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Korrekturzuckerung ist der seit Anderung EU Fruchtsaft Richtlinie im Jahre 2012 1 mit Ubergangsfrist bis 28 April 2015 2 nicht mehr zugelassene Zusatz von Zucker in Fruchtsaften zur Korrektur des sauren Geschmacks Die rechtliche Basis fur die Korrekturzuckerung fand sich in der auf der Grundfassung der EU Richtlinie von 2001 3 basierenden deutschen Fruchtsaft und Erfrischungsgetrankeverordnung 4 und den entsprechenden Umsetzungsvorschriften anderer Mitgliedstaaten Die Korrekturzuckerung war nicht deklarationspflichtig 5 allerdings durften korrekturgezuckerte Produkte nicht die Klassifizierung ohne Zuckerzusatz fuhren Der Zusatz an Zucker im Wege der Korrekturzuckerung durfte hochsten 15 Gramm Zucker pro Liter Fruchtsaft betragen Abzugrenzen war die Korrekturzuckerung von der Zuckerung zur Erzielung eines sussen Geschmacks Derartiger Saft war mit gezuckert oder mit Zuckerzusatz zu kennzeichnen gefolgt von der Angabe der hochstens zugesetzten Zuckermenge in Gramm je Liter hochstzulassig waren 150 Gramm Zucker pro Liter Fruchtsaft Einzelnachweise Bearbeiten RICHTLINIE 2012 12 EU DES EUROPAISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19 April 2012 zur Anderung der Richtlinie 2001 112 EG des Rates uber Fruchtsafte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse fur die menschliche Ernahrung Abgerufen am 19 November 2019 Art 3 der Richtlinie 2012 12 EU Richtlinie 2001 112 EG PDF des Rates vom 20 Dezember 2001 uber Fruchtsafte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse fur die menschliche Ernahrung Text der Fruchtsaft und Erfrischungsgetrankeverordnung Zucker im Fruchtsaft Memento vom 3 Januar 2007 im Internet Archive Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Korrekturzuckerung amp oldid 222658850