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Parteiengehor ist in Osterreich die Bezeichnung fur das Recht einer Verfahrenspartei im Rahmen der Teilnahme am Verfahren vom bisherigen Ergebnis des Verfahrens zum Beispiel der Beweisaufnahme informiert zu werden soweit das noch nicht etwa auch durch personliche Anwesenheit erfolgt ist dazu Stellung zu nehmen die Stellungnahme im weiteren Verfahren berucksichtigt zu finden indem das jeweilige Organ Gericht Verwaltungsbehorde sich mit der Stellungnahme auseinandersetzen muss Siehe auch BearbeitenRechtliches Gehor fur das vergleichbare Rechtsinstitut in Deutschland PratendentenstreitBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parteiengehor amp oldid 184780072