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Leistungsrichter ist die Bezeichnung fur Personen die im Hundesport die Leistungen der Prufungsteilnehmer bewerten Sie sind in ihren Entscheidungen an die Regelwerke der Vereine die sie berufen haben gebunden Das sind insbesondere die Prufungsordnung der entsprechenden Sportart sowie der dazugehorende Leistungsrichterleitfaden Ihre Tatigkeit ist in einer Leistungsrichterordnung des jeweiligen Vereins geregelt Im Folgenden werden die Regelungen des VDH dargestellt Seine Mitgliedsvereine haben teils Regelwerke die die Bestimmungen des VDH erganzen und konkretisieren Ahnliche Richterbestimmungen gibt es in allen Mitgliedslandern der FCI und ihren Mitgliedsvereinen Die Ausbildung und Prufung von Richtern in der FCI geschieht durch die jeweiligen Mitgliedslander 1 Richter werden von den Mitgliedern gegenseitig anerkannt 2 Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen fur eine Tatigkeit als Leistungsrichter 2 Tatigkeit als Leistungsrichter 3 Anmerkungen 4 Literatur 5 Einzelnachweise 6 WeblinksVoraussetzungen fur eine Tatigkeit als Leistungsrichter BearbeitenEin Leistungsrichter qualifiziert sich fur seine Tatigkeit im Rahmen einer Leistungsrichteranwartschaft und weist seine Befahigung dort und in einer Abschlussprufung beim VDH nach Danach kann er durch seinen VDH Mitgliedsverein zum Leistungsrichter ernannt werden Die Ernennung wird durch die Publikation im Verbandsorgan des VDH bekannt gemacht Die VDH Mitgliedsvereine fuhren entsprechende Listen der Leistungsrichter die grossenteils auch im Internet publiziert sind Um Leistungsrichteranwarter zu werden muss ein Hundesportler bestimmte Voraussetzungen erfullen Dazu gehort neben personlichen und verbandsformalen Kriterien seine entsprechende sportliche Qualifikation Diese beinhaltet dass er mindestens einen Hund selbst ausgebildet hat und in der VDH Begleithundprufung sowie in allen Prufungsklassen der jeweiligen Sportart erfolgreich gefuhrt hat Ausserdem muss er als Ubungsleiter und Prufungs Wettkampfleiter tatig gewesen sein Die Tatigkeit als Ubungsleiter setzt bereits eine Qualifikation voraus die mit einem VDH Sachkundenachweis fur die jeweilige Sportart belegt wird A 1 Vor dem Beginn der Leistungsrichteranwartschaft erfolgt eine Prufung zum Nachweis der fachlich sportlichen Eignung Tatigkeit als Leistungsrichter BearbeitenDer Leistungsrichter LR bewertet ausschliesslich bei termingeschutzten Prufungen die gezeigten Leistungen der teilnehmenden Hunde Er ist in seiner Wertung an die jeweilige Prufungsordnung sowie die Bestimmungen des VDH z B Leistungsrichterleitfaden gebunden 3 Die Bewertung muss ohne Ansehen der Person erfolgen und darf sich nur auf die eigene Wahrnehmung stutzen 4 Die Wertung ist am Prufungstag nicht anfechtbar 3 Ein Prufungsteilnehmer der am Prufungstag Kritik am Richter ubt kann disqualifiziert werden 4 Einspruche gegen die Bewertung des Leistungsrichters sind schriftlich nach der Prufung moglich und einzig mogliche Begrundung ist eine regelwidrige Bewertung 3 Leistungsrichter durfen nur in einem Mitgliedsverband des VDH als solche gefuhrt werden Die Leistungsrichter werden fur die jeweilige Prufung mit der Erteilung des Terminschutzes festgelegt Ein Leistungsrichter kann entweder vom die Prufung ausrichtenden Verein eingeladen oder fur die Prufung zugewiesen werden Zur Erhaltung ihres Status als Richter mussen Leistungsrichter auch als solche tatig sein also tatsachlich Prufungen richten Anmerkungen Bearbeiten Dieser Sachkundenachweis ist nicht identisch mit dem Sachkundenachweis fur Hundesportprufungen den jeder Hundefuhrer vor der Begleithundprufung erbringen muss Er setzt vielmehr spezielles Wissen uber die jeweilige Sportart Trainings und Ausbildungsmethoden sowie Kynologie voraus das im Rahmen von Ausbildungsveranstaltungen der VDH Mitgliedsverbande vermittelt wird Die Einzelheiten hierzu regeln Ausbildungsordnungen Literatur BearbeitenObedience Leistungsrichterordnung des VDH PDF 198 kB vom 16 November 2003Einzelnachweise Bearbeiten Geschaftsordnung der FCI Art 11 1 2 Vorlage Toter Link www fci be Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven Statut der FCI Art 2 Memento vom 9 Mai 2009 im Internet Archive a b c Obedience Leistungsrichterordnung des VDH Memento vom 18 Oktober 2011 im Internet Archive PDF 198 kB vom 16 November 2003 a b Obedience Prufungsordnung pdf 527 kB Weblinks BearbeitenEine Ausbildungsordnung PDF 196 kB als Beispiel Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leistungsrichter amp oldid 226449690