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Dieser Artikel behandelt den verkehrsrechtlichen Terminus zum Bautechnischen Terminus siehe Ruckstau Bauwesen Ruckstau ist ein Terminus im Verkehrsrecht und beschreibt eine Stockung von Fahrzeugen an einer Lichtzeichenanlage LZA oder Strassenkreuzung mit mindestens einer vorgelagerten Einmundung gekennzeichneten Ein oder Ausfahrt bzw einem Bahnubergang gleichgultig ob beschrankt oder unbeschrankt Bei einem Ruckstau muss ein Kraftfahrzeug welches trotz Vorfahrtberechtigung oder gruner Ampel Grunpfeil oder Gruner Pfeil nicht mehr vollstandig uberqueren kann ohne auf der Kreuzung dem Bahnubergang stehen zu bleiben und ihn blockieren wurde vor dieser im Idealfall auf der Haltelinie warten bis der Weg fur ihn in einem Rutsch gequert werden kann Rechtsgrundlage ist in Deutschland 11 1 Strassenverkehrs Ordnung Besondere Verkehrslagen Nahert sich von hinten ein Einsatzfahrzeug muss zusatzlich eine Rettungsgasse gebildet werden gemass 11 2 STVo Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ruckstau amp oldid 216079600