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Gutsabfullung ist ein Begriff aus dem deutschen Weinrecht und steht fur eine verscharfte Form der Erzeugerabfullung 38 Absatz 5 der Weinverordnung vom 9 Mai 1995 regelt wann ein Wein als Gutsabfullung bezeichnet werden darf Es liegen die Voraussetzungen fur eine Erzeugerabfullung vor d h die Trauben stammen alle vom abfullenden Weinbaubetrieb und sind von diesem eingekellert und ausgebaut worden Der Weinbaubetrieb fuhrt eine Steuerbuchhaltung Der Kellermeister hat eine abgeschlossene onologische Ausbildung Die Weinberge wurden mindestens seit 1 Januar des Erntejahres vom Weinbaubetrieb bewirtschaftetWeblinks BearbeitenWeinverordnung 9 Mai 1995 PDF Datei 143 kB siehe Seite 27 von 57 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gutsabfullung amp oldid 159918613