nbsp Karnten Karntner Landessicherheitsgesetz 7 Haltung von gefahrlichen Tieren 8 Gefahrenabwehr bei der Haltung von Hunden 10 Besondere Bestimmungen fur Schutzhunde 11 Warnhinweise 12 Zwangsmassnahmen Tierhaltungsverbot NeinNiederosterreich nbsp Niederosterreich NO Hundehaltegesetz 2023 2 Hunde mit erhohtem Gefahrdungspotential 3 Auffallige HundeNO Hundehalte Sachkundeverordnung 2023 Listenhunde Bullterrier American Staffordshire Terrier Staffordshire Bullterrier Dogo Argentino Pitbull Bandog Rottweiler Tosa Inu 59 JaBurgenland nbsp Burgenland Burgenlandisches Landessicherheitsgesetz 22 Halten auffalliger Hunde NeinOsterreich nbsp Osterreich TSchG Bundesgesetz uber den Schutz der Tiere Tierschutzgesetz Rasselisten in der Schweiz BearbeitenGeschichte Bearbeiten nbsp Rasselisten in der Schweiz Stand April 2014 Grun Keine Rasseliste Rot Rasseverbote Rot Gelb Rasseverbote und bewilligungspflichtige Rassen Gelb bewilligungspflichtige RassenAls erster Kanton fuhrte Basel Landschaft auf den 1 Juli 2003 eine Rasseliste ein und verlangte darin fur die Haltung von Listenhunden eine kantonale Bewilligung 60 Dagegen reichten 23 betroffene Hundehalter eine Klage ein Am 17 November 2005 wies das Bundesgericht diese Klage ab und entschied dass die Kantone grundsatzlich dazu berechtigt sind eine Bewilligungspflicht fur die Haltung bestimmter Hunderassen einzufuhren 61 Im Kanton Zurich kam es Anfang Dezember 2005 zu einem Beissangriff bei dem Hunde vom Pitbull Typ ein Kind toteten Daraufhin organisierte die Boulevardzeitung Blick eine Petition zum Verbot von Pitbulls und deren Kreuzungen die von 175 000 Schweizer Burgern rund 2 der Bevolkerung unterzeichnet wurde 62 Aufgrund des Zurcher Vorfalls wies das Eidgenossische Volkswirtschaftsdepartement das Bundesamt fur Veterinarwesen an Vorschriften fur gesetzliche Bestimmungen uber Massnahmen gegen aggressive Hunde vorzubereiten Im Entwurfbzw den Erlauterungen 63 zur Neufassung des Schweizer Tierschutzgesetzes waren im neuen Artikel 31b Zucht Import Halte und Handelsverbote fur Hunde des Typs Pitbull und deren Kreuzungen den im Wallis verbotenen Rassen sowie dem Cane Corso Italiano vorgesehen Dieser Gesetzesentwurf scheiterte im Parlament Nationalrat Heiner Studer EVP AG der sich stark fur die Einfuhrung einer Rasseliste auf Bundesebene eingesetzt hatte 64 wurde 2007 abgewahlt Eine parlamentarische Initiative des ebenfalls 2007 abgewahlten Nationalrats Pierre Kohler CVP JU die eine bundesweit gultige Rasseliste eingefuhrt hatte wurde im Dezember 2010 abgelehnt 65 Da es somit keine bundesweiten Regelungen gibt ist die Entscheidung uber die Einfuhrung einer Rasseliste und die Auswahl der gelisteten Rassen weiterhin Sache der Kantone Als erster Kanton fuhrte der Kanton Wallis bereits auf den 1 Januar 2006 eine kantonale Rasseliste ein in der die Haltung gewisser Rassen verboten wurde Das Bundesgericht bestatigte daraufhin im Fruhling 2007 dass auch ein kantonales Verbot bestimmter Hunderassen nicht verfassungswidrig ist 66 67 Dieser Entscheid wurde Anfang 2010 bestatigt als das Bundesgericht eine Klage der betroffenen Rasseclubs gegen die Hundeverbote im Kanton Zurich zuruckwies und entschied dass Rasseverbote den Grundsatz der Rechtsgleichheit nicht verletzen 68 Aktuelle Rasselisten Bearbeiten Von den 26 Kantonen und Halbkantonen haben 13 eine Rasseliste eingefuhrt Kantone ohne Rasselisten sind beide Appenzell 69 70 Bern 71 Graubunden 72 Jura 73 Luzern 74 Neuenburg 75 St Gallen 76 die Urkantone 77 sowie Zug 78 Im Kanton Aargau wurde auf den 1 Mai 2012 eine Rasseliste eingefuhrt 79 80 ein Referendum gegen das entsprechende Gesetz war mit 75 der Stimmen abgelehnt worden 81 Im Kanton Glarus hat die Landsgemeinde am 6 Mai 2012 die Einfuhrung von Rasseverboten abgelehnt und die Exekutive beauftragt eine Liste mit bewilligungspflichtigen Rassen zu erarbeiten 82 Diese trat auf 1 Januar 2014 in Kraft 83 Insgesamt stehen 38 Hunderassen in mindestens einem Kanton auf der Rasseliste Die langste Rasseliste besitzt der Kanton Tessin mit 30 Rassen die kurzeste Rasseliste ist diejenige des Kantons Waadt mit drei Rassen Die meisten Rassen verbietet der Kanton Genf wo die Haltung von 15 Rassen verboten ist Neben Genf kennen auch die Kantone Freiburg Wallis und Zurich generelle Haltungsverbote fur bestimmte Rassen in allen anderen Kantonen ist die Haltung aller Listenhunderassen mit einer kantonalen Bewilligung moglich Genf verlangt ausserdem fur alle Hunde uber 25 kg eine Haltebewilligung die an einen Wesenstest gebunden ist 84 In Zurich sind fur alle Hunde uber 16 kg und oder 45 cm Schulterhohe Rassentyp I zusatzlich Erziehungskurse vorgeschrieben 85 Rasselisten in der Schweiz Stand April 2014 AG 86 BL 60 BS 87 FR 88 GE 89 GL 90 SH 91 SO 92 TG 93 TI 94 VD 95 VS 96 ZH 97 American BulldogAmerican Pitbull Terrier X X X XAmerican Staffordshire Terrier X X XAnatolischer HirtenhundBandog XBeauceronBelgischer SchaferhundBoerboel XBullmastiff XBullterrier X XBullterrier Miniatur Cane Corso XDeutsche DoggeDeutscher SchaferhundDobermann XDogo Argentino X XDogo Canario Presa Canario XDogue de Bordeaux XFila Brasileiro X XHollandischer SchaferhundHovawartKaukasischer OwtscharkaKomondorKuvaszMastiff X XMastin Espanol X XMastino Napoletano X XRhodesian RidgebackRottweiler X XSarplaninacStaffordshire Bullterrier X XSudrussischer OwtscharkaTatra SchaferhundThai Ridgeback XTibet MastiffTosa Inu X XTschechoslowakischer WolfhundZentralasiatischer OwtscharkaKreuzungen aus Listenhunden X X X XAG BL BS FR GE GL SH SO TG TI VD VS ZHErlauterungenGrun Keine Auflagen Rot Die Rasse wird als potentiell gefahrlich betrachtet Erwerb und Haltung sind mit kantonaler Bewilligung moglich Die genauen Bedingungen fur die Erteilung variieren je nach Kanton X Die Rasse wird als potentiell gefahrlich betrachtet Zucht Erwerb Einfuhr und Haltung sind verboten Fur bei der Einfuhrung der Liste bereits vorhandene Hunde ist eine kantonale Bewilligung erforderlich Neue Bewilligungen werden keine erteilt Es ist unklar ob die Rasse als potentiell gefahrlich betrachtet wird eine explizite Aussage ist nicht getroffen Rasseliste in Liechtenstein BearbeitenDas Furstentum Liechtenstein hat 2008 eine Rasseliste mit potentiell gefahrlichen Hunden eingefuhrt 98 American Staffordshire Terrier Bullterrier Cane Corso Dobermann Dogo Argentino Fila Brasileiro Mastiff Mastin Espanol Mastino Napoletano Dogo Canario Presa Canario Rottweiler Staffordshire Bullterrier Tosa Hunde des Typs Pitbull Kreuzungen aus ListenhundenListenhunde sind in Liechtenstein bewilligungspflichtig und mussen ab dem Alter von neun Monaten in der Offentlichkeit angeleint und mit einem Maulkorb versehen werden sofern sie keinen Wesenstest absolviert haben Dieser Wesenstest wird in Liechtenstein Sozialvertraglichkeitsprufung genannt 99 Regelungen in nicht deutschsprachigen Landern BearbeitenWeltweit existieren verschiedenste Rasselisten und gesetzliche Regelungen In der englischsprachigen Fachliteratur hat sich dafur der Begriff Breed specific legislation rassespezifische Gesetzgebung etabliert Rasselisten bestehen unter anderem auch in Grossbritannien und Danemark Die Niederlande haben ihre Rasseliste wieder gestrichen Grossbritannien Bearbeiten In Grossbritannien ist seit 1991 ein Dangerous Dog Act Gefahrliche Hunde Gesetz in Kraft Es verbietet die Zucht und den Besitz von Hunden die zum Kampfen gezuchtet wurden legt Beschrankungen fur Hunde fest die eine ernste Gefahr fur die Offentlichkeit darstellen und regelt dass Hunde unter Kontrolle gehalten werden 100 Das Gesetz enthalt neben der Beschreibung von Hunden uber ihre jeweiligen Eigenschaften beispielsweise Hunde zum Kampfen auch Rassen fur die von entsprechenden Eigenschaften ausgegangen wird Gefahrliche Hunde werden uber einen bestimmten festgelegten Typus beschrieben Danemark Bearbeiten In Danemark ist die Haltung Zucht und Einfuhr der folgenden elf Hunderassen sowie deren Mischlinge verboten wenn sie nach dem 17 Marz 2010 angeschafft wurden 101 American Bulldog American Staffordshire Terrier Boerboel Dogo Argentino Fila Brasileiro Kangal Kaukasischer Owtscharka Sarplaninac Sudrussischer Owtscharka Tornjak Zentralasiatischer OwtscharkaBereits vorher verboten waren die Rassen American Pit Bull Terrier Tosa fur die daher die Anschaffungsfrist nicht gilt Entsprechende Nachweise hat der Hundehalter zu fuhren Beweislastumkehr Diese Regelung gilt auch fur Touristen die sich in Danemark aufhalten die Durchfuhr ohne touristischen Aufenthalt ist dagegen erlaubt solange der Hund das Auto ausser zum Versaubern nicht verlasst 102 103 Frankreich Bearbeiten Frankreich verfugt als Einheitsstaat uber eine im ganzen Land gultige Rasseliste die Listenhunde in zwei Kategorien einteilt 104 Hunde der Kategorie 1 Bearbeiten Hunde der Kategorie 1 werden als Kampfhunde chiens d attaque bezeichnet Bei ihnen handelt es sich per definitionem nicht um von der FCI bzw der SCC anerkannte Rassen sondern um Hunde ohne Papiere vom Typ Pitbull und Boerboel sowie um Hunde ohne Papiere die dem Tosa ahneln Hunde der Kategorie 1 durfen nicht nach Frankreich eingefuhrt werden ihre Haltung ist im ganzen Land verboten Fur bei der Einfuhrung der Rasseliste 2010 bereits in Frankreich lebende Hunde gelten Ubergangsbestimmungen Die Besitzer benotigen eine Haltebewilligung ihre Hunde mussen kastriert werden und sind in der Offentlichkeit anzuleinen und mit einem Maulkorb zu versehen Der Zugang zum offentlichen Verkehr zu Restaurants und anderen Lokalen sowie der Aufenthalt im Gemeinschaftsbereich von Mehrfamilienhausern sind verboten Hunde der Kategorie 2 Bearbeiten Hunde der Kategorie 2 werden als Wach und Schutzhunde chiens de garde et de defense bezeichnet Es sind Rassehunde mit von der FCI bzw der SCC anerkannten Papieren die zu den Rassen American Staffordshire Terrier Staffordshire Bullterrier Rottweiler und Tosa gehoren sowie Hunde ohne Papiere die ausserlich dem Rottweiler ahneln Hunde der Kategorie 2 mussen in der Offentlichkeit angeleint und mit einem Maulkorb versehen werden der Hundefuhrer muss volljahrig sein Italien Bearbeiten In Italien bestand eine Liste von zuletzt 135 als gefahrlich eingestuften Rassen 105 Diese wurde am 25 Mai 2009 wieder abgeschafft seither gilt die Ordinanza Martino vom 3 Marz 2009 Darin wird festgestellt dass die bisherige Regelung die Anzahl von Vorfallen mit aggressiven Hunden nicht verringert hat und dass die wissenschaftliche Literatur belegt dass aufgrund der Rassezugehorigkeit keine Voraussage des Auftretens aggressiven Verhaltens moglich ist Neu wird ein Register von individuellen Hunden eingefuhrt die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind und deren Besitz strengen Einschrankungen unterliegt 106 Kritik BearbeitenIn vielen Landern wurden die Verordnungen nach einzelnen Unfallen mit sogenannten Kampfhunden verabschiedet Interessensverbande von Hundehaltern wie der VDH auch Tierarzteverbande und Tierschutzvereine kritisieren dass die Ausarbeitung und Verabschiedung unter dem Druck der Medien und oft in grosser Eile stattfand ohne zuvor den Rat von Experten wie Ethologen und Tierarzten einzuholen Eine Reihe von Verordnungen mussten nach Urteilen der Verwaltungsgerichte aufgehoben oder uberarbeitet werden Da die Zustandigkeit fur entsprechende Gesetze und Verordnungen bei den Kommunen und Landern bzw in der Schweiz bei den Kantonen liegt gibt es eine Vielzahl voneinander abweichender Regelungen Dies kann unter Umstanden schon beim Uberschreiten der Grenze zwischen zwei Gemeinden dazu fuhren dass ein Hundehalter aus Unkenntnis eine Ordnungswidrigkeit begeht wenn die Gemeinden die Lange der Hundeleine oder die Leinenpflicht anders regeln Betroffene und Tierschutzvereine kritisieren ausserdem dass die Mehrzahl der Verordnungen ausschliesslich auf Einschrankungen gegenuber Hundehaltern und nicht auf die artgerechte Haltung von Tieren im Sinne des Tierschutzes abzielt Die von verschiedenen Tierschutzverbanden Tierarzten und dem VDH vorgeschlagenen Massnahmen wie Sachkundenachweis Hunde oder Hundefuhrerschein werden in den meisten gesetzlichen Regelungen nicht gefordert Die Befurworter der Hundeverordnung sagen Oberstes Ziel der Hundeverordnung ist und bleibt der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mensch und Tier vor gefahrlichen Hunden Senatorin Roth aus Hamburg Dabei wird bei diesen Rassen eine erhohte Aggressionsbereitschaft sowie besondere Korper und Beisskraft angenommen Der Schutz von Leben und Gesundheit soll dabei kurzfristig durch die aufgefuhrten Auflagen und Einschrankungen bei der Hundehaltung erreicht werden langfristig auch dadurch dass die als Kampfhunde im engeren Sinne bezeichneten Rassen durch das bundesweite Importverbot im Gebiet der Bundesrepublik bzw durch eine einheitliche Gesetzgebung europaweit verschwinden sollen Gegner der Rasselisten darunter die Bundestierarztekammer argumentieren dass es keine aggressiven Hunderassen per se gebe sondern die Gefahrlichkeit eines Hundes nur im Einzelfall eingeschatzt werden konne Insofern werde durch die Rasselisten der Bevolkerung eine Sicherheit vorgegaukelt und es sei eine pauschale Massregelung von Hunden und Haltern 107 Sinnvoll sei es vielmehr von jedem Hundehalter einen Befahigungsnachweis zu verlangen da gefahrliche Hunde nicht geboren sondern von ihren Haltern erzogen wurden Zudem werden eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung aller Hunde per Mikrochip gefordert Einen ahnlichen Standpunkt vertreten unter anderem die Kynologen Erik Zimen Dorit Feddersen Petersen und Gunther Bloch Auch Gutachten der Tierarztlichen Hochschule Hannover des Instituts fur Haustierkunde der Christian Albrechts Universitat Kiel und der Veterinarmedizinischen Universitat Wien kommen zu ahnlichen Schlussen Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Frage rassespezifischer Gefahrlichkeit Bearbeiten In diversen wissenschaftlichen Arbeiten konnten keine Hinweise dafur gefunden werden dass die Rasse eines Hundes eine Voraussage uber seine Gefahrlichkeit ermoglicht 108 109 110 111 112 113 114 Adam Miklosi der die grosste Forschungsgruppe zu Hundeverhalten in Europa leitet 115 weist darauf hin dass zwar verschiedene demographische Erhebungen zur Epidemiologie von Hundebissen veroffentlicht wurden Unterschiede in der Methodologie Vergleiche aber schwierig machen und kommt zu dem Schluss dass es im Allgemeinen keine gefahrlichen Rassen gibt 116 Stattdessen gibt es deutliche Zusammenhange zwischen erhohter Aggressivitat und mangelnder Sachkunde des Hundehalters falscher Einschatzung des Hundeverhaltens durch Halter sowie aversiven Ausbildungsmethoden 117 Eine Untersuchung der Centers for Disease Control and Prevention die todliche Bissverletzungen durch Hunde in den USA zwischen 1979 und 1998 auswertete kommt zum Schluss dass Hunde vom Typ Pit Bull sowie Rottweiler zusammen mehr als die Halfte aller Todesfalle durch Hundebisse verursachten 118 Auswirkungen von Rasselisten Bearbeiten Eine Studie in der kanadischen Provinz Manitoba die Stadte mit und ohne Rasseliste sowie Stadte vor und nach der Einfuhrung einer Rasseliste miteinander vergleicht kommt zum Schluss dass die Anzahl Hospitalisationen aufgrund von Hundebissen in Jurisdiktionen mit Rasseliste signifikant geringer ist als in solchen ohne und dass die Einfuhrung einer Rasseliste zu einer signifikanten Abnahme solcher Hospitalisationen fuhrt 119 Auch in der spanischen Region Katalonien sind Hospitalisationen durch Hundebisse nach der Einfuhrung einer Rasseliste um 38 zuruckgegangen 120 Fur Berlin sei so Claudia Engfeld Sprecherin des Senators fur Justiz und Verbraucherschutz laut Statistik die Anzahl der Bissvorfalle seit Einfuhrung einer Berliner Rasseliste im Jahr 1999 von rund 300 pro Jahr auf aktuell 25 zuruckgegangen Stand Dezember 2013 121 Tierschutzerische Aspekte Bearbeiten Einige Gesetze und Verordnungen sehen fur gefahrliche Hunde und Hunde deren Gefahrlichkeit vermutet wird Leinen und Maulkorbzwang vor Aus tierschutzerischer Sicht sind jedoch Leinen und Maulkorbzwang abzulehnen da sie dem Hund kein adaquates Sozialverhalten insbesondere im Kontakt mit anderen Hunden ermoglichen Das Halten eines Hundes ohne die Moglichkeit zu freier Bewegung und Sozialkontakten kann seinerseits zu Verhaltensproblemen fuhren 122 123 Leinen und Maulkorbzwang sind daher unter der Pramisse der Prioritat der Gefahrenvermeidung vor dem Tierschutz nur bei solchen Hunden gerechtfertigt die tatsachlich eine Gefahr darstellen Ein Verhaltenstraining soll in solchen Fallen dazu verhelfen dem Hund wieder ein tiergerechtes Leben zu ermoglichen 124 Juristische Einordnung in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht Bearbeiten In seiner Urteilsbegrundung in dem Verfahren uber die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bekampfung gefahrlicher Hunde vom 12 April 2001 fuhrte das Bundesverfassungsgericht am 16 Marz 2004 aus Spezielle Vorschriften zur Bewaltigung von Gefahren die auf das Vorhandensein gefahrlicher Hunde und den Umgang mit ihnen zuruckgefuhrt werden gibt es im Bereich der Bundeslander seit Anfang der 1990er Jahre Zur Definition des Begriffs des gefahrlichen Hundes ist dabei teilweise an die Zugehorigkeit zu bestimmten Rassen angeknupft worden Die Verfassungsgerichte der Lander und die Verwaltungsgerichte haben die Verfassungsmassigkeit derartiger Regelungen unterschiedlich beurteilt Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen mehrfach entschieden dass nach dem gegenwartigen fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand aus der Zugehorigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse nicht auf dessen Gefahrlichkeit geschlossen werden konne Allein auf die Rassezugehorigkeit gestutzte Eingriffe in die Freiheit der Halter entsprechender Hunde konnten da sie nicht der Gefahrenabwehr sondern der Gefahrenvorsorge dienten nicht auf der Grundlage der allgemeinen polizeirechtlichen Ermachtigungsnormen im Rechtsverordnungswege ergehen Erforderlich sei vielmehr eine Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers in einem besonderen Gesetz Siehe auch Bearbeiten nbsp Portal Hund Ubersicht zu Wikipedia Inhalten zum Thema HundLiteratur BearbeitenRene Schneider Das sachsische Gesetz zum Schutze der Bevolkerung vor gefahrlichen Hunden SachsGefHundG Zugleich eine Untersuchung uber die Kampfhundeproblematik in Deutschland aus offentlich rechtlicher Sicht Studien zum Verwaltungsrecht Bamd 22 Verlag Dr Kovac Hamburg 2007 ISBN 978 3 8300 3121 5 Weblinks BearbeitenIrene Sommerfeld Stur Gibt es Gefahrliche Rassen Die Autorin Professorin am Institut fur Tierzucht und Genetik der Veterinarmedizinischen Universitat Wien aussert sich auf der Basis der Aufarbeitung der einschlagigen Literatur bis 2005 zur Frage der Gefahrlichkeit von Hunden auf Grund der Zugehorigkeit zu bestimmten Rassen Auf http sommerfeld stur at zuletzt abgerufen am 10 Marz 2014 Einzelnachweise Bearbeiten So auch in NRW siehe Hans Hermann Bentrup Warum Frau Hohn fur die NRW Hundeverordnung zustandig ist In Jorn Erik Gutheil Hrsg Der Herr schafft Gerechtigkeit und Recht Festschrift fur Hans Engel Foedus Verlag Wuppertal 2000 ISBN 978 3 932735 49 3 S 153 Gefahrenabwehrverordnung uber das Halten und Fuhren von Hunden HundeVO Verordnung des Bundeslandes Hessen vom 22 Januar 2003 Thuringer Gefahren Hundeverordnung ThurGefHuVO 21 Marz 2000 Abgerufen am 10 Februar 2021 PDF 29 kB BVerfG Urteil vom 16 Marz 2004 Az 1 BvR 1778 01 Volltext Statut der potentiell gefahrlichen Hunde im Kanton Wallis Memento vom 7 Dezember 2015 im Internet Archive vom 9 Dezember 2005 15 Dezember 2005 Statistisches Amt des Kantons Zurich Offizielle Abstimmungsresultate Memento vom 9 November 2011 im Internet Archive Erstes Gesetz zur Anderung des Thuringer Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung vor Tiergefahren Vom 12 Februar 2018 In Gesetz und Verordnungsblatt fur den Freistaat Thuringen 1 2018 a b Gesetz uber das Halten von Hunden HundeG Polizeiverordnung des Ministeriums Landlicher Raum uber das Halten gefahrlicher Hunde Vom 28 August 1991 GBl S 542 Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg 18 August 1992 Az 1 S 2550 91 1 S 2550 91 a b Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums fur Landlichen Raum und Verbraucherschutz uber das Halten gefahrlicher Hunde Vom 3 August 2000 a b Gesetz uber das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der offentlichen Sicherheit und Ordnung Landesstraf und Verordnungsgesetz LStVG Art 37 Verordnung uber Hunde mit gesteigerter Aggressivitat und Gefahrlichkeit Vom 10 Juli 1992 Verordnung zur Anderung der Verordnung uber Hunde mit gesteigerter Aggressivitat und Gefahrlichkeit vom 4 September 2002 GVBl S 513 BayRS 2011 2 7 I Dokument zu Kampfhunden auf der Website der Polizei Bayern PDF 823 kB abgerufen am 4 April 2010 Kreisverwaltungsreferat Munchen Gefahrliche Tiere Kampfhunde Bandog abgerufen am 4 April 2010 Wolfram Hamann Gutachten 1997 Memento vom 19 Oktober 2004 im Internet Archive PDF 81 kB abgerufen am 4 April 2010 Verordnung zur Bestimmung der gefahrlichen Hunde im Sinne des 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesetzes Gefahrliche Hunde Verordnung GefHuVO Vom 22 August 2016 Gesetz uber das Halten und Fuhren von Hunden in Berlin vom 29 September 2004 GVBl S 424 Stefan Ludmann Kampfhunde in MV nicht mehr automatisch gefahrlich Auf ndr de vom 24 Juni 2022 Wegfall der Rasseliste M V reformiert die HundehVO Auf weka de vom 9 August 2022 BVerwG Urteil vom 3 Juli 2002 Az 6 CN 5 01 Debatte im Niedersachsischen Landtag vom 24 September 2002 Memento vom 5 Januar 2006 im Internet Archive Abgerufen am 28 Dezember 2005 Gesetz zur Neufassung des Niedersachsischen Gesetzes uber das Halten von Hunden und zur Anderung des Niedersachsischen Kommunalabgabengesetzes Vom 26 Mai 2011 Nds GVBl Nr 11 2011 S 130 ber S 184 online Niedersachsischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 16 3277 Entwurf Gesetz zur Neufassung des Niedersachsischen Gesetzes uber das Halten von Hunden und zur Anderung des Niedersachsischen Kommunalabgabengesetzes S 11 pdf online Auswertung der Berichte uber die im Jahr 2006 in Nordrhein Westfalen behordlich erfassten Hunde online PDF 57 4 kB Bericht uber die Auswirkungen des Hundegesetzes fur das Land Nordrhein Westfalen Landeshundegesetz LHundG NRW vom 18 Dezember 2002 GV NRW S 656 und der Ordnungsbehordlichen Verordnung zur Durchfuhrung des Landeshundegesetzes NRW DVO LHundG NRW vom 19 Dezember 2003 GV NRW 2004 S 85 geandert durch Gesetz vom 11 Dezember 2007 GV NRW S 662 online PDF 1 6 MB Auswertung der Berichte uber die Statistik der in den Jahren 2008 2009 in Nordrhein Westfalen behordlich erfassten Hunde online PDF 63 7 kB Gesetz zur Anderung von Vorschriften zum Befristungsmanagement im Geschaftsbereich des Ministeriums fur Klimaschutz Umwelt Landwirtschaft Natur und Verbraucherschutz Vom 20 September 2016 Artikel 1 a b Anderung der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz Runderlass des Ministeriums fur Umwelt Landwirtschaft Natur und Verbraucherschutz VI 6 78 01 52 Vom 25 Juli 2017 Kommentierte Tagesordnung der Landtagssitzungen am 19 und 20 Februar 2009 Landtag von Sachsen Anhalt Drucksache 5 1623 Memento vom 20 September 2009 im Internet Archive 2 Dezember 2008 Beschlussempfehlung des Ausschusses fur Inneres zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren Erstes Gesetz zur Anderung des Thuringer Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung vor Tiergefahren Vom 12 Februar 2018 In Gesetz und Verordnungsblatt fur den Freistaat Thuringen 1 2018 Thuringer Gesetz zum Schutz der Bevolkerung vor Tiergefahren Vom 22 Juni 2011 In Gesetz und Verordnungsblatt fur den Freistaat Thuringen Nr 6 2011 online PDF 1 5 MB Thuringer Gesetz zum Schutz der Bevolkerung vor Tiergefahren Vom 22 Juni 2011 11 In Gesetz und Verordnungsblatt fur den Freistaat Thuringen Nr 6 2011 online PDF 1 5 MB Thuringer Gesetz zum Schutz der Bevolkerung vor Tiergefahren Vom 22 Juni 2011 3 4 In Gesetz und Verordnungsblatt fur den Freistaat Thuringen Nr 6 2011 online PDF 1 5 MB Freistaat Thuringen Innenministerium Thuringer Gesetz zum Schutz der Bevolkerung vor Tiergefahren Memento vom 29 Januar 2012 im Internet Archive Haufig gestellte Fragen Abgerufen am 9 Februar 2012 Kinderschutzbund sieht zunehmende Bedrohung durch Kampfhunde auf welt de abgerufen am 8 Februar 2012 Stellungnahme zu Kampfhunden Memento vom 3 Oktober 2012 im Internet Archive auf der Seite der Deutschen Kinderhilfe abgerufen am 8 Februar 2012 Rasselisten bleiben zulassig und ungeeignet Pressemitteilung der dt Bundestierarztekammer abgerufen am 8 Februar 2012 Das obere Ende der Leine Memento vom 22 Mai 2003 im Internet Archive PDF 558 kB So genannte Kampfhunde Memento vom 17 Dezember 2012 im Internet Archive auf der Website des deutschen Tierschutzbunds abgerufen am 8 Februar 2012 Sozialvertragliche Hunde ohne Rasselisten PDF 1 1 MB auf der Website des VDH abgerufen am 8 Februar 2012 a b Hundegesetze gesamt Osterreich Wien freiwilliger Hundefuhrschein Memento vom 9 September 2013 im Internet Archive Wiener Tierhaltegesetz Wien verpflichtender Hundefuhrschein Memento vom 2 Februar 2012 im Internet Archive Wien Hundefuhrschein fur Kampfhunde Memento vom 13 November 2011 im Internet Archive gelistete Hunde und Situation in Vorarlberg Memento vom 7 August 2014 im Internet Archive PDF NO Hundehaltegesetz und NO Hundehalte Sachkundeverordnung 2023 Land Niederosterreich Abgerufen am 27 November 2023 Hundesteuer Abgabe fur Tierhalter Wiener Neustadt Abgerufen am 27 November 2023 NO Hundehaltungsgesetz Memento vom 7 August 2014 im Internet Archive Hundehalte Sachkundeverordnung Memento vom 7 August 2014 im Internet Archive PDF NO Hundeabgabegesetz PDF 12 kB Erkenntnis G24 11 des Verfassungsgerichtshofs vom 6 Oktober 2011 abrufbar im Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich RIS Hundehaltung Land Salzburg Abgerufen am 27 November 2023 Land Oberosterreich Oo Hundehaltegesetz Abgerufen am 27 November 2023 Listenhunde Kampfhunde Abgerufen am 26 November 2023 Haltung von Listenhunden in Wien Abgerufen am 26 November 2023 Haltung von Listenhunden Kampfhunden in Vorarlberg Abgerufen am 26 November 2023 Haltung von Listenhunden in Niederosterreich Abgerufen am 26 November 2023 a b Verordnung uber das Halten potenziell gefahrlicher Hunde auf der Website des Kantons Basel Landschaft abgerufen am 8 Februar 2012 BGE 132 I 7 zur Rasseliste in BL abgerufen am 8 Februar 2012 Blick ch BLICK Petition uberreicht Erlauterungen zur Neufassung des Schweizer Tierschutzgesetzes vom 12 Januar 2006 pdf Abgerufen am 9 Februar 2006 Motion Studer zum Kampfhundeverbot auf parlament ch abgerufen am 9 Februar 2012 Parlamentarische Initiative Kohler Verbot von Pitbulls auf parlament ch abgerufen am 9 Februar 2012 Medienmitteilung des Kt Wallis zum Entscheid des Bundesgerichts Memento vom 17 Dezember 2012 im Internet Archive franzosisch BGE 133 I 249 zum Wallisser Rasseverbot abgerufen am 7 Februar 2012 BGE 136 I 1 zum Zurcher Rasseverbot abgerufen am 8 Februar 2012 Innerrhodner Hundegesetz Memento vom 18 April 2014 im Internet Archive PDF 25 kB auf der Website des Kt AI abgerufen am 12 Februar 2012 Veterinaramt beider Appenzell Memento vom 13 Februar 2011 im Internet Archive abgerufen am 15 November 2011 Amt fur Veterinarwesen des Kantons Bern Memento vom 22 November 2011 im Internet Archive abgerufen am 15 November 2011 Bundner Amt fur Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Memento vom 6 Marz 2012 im Internet Archive abgerufen am 15 November 2011 Office des affaires veterinaires du Canton du Jura Memento vom 12 Juni 2011 im Internet Archive abgerufen am 15 November 2011 Veterinardienst des Kantons Luzern Memento vom 2 Juli 2012 im Internet Archive abgerufen am 15 November 2011 Office veterinaire cantonal de Neuchatel Memento vom 13 September 2012 im Webarchiv archive today abgerufen am 15 November 2011 Amt fur 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April 2014 Rasseliste des Kt Aargau abgerufen am 24 Mai 2013 Rasseliste des Kt Basel Stadt Memento vom 20 Dezember 2012 im Internet Archive abgerufen am 24 Mai 2013 Im Kt Freiburg verbotene Hunde und Im Kt Freiburg bewilligungspflichtige Hunde abgerufen am 24 Mai 2013 Rasseliste des Kt Genf PDF 802 kB abgerufen am 24 Mai 2013 Verordnung zum kantonalen Tierschutz und Tierseuchengesetz vom 17 September 2013 auf der Website des Kt Glarus abgerufen am 28 Dezember 2018 Rasseliste des Kt Schaffhausen abgerufen am 24 Mai 2013 Rasseliste des Kt Solothurn Memento vom 17 Dezember 2012 im Internet Archive abgerufen am 24 Mai 2013 Rasseliste des Kt Thurgau Memento vom 19 April 2014 im Internet Archive PDF 510 kB abgerufen am 24 Mai 2013 Rasseliste des Kt Tessin PDF 579 kB abgerufen am 24 Mai 2013 Rasseliste des Kt Waadt PDF 108 kB abgerufen am 24 Mai 2013 Rasseliste des Kt Wallis Memento vom 19 April 2014 im Internet Archive PDF 54 kB abgerufen am 24 Mai 2013 Rasseliste des Kt Zurich Rasseliste des Furstentums Liechtenstein Memento vom 13 November 2011 im Internet Archive PDF 394 kB abgerufen am 17 November 2011 Sozialvertraglichkeitsprufung in Liechtenstein Memento vom 14 November 2011 im Internet Archive abgerufen am 17 November 2011 Dangerous Dogs Act 1991 Introduction engl Bekendtgorelse af lov om hunde Einreisebestimmungen Danemark abgerufen am 13 Marz 2013 Memento vom 29 Marz 2013 im Internet Archive Lov om aendring af lov om hunde og dyrevaernsloven Gesetz zur Anderung des Gesetzes uber Hunde und Tierschutz Gesetz Nr 717 vom 25 Juni 2010 Chiens dangereux description interdiction et obligations auf service public fr abgerufen am 8 Februar 2012 Italienische Rasseliste Ordinanza concernente la tutela dell incolumita pubblica dall aggressione dei cani auf der Website der italienischen Regierung 6 April 2004 Tierarzte bedauern Urteil Rasselisten bleiben zulassig und ungeeignet Pressemitteilung der Bundestierarztekammer zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16 03 2004 Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive Angela Mittmann Untersuchung des Verhaltens von 5 Hunderassen und einem Hundetypus im Wesenstest nach den Richtlinien der Niedersachsischen Gefahrtierverordnung vom 05 07 2000 Dissertation Tierarztliche Hochschule Hannover Hannover 2002 S 94 online PDF Andrea Bottjer Untersuchung des Verhaltens von funf Hunderassen und einem Hundetypus im innerartlichen Kontakt des Wesenstestes nach den Richtlinien der Niedersachsischen Gefahrtier Verordnung vom 05 07 2000 Dissertation Tierarztliche Hochschule Hannover Hannover 2003 S 252 online PDF Tina Johann Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefahrlich eingestuften Hunden im Wesenstest nach der Niedersachsischen Gefahrtierverordnung vom 05 07 2000 Dissertation Tierarztliche Hochschule Hannover Hannover 2004 S 77 online PDF Christine Baumann Uberprufung der gesteigerten Aggressivitat und Gefahrlichkeit von Rottweilern und Rottweiler Mischlingen im Rahmen der 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