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Lotsenbruderschaften sind Korperschaften des offentlichen Rechts Sie werden gebildet von den fur das jeweilige Lotsrevier bestallten freiberuflichen Lotsen Die Rechtsgrundlage auf den Seelotsrevieren bildet das Gesetz uber das Seelotswesen Seelotsgesetz 1 die Rechtsgrundlage der beiden Hafenlotsreviere regeln die beiden Bundeslander Bremen und Hamburg durch eigene Gesetze die jedoch stark an das Seelotsgesetz angelehnt sind Die Bruderschaften verteilen an ihre Mitglieder nach einer Lotsgeldverteilungsordnung die Lotsgelder die vorher von der Generaldirektion Wasserstrassen und Schifffahrt GWDS nach der Lotstarifverordnung eingezogen werden Diese zieht fur die Bereitstellung der Lotseinrichtungen auch die Lotsabgaben ein die zur Kostendeckung der festen und schwimmenden Lotsenstationen sowie der Versetz und Zubringerfahrzeuge dienen 2 Die Lotsenbruderschaften der Seelotsen wiederum bilden die Bundeslotsenkammer Lotsreviere in DeutschlandDer gesetzliche Vertreter einer Lotsenbruderschaft ist der Altermann Er wird aus den Reihen der Lotsen fur funf oder sechs Jahre in diese Funktion gewahlt Die Lotsenbruderschaften haben die ihnen durch Gesetze und Verordnungen ubertragenen Aufgaben zu erfullen Sie haben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung die Belange des jeweiligen Seelotsreviers zu wahren und zu fordern Besonders obliegt ihnen die Erfullung der Berufspflichten zu uberwachen die Ausbildung und Fortbildung der Seelotsen zu fordern die Dienstfolge zu regeln bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zu vermitteln Massnahmen zu treffen die eine ausreichende Versorgung der Seelotsen und ihrer Hinterbliebenen fur den Fall des Alters der Berufsunfahigkeit und des Todes gewahrleisten die Aufsichtsbehorde bei der Erfullung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Seelotswesens zu beraten und zu unterstutzen die Lotsgelder fur Rechnung der Seelotsen im Auftrag der GWDS einzunehmenInhaltsverzeichnis 1 Deutsche Lotsenbruderschaften 1 1 Seelotsen 1 2 Hafenlotsen 2 Berufsverband 3 QuellenDeutsche Lotsenbruderschaften BearbeitenDas deutsche Lotswesen unterteilt sich in neun Bruderschaften auf davon sieben Seelotsenbruderschaften und zwei Hafenlotsenbruderschaften 3 Seelotsen Bearbeiten Lotsenbruderschaft Elbe Lotsenbruderschaft Emden Lotsenbruderschaft Nord Ostsee Kanal I Lotsenbruderschaft Nord Ostsee Kanal II Kiel Lubeck Flensburg Lotsenbruderschaft Weser I Lotsenbruderschaft Weser II Jade Lotsenbruderschaft Wismar Rostock StralsundHafenlotsen Bearbeiten Hafenlotsengesellschaft Bremerhaven Hafenlotsenbruderschaft HamburgBerufsverband Bearbeiten1990 wurde der Bundesverband der See und Hafenlotsen BSHL 4 gegrundet der sich als uberregionale Vertretung und Berufsverband aller Lotsen versteht Quellen Bearbeiten Gesetz uber das Seelotswesen Lotstarifverordnung LTV Lotsenbruderschaften Nicht mehr online verfugbar Bundesverband der See und Hafenlotsen ehemals im Original abgerufen am 14 November 2021 1 2 Vorlage Toter Link www bshl de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Homepage Nicht mehr online verfugbar Bundesverband der See und Hafenlotsen ehemals im Original abgerufen am 14 November 2021 1 2 Vorlage Toter Link www bshl de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lotsenbruderschaft amp oldid 228980163