www.wikidata.de-de.nina.az
Das Patientenverfugungs Gesetz ist ein seit dem 1 Juni 2006 geltendes Gesetz in Osterreich BasisdatenTitel Patientenverfugungs GesetzLangtitel Bundesgesetz uber PatientenverfugungenAbkurzung PatVGTyp BundesgesetzGeltungsbereich OsterreichRechtsmaterie Medizinrecht FamilienrechtFundstelle BGBl I Nr 55 2006NR GP XXII RV 1299 AB 1381 S 142 BR AB 7518 S 733Datum des Gesetzes 8 Mai 2006Inkrafttretensdatum 1 Juni 2006Letzte Anderung BGBl I Nr 12 2019Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Reichweite des Gesetzes 2 Verbindliche und beachtliche Patientenverfugungen 3 Gliederung des Gesetzes 4 Vorsorgevollmacht in Osterreich 5 Siehe auch 6 Literatur 7 WeblinksReichweite des Gesetzes BearbeitenDamit konnen arztliche Behandlungen teilweise oder ganz abgelehnt werden Gewunschte Behandlungen oder juristisch eindeutiger Behandlungen denen im Voraus zugestimmt wurde konnen von den Patienten aber nicht erzwungen werden Die Entscheidung uber ihre Durchfuhrung muss auch der behandelnde Arzt treffen Eine Patientenverfugung nach dem Gesetz lasst den behandelnden Arzten sofern sie davon erfahren keinerlei Auslegungsspielraum bei abgelehnten Behandlungsformen Damit sollen Patienten bis zu funf Jahre im Voraus bestimmen konnen welche Behandlungsmethoden sie fur sich ablehnen sollten sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr in der Lage sein Entscheidungen zu treffen Der Zeitraum lasst sich bei Einhaltung gewisser Formalien weiter verlangern Dem gleichgestellt sind die sich daraus ergebenden pflegerischen Handlungen Krankenpflege Verbindliche und beachtliche Patientenverfugungen BearbeitenDas Gesetz unterscheidet zwischen der verbindlichen und der beachtlichen Patientenverfugung Fur eine verbindliche Patientenverfugung ist volle Einsichts und Urteilsfahigkeit notig Minderjahrige oder Personen die unter Sachwalterschaft stehen konnen diese Erklarung nicht abgeben Die Patientenverfugung die nach Beratung durch einen Arzt bei einem Notar einem Rechtsanwalt oder der Patientenanwaltschaft unterzeichnet wird soll maximal funf Jahre gultig sein Die Beratung bei den osterreichischen Patientenanwaltschaften ist kostenlos Wenn nicht alle Formvorschriften eingehalten werden ist es eine beachtliche Verfugung die den Arzten als Orientierungshilfe dienen soll und kann Gliederung des Gesetzes BearbeitenDas Patientenverfugungs Gesetz besteht aus 19 Paragrafen die in funf Abschnitten zusammengefasst sind 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich verbindlich beachtlich 2 Begriffsbestimmungen Willenserklarung mit der eine medizinische Behandlung abgelehnt wird Wer ist Patient Patientin 3 hochstpersonliches Recht Frage der Einsichts und Urteilsfahigkeit dd 2 Verbindliche Patientenverfugung 4 Inhalt konkrete Beschreibung der abgelehnten Behandlungen zutreffende Einschatzung der Folgen 5 Aufklarung durch einen Arzt Dokumentation 6 Voraussetzungen der Verbindlichkeit schriftlich Datum vor Rechtsanwalt Notar oder Patientenvertreter 7 Erneuerung funf Jahre verbindlich wenn nicht erneuert Moglichkeit der Abanderung dd 3 Beachtliche Patientenverfugung 8 Voraussetzungen 9 Beachtlichkeit dd 4 Gemeinsame Bestimmungen 10 Unwirksamkeit nicht frei und ernstlich Irrtum List Tauschung Zwang strefrechtlich nicht zulassig wesentliche Anderung des Standes der Wissenschaft Widerruf durch Patient Patientin 11 sonstige mogliche Inhalte z B Vertrauensperson 12 Notfalle 13 Pflichten des Patienten 14 Dokumentationspflichten des aufklarenden oder behandelnden Arztes 15 Verwaltungsstrafbestimmung dd 5 Schlussbestimmungen 16 19 bes In Kraft Treten Vollzugsklausel dd Vorsorgevollmacht in Osterreich BearbeitenSeit dem 1 Juli 2007 Inkrafttreten des Sachwalterrechts Anderungsgesetzes ist im osterreichischen Recht auch die Vorsorgevollmacht als vorrangiges Rechtsinstitut gegenuber einer Sachwalterschaft gesetzlich normiert worden Die Regelungen finden sich in den 284f 284g und 284h ABGB Siehe auch BearbeitenInformierte Einwilligung bzw Informed ConsentLiteratur BearbeitenHeinz Barta Gertrud Kalchschmid Die Patientenverfugung Zwischen Selbstbestimmung und Paternalismus ISBN 3 8258 8892 4 Ulrich H J Kortner Christian Kopetzki Maria Kletecka Pulker Hrsg Das osterreichische Patientenverfugungsgesetz Ethische und rechtliche Aspekte In der Reihe Schriftenreihe Ethik und Recht in der Medizin Band 1 Springer Verlag Wien Wien 2007 256 S ISBN 978 3 211 70876 7 Wolfgang Luef Sterben ohne Schlauche In DIE ZEIT Nr 40 vom 27 Sept 2007 Michael Memmer Gerson Kern Hrsg Patientenverfugungsgesetz Starkung oder Schwachung der Patientenrechte In der Reihe Colloquium 14 Verlag Osterreich ISBN 3 7046 4917 1Weblinks BearbeitenPatientenverfugungs Gesetz jeweils aktuelle Fassung Rechtsinformationssystem RIS Bundeskanzleramt Osterreich Muster Patientenverfugung nach osterreichischem Recht Prof Dr Memmer Wien zum osterreichischen Patientenverfugungs Gesetz PDF 176 kB Weitere Infos zum Osterr Recht PDF 22 kB Prof Kortner Wegweiser zur Umsetzung der Patientenrechte PDF Kortner Das osterreichische Patientenverfugungsgesetz Entstehungsgeschichte Inhalt Bewertung PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Patientenverfugungs Gesetz amp oldid 229338380