www.wikidata.de-de.nina.az
Der Internationale Vertrag zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel kurz Kabelschutzkonvention ist ein volkerrechtlicher Vertrag aus dem Jahr 1884 Publikation im ReichsgesetzblattInhalt BearbeitenDer Vertrag wurde am 14 Marz 1884 in Paris abgeschlossen und bezweckt den Schutz von Seekabeln Er ist bei der franzosischen Regierung als Depositar hinterlegt Die Beschadigung von Seekabeln wurde als strafbar erklart Wenn Anker oder Fischereinetze aufgegeben werden um Beschadigungen zu vermeiden sollen die Schiffseigentumer durch den Eigentumer des Kabels entschadigt werden Ausserdem wurden die Kabelleger gegen Behinderung oder Storung ihrer Arbeit geschutzt Mit dem Gesetz zur Ausfuhrung des internationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14 Marz 1884 wurden am 21 November 1887 im Deutschen Reich die Bestimmungen des Abkommens in nationales Recht umgesetzt Daruber hinaus trat am 1 Mai 1888 ein Gesetz vom 21 November 1887 in Kraft das sowohl die Beschadigung als auch die Storung der Benutzung von Kabeln unter Strafe stellte Literatur BearbeitenMeyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Bibliographisches Institut Leipzig Wien 1909 zeno org abgerufen am 23 Mai 2019 Lexikoneintrag Kabelschutzkonvention Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Internationaler Vertrag zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel 1884 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Gesetz zur Ausfuhrung des internationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel Deutsches Reich 1887 Quellen und Volltexte International Cable Protection Committee Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Internationaler Vertrag zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel amp oldid 188861260