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Dieser Artikel behandelt den Informationsbeauftragten in pharmazeutischen Unternehmen Zu anderer Bedeutung siehe Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten in Deutschland Ein Informationsbeauftragter IB ist in einem pharmazeutischen Unternehmen verantwortlich fur die wissenschaftliche Information uber die vom Unternehmen angebotenen Arzneimittel Der Informationsbeauftragte muss fur die Erfullung seiner Aufgabe die erforderliche Sachkenntnis besitzen z B durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin der Humanbiologie der Veterinarmedizin der Pharmazie der Biologie oder der Chemie und eine mindestens zweijahrige Berufserfahrung Die Rechtsgrundlage dafur bildet in Deutschland 74a des Arzneimittelgesetzes 1 Einzelnachweise Bearbeiten Text des Arzneimittelgesetzes Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Informationsbeauftragter amp oldid 236529069