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Die Muster Leitungsanlagen Richtlinie MLAR ursprunglich auch Muster Richtlinie uber brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen abgekurzt MRbAaLei oder RbALei ist eine von der Bauministerkonferenz Arbeitsgemeinschaft der fur das Bauen zustandigen Minister und Senatoren von Bund und Landern ARGEBAU herausgegebene Muster Richtlinie im baulichen Brandschutz 1 Ziel der Richtlinie ist die Errichtung von ausreichend brandgeschutzten Leitungsanlagen 2 Die Richtlinie erlangt erst durch die Umsetzung der Lander in das jeweilige Landesrecht rechtliche Verbindlichkeit 3 Inhaltsverzeichnis 1 Abweichende Landervorgaben 2 Geltungsbereich und Schutzziele 3 Definitionen 3 1 Leitungsanlagen 3 2 Funktionserhalt 4 Entwicklung der Richtlinie 5 EinzelnachweiseAbweichende Landervorgaben BearbeitenBundesland Verordnung AbkurzungBaden Wurttemberg nbsp Baden Wurttemberg Richtlinie uber die brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen PDF 32 kB Leitungsanlagen Richtlinie LARBayern nbsp Bayern Richtlinie uber brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen PDF 167 kB Leitungsanlagen Richtlinie LARBrandenburg nbsp Brandenburg Richtlinie des Ministeriums fur Infrastruktur und Raumordnung uber brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen PDF 85 kB Leitungsanlagen Richtlinie LARHamburg nbsp Hamburg Richtlinie uber brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen PDF 139 kB Leitungsanlagen Richtlinie LARRheinland Pfalz nbsp Rheinland Pfalz Richtlinie uber die brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen PDF 68 kB Leitungsanlagenrichtlinie LARGeltungsbereich und Schutzziele BearbeitenDie Richtlinie gilt fur Leitungsanlagen in notwendigen Treppenraumen in Raumen zwischen notwendigen Treppenraumen und Ausgangen ins Freie in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gangen vor Aussenwanden die Fuhrung von Leitungen durch raumabschliessende Bauteile Wande und Decken den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall Fur bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Vorraume und Sicherheitsschleusen gilt die MLAR entsprechend 4 Die Schutzziele der MLAR sind die Sicherung von Rettungswegen durch Einschrankungen zum Einbau von brennbaren Leitungen die Verhinderung der Feuer und Rauchausbreitung an Leitungsdurchfuhrungen in feuerwiderstandsfahigen Wanden und Decken und der Funktionserhalt von elektrischen Leitungen in bestimmten bauordnungsrechtlich geforderten sicherheitstechnischen Anlagen im Brandfall Die Regelungen der MLAR umfassen nicht nur die Leitungen selbst sondern auch andere Bauteile wie Befestigungen Verteiler oder Kabelfuhrungen 5 Definitionen BearbeitenLeitungsanlagen Bearbeiten Die Richtlinie definiert Leitungsanlagen als Anlagen aus Leitungen insbesondere aus elektrischen Leitungen oder Rohrleitungen sowie aus den zugehorigen Armaturen Hausanschlusseinrichtungen Messeinrichtungen Steuer Regel und Sicherheitseinrichtungen Netzgeraten Verteilern und Dammstoffen fur die Leitungen Zu den Leitungen gehoren deren Befestigungen und Beschichtungen Lichtwellenleiter Kabel und elektrische Kabel gelten als elektrische Leitungen 4 Funktionserhalt Bearbeiten Der Funktionserhalt von Leitungen oder Leitungsanlagen ist deren Eigenschaft zur Sicherstellung dass die sicherheitstechnischen Anlagen im Brandfall ausreichend lang funktionsfahig bleiben Entwicklung der Richtlinie BearbeitenErstmals wurde 1988 mit den Muster Richtlinien uber brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 6 MRbAaLei eine eigene Richtlinie zur Errichtung von Leitungsanlagen veroffentlicht Die Aktuelle Fassung ist die Fassung 10 Februar 2015 zuletzt geandert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 3 September 2020 Amtliche Mitteilungen 2021 3 Ausgabe 30 April 2020 DIBt Hrsg 7 Die Anderung gegenuber der Fassung 10 Februar 2015 Redaktionsstand 5 April 2016 sind im Wesentlichen redaktionelle Anderungen unter 5 Funktionserhalt Einzelnachweise Bearbeiten Begrundung im Downloadbereich der Bauministerkonferenz Angelika Staimer Umsetzung der MLAR im technischen Brandschutz Richtig interpretieren PDF 1 1 MB abgerufen am 22 April 2013 VdS 3536 MLAR Kommentar VdS und ZVEI abgerufen am 12 Mai 2021 a b MLAR Fassung 10 02 2015 zuletzt geandert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03 09 2020 PDF Dokument DIBt abgerufen am 12 Mai 2021 Schlentzek amp Kuhn Brandschutztechnik Muster Leitungsanlagen Richtlinie MLAR Abgerufen am 12 Mai 2021 Muster Richtlinien uber brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen PDF Dokument in der Fassung vom September 1988 In Bauministerkonferenz de M LuAR und MLAR uberarbeitet DIBt abgerufen am 12 Mai 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Muster Leitungsanlagen Richtlinie amp oldid 217022865