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Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland Pfalz ist die Psychotherapeutenkammer fur das Bundesland Rheinland Pfalz Sie ist eine Korperschaft des offentlichen Rechts mit Sitz in der Diether von Isenburg Strasse in Mainz Die Kammer wurde 2002 gegrundet und ist die berufsstandische Vertretung von uber 2400 Psychologischen Psychotherapeuten PP und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten KJP die in Rheinland Pfalz tatig sind 1 Landespsychotherapeutenkammer Rheinland Pfalz LPK RLP Rechtsform Korperschaft des offentlichen RechtsSitz MainzGrundung 2002 01 01Prasidentin Sabine MaurVizeprasidentin Andrea BeneckeVorstand Sabine Maur Andrea Benecke Ulrich Bestle Peter Andreas Staub Marcel HunninghausGeschaftsfuhrerin Petra RegelinMitglieder uber 2400 PP und KJPWebsite www lpk rlp deGemeinsam mit elf anderen Landeskammern ist die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland Pfalz in der Arbeitsgemeinschaft Bundespsychotherapeutenkammer BPtK organisiert Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Aufgaben 3 Organisation 3 1 Vertreterversammlung 3 2 Vorstand 3 3 Ausschusse 3 4 Geschaftsfuhrer und Geschaftsstelle 4 Geschichte 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenPsychologische Psychotherapeuten und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten die in Rheinland Pfalz ihren Beruf ausuben sind Pflichtmitglieder der Kammer Daneben ist auch eine freiwillige Mitgliedschaft moglich unter anderem fur Psychotherapeuten in Ausbildung Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland Pfalz zahlt zu den Heilberufekammern und ist eine Korperschaft des offentlichen Rechts in Selbstverwaltung 2 Der Gesetzgeber hat also die Umsetzung von gesetzlich geregelten Aufgaben an die Kammer delegiert damit die Angehorigen dieser Berufsgruppe fachkundig selbst im gesetzlichen Rahmen die fur sie wichtigen Bestimmungen erarbeiten und beschliessen konnen Da das Gesundheitswesen nach dem Grundgesetz zu den Aufgaben der Lander gehort ist dabei primar Landesrecht umzusetzen Die zentrale Rechtsquelle ist das Heilberufsgesetz Rheinland Pfalz Aufgaben BearbeitenDas Heilberufsgesetz Rheinland Pfalz schreibt der Landespsychotherapeutenkammer die Wahrnehmung der beruflichen wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder als Aufgabe zu 3 Da die heilkundliche Psychotherapie Teil des offentlichen Gesundheitswesens ist hat der Gesetzgeber der Kammer gleichzeitig aufgetragen die Berufsausubung zu regeln Aufgabe der Kammer ist es somit qualitatssichernde Massnahmen fur die Mitglieder verbindlich festzulegen und denjenigen Mitgliedern die sich nicht an die Berufsordnung halten je nach Art der Verfehlung eine Ruge zu erteilen ein Ordnungsgeld aufzuerlegen oder sogar ein Verfahren beim Heilberufsgericht einzuleiten Um ihren Aufgaben gerecht werden zu konnen hat die Kammer verschiedene Satzungen erlassen Die Hauptsatzung enthalt die zentralen Regelungen und legt als Aufgaben der Kammer unter anderem fest fur die Wahrung des Ansehens der Berufsstandes einzutreten fur ein kollegiales Verhaltnis der Kammermitglieder untereinander und zu Mitgliedern anderer Kammern zu sorgen sowie auf eine Kooperation mit Angehorigen sonstiger Gesundheitsberufe hinzuwirken die Berufsausubung der Kammermitglieder zu regeln und Beratungen in berufsfachlichen und allgemeinen berufsrechtlichen Fragen anzubieten die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu uberwachen offentliche Stellen zu beraten und zu unterstutzen sowie Sachverstandige zu benennen die Aufsichtsbehorden uber fur den Berufsstand bedeutsame Vorkommnisse in Berufsausubung und Berufsaufsicht zu informieren die berufliche Fort und Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln und zu fordern im Rahmen ihrer Zustandigkeit Belange der Qualitatssicherung wahrzunehmen an die Kammermitglieder Heilberufsausweise auszugeben und ihnen sonstige Bescheinigungen auszustellen die mit der gesundheitlichen Versorgung der Bevolkerung im Zusammenhang stehenden praventiven kurativen und rehabilitativen Einrichtungen des Berufsstandes zu fordern die Alters Invaliden und Hinterbliebenenversorgung der Kammermitglieder zu regeln an der Aus und Fortbildung von sonstigen in der Gesundheitsversorgung Tatigen mitzuwirken Bedarfsplanungsfragen aufzugreifen Organisation BearbeitenDie Basis fur die Erfullung der gesetzlichen Aufgaben hat der Gesetzgeber im Heilberufsgesetz festgelegt 4 Er hat bestimmt dass die Kammer zwei Organe hat die Vertreterversammlung und den Vorstand Der Vorsitzende der Vertreterversammlung ist der Prasident der Kammer Vertreterversammlung Bearbeiten Die Vertreterversammlung muss aus 25 Mitgliedern bestehen Darunter mussen mindestens drei aus der Berufsgruppe der Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten sein Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden von den Kammermitgliedern in freier gleicher geheimer unmittelbarer und schriftlicher Wahl fur eine Amtszeit von funf Jahren gewahlt Die Vertreterversammlung beschliesst insbesondere uber die Satzungen der Kammer die Geschaftsordnung der Vertreterversammlung die Wahl der Mitglieder des Vorstands den Haushaltsplan die Zustimmung zur Leistung uber und ausserplanmassiger Ausgaben den Jahresabschluss und die Entlastung des Vorstandes die Vorschlage fur die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Berufsgerichte die Bildung von Fachausschussen und des Schlichtungsausschusses und die Wahl der Ausschussmitglieder die Versorgungseinrichtungen und sonstige soziale Einrichtungen Massnahmen der Qualitatssicherung die Wahl der Delegierten fur den Deutschen Psychotherapeutentag DPT Vorstand Bearbeiten Der Vorstand besteht aus dem Prasidenten einem Vizeprasidenten und grundsatzlich einem Beisitzer Die Vertreterversammlung kann zusatzlich bis zu zwei weitere Beisitzer in den Vorstand wahlen Mindestens ein Mitglied des Vorstandes muss ein Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut sein Angestellte oder Beamtete und Niedergelassene sollen im Vorstand mit jeweils mindestens einem Mitglied vertreten sein Die Vorstandsmitglieder werden einzeln in geheimer Wahl fur funf Jahre gewahlt Der Vorstand erfullt die Aufgaben der Kammer soweit sie nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind Der aktuelle Vorstand besteht aus Sabine Maur Prasidentin Andrea Benecke Vizeprasidentin Ulrich Bestle Beisitzer und Peter Andreas Staub Beisitzer 5 Ausschusse Bearbeiten Gemass der Hauptsatzung gibt es folgende standige Ausschusse Ausschuss fur Haushalt Finanzen und Beitrage Ausschuss fur Fortbildung und Qualitatssicherung Ausschuss fur Aus und Weiterbildung Die Vertreterversammlung kann zusatzlich die Einrichtung weiterer Ausschusse beschliessen und deren Aufgaben und Befugnisse festlegen Wahlbar zu den Ausschussen sind alle Kammermitglieder Die Ausschusse konnen im Einvernehmen mit dem Vorstand zu ihrer Beratung Sachverstandige hinzuziehen In den standigen Ausschussen soll mindestens ein Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut vertreten sein Geschaftsfuhrer und Geschaftsstelle Bearbeiten Der Vorstand bestellt einen Geschaftsfuhrer der die laufenden Verwaltungsgeschafte der Kammer fuhrt Die Geschaftsfuhrung setzt mit Unterstutzung der Mitarbeiter der Geschaftsstelle die Aufgaben der Kammer um Sie unterliegt den Weisungen des Vorstandes und fuhrt die Beschlusse des Vorstandes und der Vertreterversammlung aus Die Geschaftsstelle ist die erste Anlaufstelle fur alle Neumitglieder und berat die Mitglieder soweit es sich um allgemeine Fragen des Berufsstandes und rechts handelt Gleichzeitig ist sie die Stelle die allen Gremien zuarbeitet die Kontakte zu den Ministerien und anderen gesundheitspolitischen Akteuren pflegt sowie die Abstimmungen mit anderen Kammern uber gemeinsame Themen Die Prufung der Fortbildungsbelege obliegt ihr genauso wie die Bearbeitung berufsrechtlicher Anfragen und Patientenbeschwerden die Verwaltung der Mitgliedsakten die Organisation von Fortbildungsveranstaltung und die Offentlichkeitsarbeit Damit dies alles geleistet werden kann erstellt sie auch die Beitragsbescheide und zieht die Beitrage ein Geschichte BearbeitenDie Geschichte der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland Pfalz begann mit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes PsychThG das seit 1999 in Deutschland die Ausubung der Psychotherapie durch Psychologische Psychotherapeuten und die Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten regelt Durch das Psychotherapeutengesetz wurden die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten anerkannt und als eigenstandige akademische Heilberufe geschutzt Damit wurden Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten rechtlich den arztlichen Psychotherapeuten gleichgestellt Im Jahr 2001 wurde dieser Schritt auch im Heilberufsgesetz Rheinland Pfalz berufsrechtlich verankert Die entsprechenden Anderungen des Heilberufsgesetzes traten am 1 Marz in Kraft Am 30 Mai wurde in der konstituierenden Sitzung des Grundungsausschusses die Geschaftsordnung fur die neu entstehende Landespsychotherapeutenkammer Rheinland Pfalz beschlossen Im Dezember 2001 wurde durch die ersten Wahlen zur Vertreterversammlung eine demokratische Selbstverwaltung aufgebaut Am 1 Januar 2002 wurde die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland Pfalz offiziell errichtet Die Vertreterversammlung trat am 26 Januar 2002 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und wahlte den ersten Kammervorstand Erster Prasident der Landespsychotherapeutenkammer war Alfred Kappauf niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut Weblinks BearbeitenWebsite der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland Pfalz Kammer Chronik die anlasslich des 20 Grundungsjubilaums veroffentlicht wurdeEinzelnachweise Bearbeiten LPK RLP Die LPK RLP stellt sich vor Abgerufen am 22 Juni 2021 Landesrecht Rheinland Pfalz Heilberufsgesetz HeilBG 2 Abgerufen am 16 April 2022 Landesrecht Rheinland Pfalz Heilberufsgesetz HeilBG 3 Abgerufen am 16 April 2022 Landesrecht Rheinland Pfalz Heilberufsgesetz HeilBG 8 Abgerufen am 16 April 2022 LPK RLP Vorstand Abgerufen am 22 Juni 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landespsychotherapeutenkammer Rheinland Pfalz amp oldid 227332936