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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Von dem Petitionsrecht kann jeder sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene Gebrauch machen Dennoch unterscheiden sich die einzelnen Rahmenbedingungen des Petitionsverfahrens unter den Landern Ebenso wie der Bundestag hat auch jeder Landtag einen eigenen Petitionsausschuss der fur die Eingaben der Petenten und Petentinnen zustandig ist Allgemein gilt dass eine Petition elektronisch oder per Post bei dem jeweiligen Landtag eingereicht werden kann Inhaltsverzeichnis 1 Massen Mehrfachpetitionen Sammelpetitionen Einzelpetitionen 2 Verifizierung der Unterschriften 3 Sammlungszeitraum 4 Ausschlusskriterium bezuglich des Petenten 5 Ausschlusskriterium bezuglich des Themas 6 Anhorung und Behandlung im Fachausschuss und Plenum 7 Barrierefreiheit 8 Transparenz 9 Uberblick Petitionsverfahren in den Bundeslandern 10 Siehe auch 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseMassen Mehrfachpetitionen Sammelpetitionen Einzelpetitionen BearbeitenEinzelpetitionen kann jeder uber schriftlichem Wege oder uber ein Online Formular dem jeweiligen Landtag ubermitteln Zwar haben viele der Bundeslander Sammelpetitionen als legitimes Mittel der Eingabe durch gesetzliche Verordnungen geregelt doch das Einreichen dieser uber ein Online Verfahren ist teilweise erschwert gesammelte Unterschriften konnen in einigen Fallen nur postalisch nachgesandt werden Im Gegensatz dazu bieten einige Lander offentliche Petitionsplattformen in denen Petitionen gesichtet und mitgezeichnet werden konnen Dadurch konnen sich Einzelpetitionen zu Sammelpetitionen formieren Indes konnen mehrere Einzelpetitionen die das gleiche Anliegen beinhalten von dem jeweiligen Petitionsausschuss zu einer sogenannten Massen oder Mehrfachpetition zusammengefasst werden Es gibt jedoch Landtage die keine gesetzliche Unterscheidung zwischen Sammel Mehrfach oder Massenpetitionen vornehmen so dass jede Petition als Einzelpetition bearbeitet wird Verifizierung der Unterschriften BearbeitenDamit eine handschriftlich gesetzte Unterschrift gultig ist bedarf es der aktuellen Anschrift der Person Eine weitere Verifizierung ist bei Offline Unterschriften nicht notwendig Auch fur Online Unterschriften sind die Hurden einer Verifizierung relativ gering Neben vollstandigem Namen Anrede und Anschrift der Person ist eine gultige E Mail Adresse vonnoten In manchen Bundeslandern wie Sachsen Anhalt und dem Saarland wird eine Sicherheitsabfrage mit Codeubermittlung durchgefuhrt um die Kommunikation mit einem Roboter auszuschliessen Wer eine Petition per Online Formular an den Landtag schickt erhalt danach eine Bestatigungsmail Ahnlich wie auf der E Petitionsplattform des Bundestags ist auf manchen Petitionsplattformen der Bundeslander beispielsweise Thuringen vorab eine Registrierung der Person erforderlich Sammlungszeitraum BearbeitenAus den meisten gesetzlichen Richtlinien lasst sich nicht entnehmen ob ein Sammlungszeitraum fur Sammelpetitionen gesetzt ist Die Lander Thuringen Rheinland Pfalz Schleswig Holstein und Bremen haben eine Mitzeichnungsfrist von 6 Wochen wohingegen der Deutsche Bundestag 4 Wochen einraumt Ausschlusskriterium bezuglich des Petenten BearbeitenDa das Petitionsrecht laut Art 17 GG jedem jeder in der Bundesrepublik zusteht gibt es weitestgehend keine Einschrankungen auf Landesebene Viele Lander schreiben juristischen Personen des offentlichen Rechts das Petitionsrecht nur zu wenn es Gegenstand ihres sachlichen Zustandigkeitsbereiches ist Gesonderte Regelungen finden sich in Niedersachsen in welchem Behorden sowie Schulen als nicht petitionsberechtigt angesehen werden da sie organisatorische Teile des Staatsaufbaus sind Auch Sachsen raumt zusatzliche Restriktionen ein Hochschulen Rundfunkanstalten und offentlich rechtlichen Religionsgesellschaften steht das Petitionsrecht nur zu soweit die Petition ihren spezifischen Status als Grundrechtstrager betrifft 1 Ferner konnen Petitionen fur andere eingereicht werden Unabhangig ob dies online oder offline geschieht ist der Name und die Anschrift des Vertreters sowie des Vertretenden anzugeben Fur die Verifizierung von Letzterem ist ublicherweise eine Vollmacht notwendig welche hochgeladen oder nachgesandt werden kann In Berlin ist es jedoch auch ohne Vollmacht moglich Fur einen Dritten kann eine Petition auch ohne dessen Einwilligung eingereicht werden wenn ein ausreichender Anlass besteht und die Interessen des Dritten nicht offensichtlich entgegenstehen 2 Ausschlusskriterium bezuglich des Themas BearbeitenGenerell ist es untersagt dass eine Petition nach Inhalt oder Form eine strafbare Handlung darstellt Mehrheitlich wird in den verschiedenen gesetzlichen Niederschriften der Lander darauf hingewiesen dass Gerichtsverfahren schwebende abgeschlossene nicht Gegenstand einer Petition sein konnen Eine Beschwerde gegen einen Richter oder Hinweise auf Mangel konnen jedoch Anliegen der Petition sein Des Weiteren werden Petitionen die keinen erkennbaren Sinnzusammenhang oder kein konkretes Anliegen enthalten von den meisten Landern ebenso ausgeschlossen Lassen die Eingaben gegenuber einer bereits beschiedenen Petition kein neues erhebliches Vorbringen erkennen kann von der Prufung abgesehen werden Anhorung und Behandlung im Fachausschuss und Plenum BearbeitenSowohl der Bundestag als auch die einzelnen Landtage besitzen einen eigenen Petitionsausschuss Dieser beschaftigt sich mit den Petitionsanliegen und kann um Stellungnahmen zustandiger Fachausschusse oder Landtagsabgeordneter bitten In der Regel entwirft der Petitionsausschuss einen Beschlussvorschlag uber den im Plenum abgestimmt wird Sowohl die Anhorung wie auch die Debatte im Plenum kann offentlich sein hangt jedoch von den gesetzlichen Strukturen des jeweiligen Landtags ab Barrierefreiheit BearbeitenObwohl Petition mittlerweile auf allen Landesebenen sowohl schriftlich als auch elektronisch eingereicht werden konnen ist nicht uberall der gleiche barrierefreie Zugang gewahrleistet Als ein Vorreiter der Barrierefreiheit bietet Thuringen die Option Eingaben schriftlich in Brailleschrift Blindenschrift mundlich online sowie in Gebardensprache einschliesslich lautsprachbegleitender Gebarden einzureichen Ein weiterer Teil von Landern bietet eine Burgersprechstunde bzw den Kontakt zu einem Burgerbeauftragten an wodurch personlich weitergeholfen werden kann Transparenz BearbeitenZwar werden in manchen Bundeslandern wie Rheinland Pfalz und Thuringen bereits abgeschlossene Petition online angezeigt jedoch beziehen sich diese nur auf online eingereichte Eingaben Auf manchen Petitionsplattformen der Landtage hat der Petent die Wahl ob die Petition offentlich gelistet werden soll oder nicht Zudem konnen Petitionen veroffentlicht werden die im Interesse der Offentlichkeit liegen Die Sitzungen des Petitionsausschusses hingegen oder ggf eines anderen zustandigen Fachausschusses sind meist nicht offentlich mit einigen Ausnahmen In Bayern beispielsweise tagt der Petitionsausschuss immer offentlich und in Bremen erfolgt die Beratung offentl Petitionen in der Regel in offentl Sitzungen Die Petitionsausschusse des Bundes und der Lander erteilen Petenten Zwischenbescheide uber das Petitionsverfahren Uberblick Petitionsverfahren in den Bundeslandern BearbeitenGebietskorperschaft Massen Mehrfach petition Mindestanzahl an Petenten damit ahnliche Petitionen als Massen Mehrfachpetition angesehen werden Sammel petition Anerkennung der Unterschriften freier Petitions plattformen Offtl Petitions plattform Debatten funktion Quorum fur offtl Anhorung Anhorung im Petitionsausschuss Transparenz Tatigkeitsberichte Geregelt in Gesetz Verordnung Berlin nbsp Berlin mind 30 Petenten mind 30 Unterstutzer x x x x x Jahresberichte 3 Statistik ausgewahlte Falle Gesetz uber die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin Petitionsgesetz 4 zuletzt geandert durch Gesetz vom 06 07 06 GVBl S 710 Art 1 14 Brandenburg nbsp Brandenburg mind 30 Petenten mind 30 Unterstutzer x x x x x aber Burgersprechstunden Ortstermine online Petitionen mit allgemeiner oder beispielhafter Bedeutung Jahresberichte 5 Statistik ausgewahlte Falle Gesetz uber die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg Petitionsgesetz PetG 6 vom 20 12 10 GVBl I 10 Nr 48 Sachsen Anhalt nbsp Sachsen Anhalt mind 20 Petenten mind 20 Petenten x x x x ab 4000 Beteiligungsberechtigten Unterstutzer innen sind die Vertrauenspersonen durch den Petitionsausschuss anzuhoren Texte von Sammel und Massenpetitionen veroffentlicht Tatigkeitsberichte 7 Geschaftsordnung des Landtages von Sachsen Anhalt vom 05 12 14 8 Abschnitt Grundsatze des Petitionsausschusses uber die Behandlung von Bitten und Beschwerden Verfassung 9 des Landes Sachsen Anhalt vom 27 01 05Hessen nbsp Hessen n a x x x x nur Burgersprechstunden Tatigkeitsberichte 10 Geschaftsordnung des Hessischen Landtags vom 27 05 15 11 Niedersachsen nbsp Niedersachsen x x x n a Geschaftsordnung des Niedersachsischen Landtages vom 15 12 14 12 Infobroschure des LT Nds Behandlung von Eingaben 13 Nordrhein Westfalen nbsp Nordrhein Westfalen mind 100 Petenten x x x x Moglich in offentlichen Sitzung Antrag eines Viertels der Mitglieder erforderlich Burgersprechstunden Entscheidung kann online Pressemitteilungen offentlich bekannt gemacht werden Plenarprotokoll Moglichkeit von offentliche Sitzungen bei Antrag von Mitgliedern Tatigkeitsberichte 14 Geschaftsordnung des Landtags Nordrhein Westfalen vom 17 10 13 15 Bremen nbsp Bremen mind 30 Petenten mind 30 Unterstutzer n a x Offentliche Petitionen werden in offentlichen Sitzungen im Petitionsausschuss beraten Beschlusse online und schriftlich an Petenten Online Petitionen in frei zuganglichem Archiv 16 Verfahrensordnung fur die Petitionsausschusse 17 Land und Stadt vom 4 11 11 Gesetz uber die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Burgschaft 18 vom 1 01 10Hamburg nbsp Hamburg x x n a x x x Moglich Bestimmung des Ausschusses Anspruch des Petenten besteht nicht Burgersprechstunden n a Gesetz uber den Eingabenausschuss 19 vom 15 12 09 und 64 67 der Geschaftsordnung der Hamburgischen Burgerschaft 20 vom 02 03 15Schleswig Holstein nbsp Schleswig Holstein mind 50 Petenten x x 2 000 Unterschriften fur offtl Anhorung kann abgelehnt werden Moglich Bestimmung des Ausschusses Online Beschluss E Mail an Petent und Mitzeichner innen Massenpetitionen kann online Tatigkeitsberichte 21 vierteljahrlich mit Statistik und Darstellung der einzelnen Anliegen Grundsatzbeschlusse des Petitionsausschusses 22 vom 08 09 15 Verfahrensgrundsatze fur die Behandlung von Offentlichen Petitionen 23 Artikel 25 der Verfassung des Landes Schleswig HolsteinSaarland nbsp Saarland n a x x x x x Moglich Bestimmung des Ausschusses Jahresberichte 24 Artikel 78 der saarlandischen Verfassung 25 keine konkreteren Recht oder Verfahrensgrundlagen zu finden vom 15 05 13Baden Wurttemberg nbsp Baden Wurttemberg x x x x x Moglich Bestimmung des Ausschusses Anspruch des Petenten besteht nicht n a Gesetz uber den Petitionsausschuss des Landtags Petitionsausschussgesetz 26 vom 20 02 79Mecklenburg Vorpommern nbsp Mecklenburg Vorpommern x x x x x Petenten werden informiert uber Stellungnahmen amp Antwortmoglichkeit wird eingeraumt Tatigkeitsberichte 27 Landesverfassung 28 vom 30 06 11 Petitions und Burgerbeauftragtengesetz 29 vom 05 04 95 Geschaftsordnung des Landtages fur die 7 Wahlperiode 30 vom 04 10 16Rheinland Pfalz nbsp Rheinland Pfalz mind 30 Petenten n a x Moglich Es gibt offentliche und nicht offentliche Sitzungen Beschlusse zu Massenpetitionen online Jahresberichte 31 Geschaftsordnung des Landtags Rheinland Pfalz 32 vom 02 03 11 Verfahrensgrundsatze fur die Behandlung von offentlichen Petitionen 33 Thuringen nbsp Thuringen mind 30 Petenten an anderer Stelle 50 x 1 500 Unterschriften fur offtl Anhorung kann abgelehnt werden Moglich Ab Quorum Anhorung der Vertrauenspersonen davon kann mit Ausschussmehrheit abgesehen werden Beschluss von offtl Petitionen online Jahrliche Arbeitsberichte 34 Thuringer Petitionsgesetz 35 Thuringer Gesetz uber das Petitionswesen Geschaftsordnung 36 vom 19 07 12Sachsen nbsp Sachsen mind 50 Petenten n a x x x Moglich Bestimmung des Ausschusses Anspruch des Petenten besteht nicht Beschlusse zu Massenpetitionen 37 online Gesetz uber den Petitionsausschuss 38 vom 11 06 91 Geschaftsordnung 39 des Sachsischen Landtages Grundsatze des Petitionsausschusses 40 11 06 91 Auszug aus der Verfassung 41 vom 27 05 92Bayern nbsp Bayern mind 50 Petenten x x x Moglich Bestimmung des Ausschusses Beschlusse zu Massenpetitionen online Aktueller Bericht Petitionsstatistik 42 Nach 8 Wochen Zwischenbericht Petitionsgesetz 43 Gesetz uber die Behandlung von Eingaben und Beschwerden an den Bayerischen Landtag nach Art 115 der Verfassung Bayerisches Petitionsgesetz vom 26 07 06 Geschaftsordnung des Landtags Bayern 44 Dez 14Deutschland nbsp Bundesrepublik Deutschland mind 50 000 Petenten mind 50 000 Unterstutzer x 50 000 Unterschriften fur offtl Anhorung Moglich Bestimmung des Ausschusses Beschlusse zu offentlichen Petitionen online Jahresberichte 45 manchmal offentliche Beratungssitzungen des Petitionsausschusses Gesetz uber die Befugnisse des Petitionsausschusses 46 vom 19 07 75 Grundgesetz Fur die Bundesrepublik Deutschland 47 vom 23 05 49 Art 17 17a 45c Verfahrensgrundsatze 48 Siehe auch BearbeitenPetition Online Petition Landerbericht Petitionen 2015 Bund und Lander von der freien Petitionsplattform openPetitionLiteratur BearbeitenUlrich Riehm Elektronische Petitionssysteme Analysen zur Modernisierung des parlamentarischen Petitionswesens in Deutschland und Europa edition sigma Berlin 2013 ISBN 3 8360 8135 0 Weblinks BearbeitenBerliner Abgeordnetenhaus Landtag Brandenburg Landtag Sachsen Anhalt Landtag Hessen Landtag Niedersachsen Landtag NRW Bremische Burgerschaft Hamburgische Burgerschaft Landtag Schleswig Holstein Landtag Saarland Landtag Mecklenburg Vorpommern Burgerbeauftragte Rheinland Pfalz Landtag Thuringen Landtag Sachsen Landtag Bayern Landtag Baden WurttembergEinzelnachweise Bearbeiten Grundsatze des Petitionsausschusses Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 In Der Sachsische Landtag Abgerufen am 15 Marz 2016 Gesetz uber die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin Petitionsgesetz Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 9 November 2016 abgerufen am 7 Oktober 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www parlament berlin de Abgeordnetenhaus von Berlin Berichte uber die Arbeit des Ausschusses bis einschliesslich 2015 In www parlament berlin de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Gesetz uber die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin Petitionsgesetz Nicht mehr online verfugbar 6 Juli 2006 archiviert vom Original am 9 November 2016 abgerufen am 7 Oktober 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www parlament berlin de Redaktion des Landtages Brandenburg Landtag Brandenburg In www landtag brandenburg de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Gesetz uber die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg Petitionsgesetz PetG In bravors brandenburg de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Landtag Sachsen Anhalt Weitere Informationen In www landtag sachsen anhalt de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Landtag Sachsen Anhalt Weitere Informationen In www landtag sachsen anhalt de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Landtag Sachsen Anhalt Weitere Informationen In www landtag sachsen anhalt de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Publikationen Hessischer Landtag In hessischer landtag de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Hessische Verfassung Art 16 In www rv hessenrecht hessen de Abgerufen im Juni 2020 Geschaftsordnung des Niedersachsischen Landtages 14 Dezember 2014 abgerufen am 7 Oktober 2016 Landtag Niedersachsen Die Behandlung von Eingaben Abgerufen am 7 Oktober 2016 Landtag NRW Tatigkeitsberichte Abgerufen am 7 Oktober 2016 Geschaftsordnung des Landtags NRW Nicht mehr online verfugbar 17 Oktober 2013 archiviert vom Original am 22 Dezember 2017 abgerufen am 7 Oktober 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www landtag nrw de ePetition Bremische Burgerschaft In petition bremische buergerschaft de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Bremische Burgschaft Verfahrensordnung fur die Petitionsausschusse 4 November 2011 abgerufen am 7 Oktober 2016 Bremische Burgerschaft Bremische Burgerschaft Petitionsgesetz Nicht mehr online verfugbar In www bremische buergerschaft de Archiviert vom Original am 1 Dezember 2017 abgerufen am 7 Oktober 2016 nbsp Info Der Archivlink 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Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 24 Marz 2016 abgerufen am 7 Oktober 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www landtag ltsh de Der Landtag des Saarlandes Jahresberichte In www landtag saar de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Der Landtag des Saarlandes Petitionen In www landtag saar de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Gesetz uber den Petitionsausschuss des Landtags Baden Wurttemberg 20 Februar 1979 abgerufen am 7 Oktober 2016 Landtag Mecklenburg Vorpommern Landtag M V Tatigkeitsberichte In www landtag mv de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Landesverfassung Mecklenburg Vorpommern Abgerufen am 7 Oktober 2016 Petitions und Burgerbeauftragtengesetz Abgerufen am 7 Oktober 2016 Landtag Mecklenburg Vorpommern Geschaftsordnung des Landtages fur die 7 Wahlperiode Anlage 3 Grundsatze zur Behandlung von Eingaben an den Landtag 4 Oktober 2016 abgerufen am 14 September 2017 Land Rheinland Pfalz Jahresbericht Abgerufen am 7 September 2016 Geschaftsordnung des Landtags Rheinland Pfalz 2 Marz 2011 abgerufen am 27 September 2016 Verfahrensgrundsatze fur die Behandlung von offentlichen Petitionen Abgerufen am 10 August 2016 Ines Born Thuringer Landtag Arbeitsberichte Nicht mehr online verfugbar In www thueringer landtag de Archiviert vom Original am 16 September 2016 abgerufen am 7 Oktober 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www thueringer landtag de Thuringer Landtag Petitionsplattform Informationen In petitionen landtag thueringen de Abgerufen am 7 Oktober 2016 Michael Waack Thuringer Landtag Geschaftsordnung Nicht mehr online verfugbar In www thueringer landtag de Archiviert vom Original am 27 Juni 2013 abgerufen am 7 Oktober 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde 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Gesetz uber die Behandlung von Eingaben und Beschwerden an den Bayrischen Landtag 26 Juli 2006 abgerufen am 7 Oktober 2016 Geschaftsordnung des Bayrischen Landtags Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 4 Marz 2016 abgerufen am 7 Oktober 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bayern landtag de Petitionsausschuss In Deutscher Bundestag bundestag de abgerufen am 7 Oktober 2016 Gesetz uber die Befugnisse des Petitionsausschusses In Deutscher Bundestag online abgerufen am 7 Oktober 2016 Regelungen zum Petitionsrecht im GG In Deutscher Bundestag online abgerufen am 7 Oktober 2016 Rechtsgrundlagen In Deutscher Bundestag bundestag de abgerufen am 7 Oktober 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Petitionsverfahren auf Landesebene amp oldid 238434797