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Der Artikel 6 des Ubereinkommens von Paris ermoglicht es den Vertragsstaaten bei der Umsetzung ihrer nationalen Beitrage zu kooperieren Somit konnen unter anderem Emissionsminderungen zwischen Staaten ubertragen werden welche auf nationale Klimaschutzziele anrechenbar sind Der Einigung auf Artikel 6 waren intensive mehrjahrige Verhandlungen vorausgegangen Inhaltsverzeichnis 1 Ubergeordnete Zielsetzung von Artikel 6 1 1 Ambitionssteigerung 1 2 Forderung der Nachhaltigen Entwicklung 1 3 Forderung der Umweltintegritat 2 Drei Ansatze fur internationale Kooperation 2 1 Artikel 6 2 Cooperative Approaches 2 2 Artikel 6 4 Der Klimaschutz und Nachhaltigkeitsmechanismus 2 3 Artikel 6 8 Nicht marktbasierte Ansatze 3 Auf dem Weg zur Umsetzung offene Fragen und laufende Verhandlungen 3 1 Offene Fragen 3 2 Ausblick 4 EinzelnachweiseUbergeordnete Zielsetzung von Artikel 6 BearbeitenDie freiwillige Kooperation zwischen Staaten welche mit Artikel 6 des Ubereinkommens von Paris ermoglicht wird soll mehreren Zielen dienen 1 Diese werden im Folgenden kurz erlautert Ambitionssteigerung Bearbeiten Die internationale Zusammenarbeit unter Artikel 6 soll zu einer Steigerung der Ambition fuhren Mit Blick auf den Klimaschutz wird darunter im Allgemeinen verstanden dass die Kooperation ehrgeizigere Klimaschutzziele bei den beteiligten Vertragsstaaten ermoglicht Hervorzuheben ist dabei dass das Konzept der Ambitionssteigerung im Ubereinkommen von Paris nicht auf den Schutz des Klimas begrenzt ist sondern auch auf Massnahmen und Ziele zur Anpassung an die sich bereits heute vollziehenden Veranderungen des Klimas bezogen wird Forderung der Nachhaltigen Entwicklung Bearbeiten Die Kooperationsmechanismen sollen Nachhaltige Entwicklung fordern Zwar steht die Vermeidung von Treibhausgasemissionen im Mittelpunkt andere Nachhaltigkeitsdimensionen mussen jedoch ebenfalls adressiert werden Forderung der Umweltintegritat Bearbeiten Die Kooperationsmechanismen mussen daruber hinaus die Umweltintegritat der Austauschprozesse sicherstellen Das bedeutet dass die Mechanismen nicht dazu genutzt werden durfen ambitionierten Klimaschutz in den beteiligten Staaten zu umgehen So darf beispielsweise die Ubertragung von Emissionsminderungen von einem Land in ein anderes nicht dazu fuhren dass der Klimaschutz in den beiden Landern geringer ausfallt als in Abwesenheit dieser Kooperation Drei Ansatze fur internationale Kooperation BearbeitenDas Ubereinkommen von Paris bietet drei Moglichkeiten mit denen Staaten auf freiwilliger Basis international zusammenarbeiten konnen Artikel 6 2 Cooperative Approaches Bearbeiten Artikel 6 2 ermoglicht es Staaten direkt und ohne Verwendung eines internationalen Mechanismus miteinander zu kooperieren So konnen Minderungsmassnahmen in einem Land umgesetzt werden und die daraus resultierenden Minderungsleistungen in ein anderes Land ubertragen und dort mit dem nationalen Klimaschutzziel verrechnet werden Neben der Forderung von nachhaltiger Entwicklung und der Sicherstellung der Umweltintegritat erfordert die Nutzung von Art 6 2 transparente Verfahren und eine korrekte Verrechnung der Minderungsleistung Letztere Anforderung soll ausschliessen dass Emissionsreduktionen mehrmals gezahlt werden beispielsweise sowohl in der Klimabilanz des Landes in dem die Klimaschutzmassnahme stattfindet als auch in dem Land das die Minderungsleistungen importiert hat Konkrete Anwendung konnte Artikel 6 2 finden indem nationale oder regionale Instrumente wie das europaische Emissionshandelssystem mit vergleichbaren Systemen verknupft werden um einen gemeinsamen grenzuberschreitenden Kohlenstoffmarkt zu schaffen Auch nationale oder bilaterale gutschriftenbasierte Systeme die ausserhalb der UNFCCC angesiedelt sind konnten unter Artikel 6 2 Anwendung finden Fur die Nutzung dieser Kooperationsform wurde in Paris ein Arbeitsprogramm zur Erstellung von Leitlinien beschlossen 2 Artikel 6 4 Der Klimaschutz und Nachhaltigkeitsmechanismus Bearbeiten Eine weitere Moglichkeit zur internationalen Kooperation besteht in der Nutzung des neu geschaffenen Mechanismus zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen und zur Forderung nachhaltiger Entwicklung Artikel 6 4 Im Gegensatz zu den Instrumenten die bei der direkten zwischenstaatlichen Kooperation genutzt werden wird dieser Mechanismus durch ein von der Vertragsstaatenkonferenz beauftragtes Gremium beaufsichtigt Daruber hinaus wird die Vertragsstaatenkonferenz Regeln Vorgehensweisen und Verfahren verabschieden die bei Durchfuhrung von Aktivitaten unter Artikel 6 4 berucksichtigt werden mussen Die Ausgestaltung und Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen sowie die Uberprufung der erzielten Ergebnisse sollen somit nach einheitlichen Vorgaben ablaufen Wie bei zwischenstaatlichen Kooperationen unter Artikel 6 2 konnen die durch diesen Mechanismus erzielten Minderungsleistungen von dem Land in dem sie realisiert wurden in ein anderes Land transferiert und mit dem dortigen Klimaschutzziel verrechnet werden Diese Aktivitaten sollen wie die anderen Kooperationsformen unter Artikel 6 auch zur Steigerung der Ambition beitragen und Nachhaltige Entwicklung fordern Eine Besonderheit des Mechanismus unter Art 6 4 ist das explizite Ziel zu globalen Emissionsminderungen beizutragen Art 6 4 d Die Aktivitaten unter Artikel 6 4 sollen also kein reines Nullsummenspiel sein wie dies noch bei dem Vorgangermechanismus Clean Development Mechanism der Fall war sondern in der globalen Bilanz eine absolute Senkung der Treibhausgasemissionen zum Ergebnis haben Eine weitere Besonderheit des Mechanismus ist dessen Ziel auch Akteure des Privatsektors an Klimaschutzaktivitaten zu beteiligen Art 6 4 b Hierfur sollen geeignete Anreize gesetzt werden Somit werden auch nicht staatliche Akteure die Moglichkeit erhalten den unter Artikel 6 4 etablierten Mechanismus zu nutzen Artikel 6 8 Nicht marktbasierte Ansatze Bearbeiten Als dritte Option wurde unter Artikel 6 8 die Moglichkeit zur Nutzung nicht marktbasierter Ansatze geschaffen Wie der Name deutlich macht werden marktbasierte Klimaschutzinstrumente hier keine Rolle spielen Wahrend bei den beiden anderen Ansatzen die Zusammenarbeit im Klimaschutz im Mittelpunkt steht ist das Spektrum der moglichen Kooperationen unter Art 6 8 deutlich breiter und beinhalten neben Klimaschutz und Anpassung auch den Bereich Technologietransfer und Massnahmen zum Kapazitatsaufbau Die genaue Funktionsweise dieser Ansatze soll in den kommenden Jahren durch die Ausarbeitung eines Rahmenwerks fur nichtmarktbasierte Ansatze noch festgelegt werden Auf dem Weg zur Umsetzung offene Fragen und laufende Verhandlungen BearbeitenIn Paris einigten sich die Vertragsstaaten auf den groben Rahmen und die Zielsetzung der Kooperationsmechanismen Die Umsetzung dieser Ziele und die genaue Funktionsweise der Mechanismen ist jedoch weiterhin unklar und Gegenstand der laufenden UN Klimaverhandlungen Diese sind gekennzeichnet durch unterschiedliche politische Positionen sowie zahlreiche offene technische und konzeptionelle Fragen 3 Offene Fragen Bearbeiten Eine zentrale Frage bezieht sich auf das Ausmass in dem die unter Artikel 6 laufenden Aktivitaten reglementiert und uberwacht werden sollen Wahrend einige Staaten u a Brasilien EU dafur pladieren dass auch die unter Artikel 6 2 laufenden Aktivitaten an strenge Regeln gebunden sind und von einer zentralen Institution uberwacht werden sprechen sich Andere u a Japan China Indien fur mehr Flexibilitat aus 4 Unterschiedliche Sichtweisen bestehen auch hinsichtlich des Geltungsbereichs des Klimaschutz und Nachhaltigkeitsmechanismus unter Art 6 4 Wahrend sich einige Staaten darunter Brasilien eine Fortfuhrung des projektbasierten Ansatzes aus dem CDM wunschen setzen sich Andere fur einen breiteren Ansatz ein der auch Programme und sektorale Ansatze umfasst 5 In anderen Bereichen mangelt es hingegen an konzeptioneller Klarheit So wird weiterhin diskutiert was das Konzept der nicht marktbasierte Ansatze tatsachlich umfasst und wie es von bereits bestehenden Kooperationsmoglichkeiten abgegrenzt werden kann Hier war in den Verhandlungen zuletzt ein gewisser Fortschritt zu verzeichnen indem Beispiele fur die Massnahmen identifiziert wurden die unter einem solchen Rahmen profitieren konnen darunter die Abschaffung von Subventionen fur fossile Brennstoffe 4 6 Neben diesen Fragen werfen andere Bereiche technische Fragen auf Hierunter fallt auch die Etablierung von Regeln zur robusten Verrechnung der transferierten Minderungsleistungen Die Vielfalt der von den Vertragsstaaten eingereichten nationalen Minderungsziele stellt diesbezuglich eine Herausforderung dar Um zu verhindern dass ubertragene Emissionsreduktionen mehrmals gezahlt werden und die Umweltintegritat des PA untergraben wird mussen jene Reduktionen die exportiert und von einem anderen Land zur Zielerreichung genutzt werden vom nationalen Emissionsbudget des Exportlandes abgezogen werden Wenn die beteiligten Staaten jedoch unterschiedliche nationale Minderungsziele haben beispielsweise unterschiedliche Zieljahre ist eine solche robuste Verrechnung unter Umstanden nicht moglich 7 8 9 10 11 Diese und weitere technische Fragen gilt es zu klaren bevor die Mechanismen umgesetzt werden konnen Ausblick Bearbeiten Nach Verabschiedung des Ubereinkommens von Paris gilt es nun die Details zur Ausgestaltung der Kooperationsmechanismen festzulegen Auf der Klimakonferenz in Marrakesch 2016 tauschten die Vertragsstaaten in erster Linie ihre Sichtweisen hinsichtlich der Rolle von Art 6 aus und es wurden jene Bereiche identifiziert in denen bereits Einigkeit besteht und wo noch ein gemeinsamer Standpunkt gefunden werden muss Ein zentrales Element dieses Prozesses ist die Moglichkeit fur Vertragsstaaten ihre Position in Form von Einreichungen submissions an die UNFCCC darzulegen Nach einer ersten Runde zur Einreichung dieser Positionspapiere im Vorfeld der COP22 wurde in Marrakesch eine weitere Einreichungsrunde vereinbart die als Grundlage der nachsten Verhandlungsrunde auf den Zwischenverhandlungen in Bonn dienen soll 6 Die Beitrage zeigten ein breites Spektrum an Ansichten die die Verhandlungen zu diesem Thema auf der UN Klimakonferenz in Bonn im November 2017 in Frage stellten Obwohl auch nach den Verhandlungen weiterhin zahlreiche Kontroversen und offene Fragen bestehen so liegen nun alle Vorschlage in schriftlicher strukturierter Form vor was als Fortschritt angesehen werden kann Auf dieser Grundlage soll nun bis zum Fruhling 2018 ein Vorschlag fur einen konsolidierten Text erarbeiten werden der die Verhandlungen einen deutlichen Schritt weiterbringen konnte 12 Der hierfur zur Verfugung stehende Zeitrahmen ist knapp In Marrakesch wurde beschlossen dass das Regelwerk rulebook des Ubereinkommens von Paris auf der COP 24 Ende 2018 verabschiedet werden soll Decison 1 CP 22 para 12 Einzelnachweise Bearbeiten UNFCCC Report of the Conference of the Parties on its twenty first session held in Paris from 30 November to 13 December 2015 Addendum Part two Action taken by the Conference of the Parties at its twenty first session FCCC CP 2015 10 Add 1 29 January 2016 No FCCC CP 2015 10 Add 1 Bonn 2016 englisch Hermwille L Kreibich N Ein Preis fur Treibhausgasemissionen Marktbasierte Instrumente fur den internationalen Klimaschutz Hrsg Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit Berlin 2016 Marcu A Issues for Discussion to Operationalise Article 6 of the Paris Agreement International Centre for Trade and Sustainable Development a b Obergassel W Shaping the Paris Mechanisms a summary of submissions on Article 6 of the Paris Agreement Hrsg Wuppertal Institut fur Klima Umwelt Energie Wuppertal 2016 Obergassel W Arens C Hermwille L Kreibich N Mersmann F Ott H E Wang Helmreich H Setting Sails for Troubled Waters An Assessment of the Marrakech Climate Conference Conference Report Hrsg Wuppertal Institut fur Klima Umwelt Energie Wuppertal 2017 a b Obergassel W Shaping the Paris Mechanisms Part II An Update on Submissions on Article 6 of the Paris Agreement Hrsg Wuppertal Institut fur Klima Umwelt Energie Wuppertal 2017 Hood C Briner G Rocha M GHG or not GHG Accounting for Diverse Mitigation Contributions in the Post 2020 Climate Framework PDF Organisation for Economic Co operation and Development International Energy Agency 2014 abgerufen am 30 Juni 2017 Kreibich N Obergassel W Carbon Markets After Paris How to Account for the Transfer of Mitigation Results In Wuppertal Institut fur Klima Umwelt Energie Hrsg JIKO Policy Paper 2016 Auflage Nr 01 Wuppertal 2016 Howard A Chagas T Hoogzaad J Hoch S Features and implications of NDCs for carbon markets Hrsg Swedish Energy Agency The Federal Ministry for the Environment Nature Conversation Building and Nuclear Safety The Federal Office for the Environment 2017 Schneider L Broekhoff D Cames M Fussler J La Hoz Theuer S Robust Accounting of International Transfers under Article 6 of the Paris Agreement Preliminary Findings Discussion Paper Hrsg UNFCCC Bonn 2016 Lazarus M Kollmuss A Schneider L Single year mitigation targets Uncharted territory for emissions trading and unit transfers Working Paper PDF In Nr 2014 1 Stockholm Environment Institute 2014 abgerufen am 30 Juni 2017 Obergassel W Shaping the Paris Mechanisms Part III An Update on Submissions on Article 6 of the Paris Agreement Hrsg Wuppertal Institut fur Klima Umwelt Energie Wuppertal 2017 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kooperationsmechanismen nach Artikel 6 des Ubereinkommens von Paris amp oldid 227442083