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Die Verordnung zur Zulassung von kommunalen Tragern als Trager der Grundsicherung fur Arbeitsuchende Kommunaltrager Zulassungsverordnung KomtrZV in Deutschland regelt im Bereich des SGB II Arbeitslosengeld II welche kommunalen Trager als sogenannte Optionskommunen die alleinige Tragerschaft der Grundsicherung fur Arbeitsuchende ubernehmen konnen Die Ermachtigungsgrundlage ist 6a Abs 2 SGB II BasisdatenTitel Verordnung zur Zulassung von kommunalen Tragern als Trager der Grundsicherung fur ArbeitsuchendeKurztitel Kommunaltrager ZulassungsverordnungAbkurzung KomtrZVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtFundstellennachweis 860 2 1Erlassen am 24 September 2004 BGBl I S 2349 Inkrafttreten am 28 September 2004Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 29 Mai 2017 BGBl I S 1349 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2018 Art 2 VO vom 29 Mai 2017 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die in der Anlage aufgefuhrten kommunalen Trager sind in der Liste der Optionskommunen aufgelistet Zulassung BearbeitenUrsprunglich war die Kommunaltrager Zulassungsverordnung bis zum 31 Dezember 2010 befristet und die Anzahl der Optionskommunen auf exakt 69 begrenzt Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung fur Arbeitsuchende vom 3 August 2010 wurden neue Kriterien fur Optionskommunen eingefuhrt die die bestehenden Optionskommunen bis zum 30 September 2010 erfullen mussten damit die Zulassung auf unbestimmte Zeit verlangert wird Gleichzeitig konnen auf Grundlage dieser Richtlinien in bestimmten Zeitraumen neue Optionskommunen zugelassen werden Der erste solche Zeitraum galt bis zum 31 Dezember 2010 mit Wirkung zum 1 Januar 2012 der nachste Zeitraum wird vom 30 Juni bis zum 31 Dezember 2015 mit Wirkung zum 1 Januar 2017 sein Die Anzahl der Optionskommunen darf 25 Prozent aller Grundsicherungstrager nicht uberschreiten 6a Abs 4 SGB II Eine Optionskommune muss geeignet sein die Aufgaben zu erfullen Details hierzu sind in der Kommunaltrager Eignungsfeststellungsverordnung festgelegt sich bereit erklaren eine besondere Einrichtung nach 6a Abs 5 SGB II zu schaffen um ihre Aufgaben zu erfullen sich verpflichten mindestens 90 Prozent der Arbeitnehmer und Beamten die zum Zeitpunkt der Zulassung mindestens 24 Monate in der ortlichen Arbeitsagentur bzw im Jobcenter tatig waren zu ubernehmen sich verpflichten eine Zielvereinbarung mit der zustandigen Landesbehorde uber die Leistungen nach dem SGB II abzuschliessen sich verpflichten die Sozialdaten nach 51b SGB II an die Arbeitsagentur zu ubermitteln Uber die Zulassung entscheidet das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales Nach 6c gehen die Beamten und Arbeitnehmer bei der Neuzulassung eines kommunalen Tragers in den Dienst der Optionskommune uber Die Beamten konnen ohne Zustimmung der Bundesagentur wieder zuruckversetzt werden jedoch nur bis die Zahl von 10 Prozent aller ubergetretenen Beschaftigten erreicht ist Wird die Zulassung eines kommunalen Tragers entzogen gehen die Beamten und Arbeitnehmer die Aufgaben der Arbeitsagentur nach 6 Abs 1 SGB II erfullt haben in dessen Dienst uber Weblinks BearbeitenText der Kommunaltrager Zulassungsverordnung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommunaltrager Zulassungsverordnung amp oldid 193402484