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Leistungen zur Eingliederung von Selbstandigen LES sind eine staatliche Subvention nach dem SGB II fur Selbstandige zur Beschaffung von Sachgutern Bei den LES handelt es sich um eine Ermessensleistung Neben LES konnen Bezieher von Arbeitslosengeld II bei Aufnahme einer selbstandigen Tatigkeit auch Einstiegsgeld nach 16b SGB II erhalten Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen 2 Anspruchsberechtigte 3 Anspruchsvoraussetzungen 4 FordermoglichkeitenRechtliche Grundlagen BearbeitenLeistungen zur Eingliederung von Selbstandigen sind in 16c SGB II geregelt Anspruchsberechtigte BearbeitenLES stehen ausschliesslich Beziehern von Arbeitslosengeld II offen Eine vergleichbare Leistung fur Empfanger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III existiert nicht Anspruchsvoraussetzungen BearbeitenLES konnen sowohl fur die Aufnahme einer selbstandigen Tatigkeit als auch bei bereits bestehender Selbstandigkeit gewahrt werden Die Tatigkeit muss hauptberuflich ausgeubt werden und wirtschaftlich tragfahig sein Um dies festzustellen kann der Trager der Grundsicherung Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle fordern Voraussetzung ist dass die Hilfebedurftigkeit durch die selbstandige Tatigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft uberwunden oder verringert werden kann Die LES mussen daruber hinaus notwendig und angemessen sein Fordermoglichkeiten BearbeitenDie Forderung kann in Form eines nicht ruckzahlbaren Zuschusses und oder in Form eines Darlehens erfolgen Zuschusse sind auf maximal 5000 begrenzt Es konnen einmalige Geldleistungen oder auch zeitlich begrenzte laufende Leistungen z B Ladenmiete gewahrt werden Gefordert werden Sachguter wobei der Begriff der Sachguter weit ausgelegt wird so dass auch Dienstleistungen hierunter fallen konnen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leistungen zur Eingliederung von Selbstandigen amp oldid 223927470