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Als Paraphernalien altgriechisch para neben und pherna Gabe auch Paraphernalgut bezeichnete die altere Rechtssprache das personliche Eigentum der Braut welches neben der Mitgift von der Braut in die Ehe eingebracht wurde Nach der Eheschliessung gingen die Paraphernalien in die Verwaltung des Ehemannes uber aber nicht in dessen Eigentum Sie wurden auch nicht gemeinschaftliches Eigentum sondern blieben Eigentum der Ehefrau 1 Diese Bedeutung des Wortes ist heute veraltet In der heutigen burgerlichen Ehe gilt ohne besondere Vereinbarung die Zugewinngemeinschaft Das Vermogen der Ehepartner bleibt auch nach der Eheschliessung getrennt Nur im Falle von Scheidung oder Tod eines Partners wird ein Zugewinnausgleich gemass 1363 1371 1372 BGB durchgefuhrt Heute wird das Wort in Zusammenhang mit einer Ehe deshalb in der Bedeutung personlicher Besitz verwendet 2 Paraphernalien ist ein Pluralwort und wird deshalb nicht in der Einzahl verwendet 2 Einzelnachweise Bearbeiten Paraphernalien in Deutsches Rechtsworterbuch Abgerufen am 4 November 2016 a b Paraphernalien in www duden de Abgerufen am 4 November 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Paraphernalien Rechtsgeschichte amp oldid 211283293