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Die Informationsfunktion im Rechnungswesen ist eine Funktion der deutschen Rechnungslegung und dient dem Ziel der Informationsvermittlung Inhaltsverzeichnis 1 Die Informationsfunktion beim Jahresabschluss nach den GoB 1 1 Abkopplungsthese 1 2 Ziele der Informationsfunktion 2 Die Informationsfunktion beim Jahresabschluss nach IFRS 3 Die Informationsfunktion beim Konzernabschluss 3 1 Erfullung der Informationsfunktion beim Konzernabschluss unter Anwendung der GoB 3 2 Erfullung der Informationsfunktion beim Konzernabschluss unter Anwendung der IFRSDie Informationsfunktion beim Jahresabschluss nach den GoB BearbeitenDie Informationsfunktion hat beim deutschen Jahresabschluss nur eine nachrangige Bedeutung hinter der vorrangigen Ausschuttungsbemessungsfunktion Abkopplungsthese Bearbeiten Die Informationsfunktion beim Jahresabschluss unterliegt der Abkopplungsthese aufgrund der Anwendung der Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist es moglich dass dieser nicht mehr in der Lage ist ein prazises Bild der Finanz Vermogens und oder Ertragslage des Unternehmens zu zeichnen 264 HGB fordert fur diesen Fall zusatzliche Angaben Somit wird die Informationsvermittlung abgekoppelt und v a durch den Anhang erfullt wahrend der Hauptbestandteil des Jahresabschlusses die Bilanz und die Gewinn und Verlustrechnung dem Zweck der Ausschuttungsbemessungsfunktion und der Gewinnanspruchsermittlung dient Ziele der Informationsfunktion Bearbeiten Neben der Erfullung des Informationsgebots des 264 HGB und des Ausgleichs der Informationsdefizite des restlichen Jahresabschlusses durch den Anhang hat die Informationsfunktion den Zweck einen Mindesteinblick in die Unternehmensgeschafte zur Information des Unternehmens Selbstinformation selbst sowie beliebiger Dritter zu gewahrleisten Die Selbstinformation des Unternehmens uber interne Vorgange und die Unternehmensgeschafte ist vorrangig Gegenstand des internen Rechnungswesens Dieser Mindesteinblick wird durch 286 HGB begrenzt Faktoren die zu einer Begrenzung der Angaben bzw der Berichterstattung fuhren konnen sind u a das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines seiner Lander 286 Abs 1 HGB die Eignung der Angaben dem Unternehmen oder einem Unternehmen das mindestens 20 der Anteile am Unternehmen besitzt einen erheblichen Nachteil zuzufugen 286 Abs 2 HGB Die Informationsfunktion beim Jahresabschluss nach IFRS BearbeitenAlle kaufmannischen Unternehmen in Deutschland haben nach 242 HGB und der dort genehmigten Ausnahmen insbesondere 242 Abs 4 HGB einen Jahresabschluss nach GoB aufzustellen Dementsprechend erfullt ein IFRS Einzelabschluss lediglich einen Publizitatszweck und somit eventuell auch die Informationsfunktion 325 Abs 2a HGB Da die GoB jedoch fur die Ausschuttungsbemessungsfunktion massgeblich sind ist dennoch ein Jahresabschluss nach GoB aufzustellen Die Informationsfunktion beim Konzernabschluss BearbeitenDer Konzernabschluss hat nur Informationsfunktion Die Erfullung dieser Informationsfunktion kann entweder nach den GoB oder den IFRS erfolgen theoretisch ware auch eine Erfullung nur nach den IFRS denkbar Erfullung der Informationsfunktion beim Konzernabschluss unter Anwendung der GoB Bearbeiten Beim Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen wird die Informationsfunktion mithilfe der GoB erfullt Erfullung der Informationsfunktion beim Konzernabschluss unter Anwendung der IFRS Bearbeiten Die IFRS sind gemass der Verordnung Nr 1606 2002 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 19 Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards sog IAS Verordnung fur kapitalmarktorientierte Unternehmen massgeblich so dass diese zwingend einen Konzernabschluss nach IFRS erstellen mussen Hier wird die Informationsfunktion mithilfe der IFRS erfullt Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen haben ein Wahlrecht nach 315a Abs 3 HGB Danach konnen sie zwischen einem Konzernabschluss nach GoB oder nach IFRS wahlen Die Wahl der IFRS befreit das nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen von der Pflicht beim Konzernabschluss die GoB anzuwenden Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Informationsfunktion Rechnungswesen amp oldid 236074007