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Die Negativoption ist eine Vertriebsform zur Anbahnung von Kauf oder Nutzungsvertragen Der Kaufer oder Nutzer in spe erhalt eine befristete kostenlose Probelieferung oder Probenutzung Lehnt er nach Ablauf der Probezeit den Vertrag nicht ausdrucklich ab so kommt stillschweigend ein Kauf oder Nutzungsvertrag zustande Besonders verbreitet ist diese Vertriebsform bei Zeitschriftenabonnements Auch bei Abonnements von Online und Telekommunikationsdiensten ist sie gang und gabe Sie ist an eine Reihe von Rechtsvorschriften gebunden Die Verpflichtungsdauer des Kunden darf nicht mehr als ein Jahr 1 nach anderer Lesart zwei Jahre 2 betragen Mit der Probelieferung darf kein psychischer Kaufzwang verbunden sein Von einem solchen Zwang geht die Rechtsprechung beispielsweise aus wenn mit der Probelieferung eine wertvolle Dreingabe beispielsweise eine teure Uhr verbunden ist Der psychologische Kaufzwang gilt auch dann als gegeben wenn der Kunde die Negativoption ausuben und trotzdem das Werbegeschenk behalten darf Die Erprobungszeit muss angemessen sein Nicht zu kurz so dass der Kunde ausreichend Zeit hat sich ein Urteil zu bilden aber auch nicht zu lang damit kein psychologischer Kaufzwang zustande kommt Als angemessen gelten beispielsweise rund eine Woche bei Tageszeitungen und rund vier Wochen bei Wochenzeitungen Die Bestimmungen der BGB Informationspflichten Verordnung sind einzuhalten Die Negativoption ist auch bei seriosen Fach und Publikumsverlagen ein gangiges Mittel zur Neukundengewinnung Teilweise werden jedoch Rechtsvorschriften wie die oben genannten missachtet oder die Kunden werden durch verbotene Kaltakquise per Telefon zur Annahme einer Negativoption bewegt Derartige unseriose Praktiken haben die Methode teilweise als Abofalle in Verruf gebracht Als Kunde sollte man die Kundigung auf jeden Fall schriftlich am besten per Einschreiben mit Ruckschein zustellen wenn man nicht in den Vertrag eintreten mochte Dies gilt besonders dann wenn man Anlass hat an der Seriositat des Anbieters zu zweifeln Literatur BearbeitenKommentierung der Wettbewerbsregeln fur den Vertrieb von abonnierbaren Tages und Wochenzeitschriften Stand Juli 2005 herausgegeben vom Bund deutscher Zeitschriftenverleger BDZV Quellen Bearbeiten 307 BGB OLG Hamburg Urteil vom 2 Juli 1986 5 U 27 86 NJW RR 1987 47 vgl 309 Nr 9 lit b BGB 309 Nr 9 lit a BGB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Negativoption amp oldid 173034977