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Wirtschaftsprufer WP unterliegen verschiedenen Berufspflichten die sich aus u a dem Handelsgesetzbuch HGB der Wirtschaftspruferordnung WPO und der Berufssatzung der Wirtschaftspruferkammer WPK ergeben Zu diesen Pflichten zahlen Unabhangigkeit Unbefangenheit Unparteilichkeit Verschwiegenheit Gewissenhaftigkeit Eigenverantwortlichkeit Berufswurdiges Verhalten und Verzicht auf berufswidrige Werbung Unter Unabhangigkeit versteht 2 Berufssatzung die Freiheit von Bindungen die die berufliche Entscheidungsfreiheit beeintrachtigen oder beeintrachtigen konnten Deshalb ist das Eingehen solcher Bindungen verboten Dabei hat der Wirtschaftsprufer gegenuber jedermann seine personliche und wirtschaftliche Unabhangigkeit zu wahren um sowohl in objektiver als auch subjektiver Hinsicht seine Feststellungen unbeeinflusst von sachfremden Erwagungen und ohne Rucksicht auf eigene Belange oder Interessen Dritter zu treffen 1 Verboten sind Ergebnisabhangige Vergutung Teile der Vergutung oder andere Vorteile fur die Vermittlung von Auftragen abzugeben oder entgegenzunehmen Mandantenrisiken zu ubernehmen oder Versorgungszusagen von Auftraggebern anzunehmen 1 Die Pflicht zur Unabhangigkeit gilt besonders im Bereich der gesetzlichen Abschlusspflicht Nach dem HGB gilt ein Abschlussprufer dann als nicht mehr unabhangig wenn er Anteile oder andere nicht unwesentlichen Interessen an dem zu prufenden Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen halt die mit dem zu prufenden Unternehmen verbunden sind gesetzlicher Vertreter Mitglied im Aufsichtsrat oder Arbeitnehmer der zu prufenden Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens an dem das Unternehmen mehr als 20 der Anteile besitzt ist selbst bei der Fuhrung der Bucher oder der Erstellung des Jahresabschlusses mitgewirkt hat fur die interne Revision tatig war Management oder Finanzierungsaufgaben ubernommen hat versicherungsmathematische oder Bewertungsleistungen z B Impairment Test erbracht hat die sich nicht unwesentlich auf den Jahresabschluss auswirken Personen beschaftigt die nach den oben genannten Kriterien nicht Abschlussprufer sein durfen oder in den letzten funf Jahren jeweils mehr als 30 der Gesamteinnahmen aus seiner beruflichen Tatigkeit von dem zu prufenden Unternehmen und von Unternehmen an denen das zu prufende Unternehmen mehr als 20 der Anteile besitzt bezogen hat und dies auch im laufenden Geschaftsjahr zu erwarten ist 2 Die Unabhangigkeit des Abschlussprufers ist auch dann gefahrdet wenn einer der ersten sechs Klauseln seinen Ehe oder Lebenspartner betrifft Ahnliche Konventionen bestehen fur Wirtschaftsprufungsgesellschaften Aus dem letzten Grund Gesamteinnahmen des Abschlussprufers rollieren in Wirtschaftsprufungsgesellschaften die verantwortlichen Abschlussprufer spatestens alle funf Jahre damit die Wirtschaftsprufungsgesellschaft das Mandat als Abschlussprufer weiterhin betreuen kann Des Weiteren gibt es Vorschriften die den Wirtschaftsprufer vor Einflussnahme schutzen So darf ein Wirtschaftsprufer als offentlich bestellter Abschlussprufer nur dann vom Prufungsauftrag entbunden werden wenn das zustandige Gericht einen anderen Abschlussprufer bestellt Der Abschlussprufer ist gegenuber dem Aufsichtsrat einer Wirtschaftsprufungsgesellschaft zur Verschwiegenheit verpflichtet Ausserdem darf der Aufsichtsrat einer Wirtschaftsprufungsgesellschaft nicht in der Weise Einfluss auf die Durchfuhrung einer Abschlussprufung nehmen dass die Unabhangigkeit des verantwortlichen Wirtschaftsprufers beeintrachtigt ware 3 Literatur BearbeitenHandelsgesetzbuch HGB Wirtschaftspruferordnung WPO Institut der Wirtschaftsprufer in Deutschland e V Hrsg WP Handbuch 2006 Rechnungslegung Prufung und Beratung Band I 13 Auflage Dusseldorf 2000 ISBN 3 8021 1211 3Einzelnachweise Bearbeiten a b WP Handbuch 2000 Band 1 Teil A Tz 229 319 Abs 3 HGB WP Handbuch 2000 Band 1 Teil A Tz 233Weblinks BearbeitenInstitut der Wirtschaftsprufer in Deutschland e V IDW Wirtschaftspruferkammer WPK Text des Handelsgesetzbuches Text des Gesetzes uber eine Berufsordnung der Wirtschaftsprufer Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pruferunabhangigkeit amp oldid 196733704