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Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Uberforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung KVBeitrSchG ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland BasisdatenTitel Gesetz zur Beseitigung sozialer Uberforderung bei Beitragsschulden in der KrankenversicherungAbkurzung KVBeitrSchG keine amtliche Abk Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtErlassen am 15 Juli 2013 BGBl I S 2423 Inkrafttreten am 1 August 2013Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz vom 15 Juli 2013 wurde am 14 Juni 2013 vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 5 Juli 2013 gebilligt Es entstand aus einer Initiative der Bundesregierung und trat am 1 August 2013 in Kraft Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Aufnahmemoglichkeit bis zum 31 Dezember 2013 1 2 Reduzierung des Saumniszuschlags 1 3 Teilweiser Schuldenerlass 1 4 Notlagentarif 1 5 Kritik 2 Weblinks 3 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDas Gesetz betrifft den Bereich der Krankenversicherungen Es soll Menschen helfen die wegen finanzieller Probleme keine Krankenversicherung mehr haben Ausstehende Beitrage konnen erlassen werden der Saumniszuschlag wird gesenkt und ein Notlagentarif fur privat Versicherte wird eingefuhrt 1 Aufnahmemoglichkeit bis zum 31 Dezember 2013 Bearbeiten Die Versicherungspflicht in einer Krankenkasse besteht fur gesetzliche Krankenversicherungen seit dem 1 April 2007 fur private Krankenversicherungen seit dem 1 Januar 2009 Menschen die seit Beginn der Versicherungspflicht keine Krankenversicherung haben mussen sich bis zum 31 Dezember 2013 bei einer Kasse melden Nach Angaben der Bundesregierung betrifft das rund 130 000 nicht krankenversicherte Menschen in Deutschland bei denen oftmals hohe Schulden gegenuber Krankenversicherern entstanden sind 2 Reduzierung des Saumniszuschlags Bearbeiten Das Gesetz beinhaltet unter anderem die Reduzierung des bis 2013 bei monatlich 5 liegenden erhohten Saumniszuschlages fur Beitragsschulden in der Krankenversicherung auf den regularen Saumniszuschlag in Hohe von 1 fur gesetzlich krankenversicherte Beitragsschuldner Bezuglich der Zinsen fur ausstehende Beitrage verlautbart die Bundesregierung Um durchzusetzen dass die Beitrage gezahlt werden war bislang ein Saumniszuschlag von funf Prozent erhoben worden Dies gilt fur jeden angefangenen Monat im Ruckstand Durch den Saumniszuschlag sind die Ruckstande noch zusatzlich hoher geworden 3 Zukunftig soll deshalb nur der regulare Saumniszuschlag in Hohe von einem Prozent gelten Der gesetzlich vorgeschriebene Jahreszins entsprache dann statt 60 nur noch zwolf Prozent Teilweiser Schuldenerlass Bearbeiten Auch ein teilweiser Schuldenerlass in Bezug auf Beitragsschulden fur sogenannte nachrangig Versicherungspflichtige ist Regelungsgegenstand Bezuglich der Schulden schreibt die Arztezeitung Wer sich bis zum 31 Dezember bei einer Kasse meldet dem werden die ruckstandigen Beitrage seit April 2007 und Saumniszuschlage von funf Prozent je Monat erlassen 4 Insgesamt haben etwa 600 000 Menschen Beitragsschulden Notlagentarif Bearbeiten Zudem wird mit der Norm ein Notlagentarif fur Versicherte in der privaten Krankenversicherung eingefuhrt 5 6 7 Kritik Bearbeiten Rund einen Monat nach Ende der Aufnahmefrist beklagten Verbraucherschutzer dass der Schuldenerlass nur schleppend vorankame Die Krankenkassen bearbeiteten die Antrage der Betroffenen langsam sodass sie ihre Schulden nicht zuruckzahlen konnten Zudem sei die Frist bis Ende 2013 zu kurz angesetzt gewesen 8 Weblinks BearbeitenText des Gesetzes auf www buzer de Gesetzestext VorgangsablaufEinzelnachweise Bearbeiten Deutsche Apothekerzeitung online Schuldenfalle beseitigt Bundesregierung 18 September 2013 abgerufen am 10 Dezember 2015 Beitragsuberschuldung Krankenkassen abgerufen am 24 April 2014 Arztezeitung online Basisinformationen uber den Vorgang auf bundestag de Bundesrat billigt Gesetz gegen uberhohte Saumniszuschlage NAHDRAN Mensch Arbeit Gesundheit S 19 Krankenkassen Schuldenerlass wird nur schleppend umgesetzt Memento vom 24 April 2014 im Internet Archive vom 7 Februar 2014 auf finanzen de abgerufen am 24 April 2014 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Beseitigung sozialer Uberforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung amp oldid 218672731