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Das Gesetz zur Starkung der kommunalen Demokratie ist ein Landesgesetz in Nordrhein Westfalen das am 9 April 2013 beschlossen wurde 1 Dessen 2 und 5 wurden durch den Artikel 2 des Gesetzes zur Anderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Anderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 1 Oktober 2013 geandert 2 Das Kabinett Kraft II macht damit die Entkoppelung der Burgermeister und Landratswahlen die 2007 vom Kabinett Ruttgers beschlossen worden waren so weit wie moglich ruckgangig Die Gemeindeordnung fur das Land Nordrhein Westfalen die Kreisordnung fur das Land Nordrhein Westfalen das Gesetz uber die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein Westfalen und das Beamtengesetz fur das Land Nordrhein Westfalen wurden angepasst Die Rate der Stadte Gemeinden und Kreise sowie die Bezirksvertretungen werden einmalig fur sechs Jahre gewahlt danach wieder fur funf Jahre Den Ober Burgermeistern und Landraten die zusammen mit den allgemeinen Kommunalwahlen 2009 gewahlt wurden wird ein einmaliges Rucktrittsrecht angeboten sodass die Direktwahlen mit den Ratswahlen zusammengelegt werden konnen Die Wahlperiode der im Jahr 2020 gewahlten Vertretungen beginnt am 1 November 2020 3 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Starkung der kommunalen Demokratie Anderungen vom 1 Oktober 2013 Artikel 5 des Gesetzes zur Starkung der kommunalen Demokratie vom 9 April 2013 GV NRW S 194 geandert durch das Gesetz zur Anderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Anderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 1 Oktober 2013 Artikel 2 a Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Starkung der kommunalen Demokratie amp oldid 203508067