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Die National Prosecuting Authority ist im Recht Sudafrikas eine offentliche Stelle die fur die Vertretung des Staates bei der Strafverfolgung zustandig ist Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufbau und Aufgaben 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBis 1998 bestand keine nationale Strafverfolgungsbehorde An jedem High Court war die Strafverfolgung dem jeweiligen Attorney General zugewiesen Die Errichtung der National Prosecuting Authority geht auf Section 179 der aktuellen Verfassung und den National Prosecuting Authority Act 32 of 1998 zuruck 1 Aufbau und Aufgaben BearbeitenAn der Spitze der NPA steht der National Director of Public Prosecutions Auf Ebene der High Courts steht anstelle der fruheren Attorney Generals ein Director of Public Prosecutions DPP Unterhalb des DPP stehen stellvertretende DPPs Deputy Directors und einzelne Anklager Prosecutor Aufgabe der NPA ist die Strafverfolgung Sie geschieht im Namen des Staates State versus X Nur wenn die NPA von der Strafverfolgung absieht nolle prosequi kann ausnahmsweise private Strafverfolgung stattfinden Dem DPP verbleibt jedoch bis zum Urteil ein jederzeitiges Interventionsrecht 1 Literatur BearbeitenC G Van der Merwe J E Du Plessis Introduction to the law of South Africa Kluwer Law International 2004 ISBN 978 90 411 2282 7 S 514 sq Weblinks BearbeitenOffizielle InternetprasenzEinzelnachweise Bearbeiten a b C G Van der Merwe J E Du Plessis Introduction to the law of South Africa Kluwer Law International 2004 S 514 sq Abgerufen von https de wikipedia org w index php title National Prosecuting Authority amp oldid 208539771