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Der normative Schadensbegriff ist ein Fachbegriff im deutschen Schadensersatzrecht Nicht alle verursachten Schaden konnen auf gleiche Weise erfasst werden Im Regelfall bestimmt sich ein entstandener Schaden nach der Differenzhypothese Der normative Schadensbegriff jedoch soll die Ersatzfahigkeit solcher Schaden bestimmen welche mit der Differenzhypothese allein nicht erfasst werden konnen In solchen Fallen ist es geboten unter Berucksichtigung des Schutzzwecks der Norm eine somit normative Korrektur vorzunehmen Ist ein Schaden bereits auf andere Art ersetzt worden beispielsweise aufgrund der eigenhandigen Reparatur durch den Geschadigten so erscheint es unbillig den Schadiger hiervon profitieren zu lassen Gleiches gilt wenn der Geschadigte den Schaden von seiner Versicherung ersetzt erhalt Nach der Differenzhypothese gelten solche Schaden als nicht ersatzfahig Eine eindeutige Bestimmung des Begriffs des normativen Schadens erweist sich jedoch als schwierig Rechtsprechung und Literatur vertreten hierzu unterschiedliche Auffassungen Literatur BearbeitenDieter Medicus Normativer Schaden In Juristische Schulung Jg 1979 S 233 ff Weblinks BearbeitenAlternativkommentar BGB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Normativer Schadensbegriff amp oldid 214322697