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Das uruguayische Gesetz No 14 040 vom 20 Oktober 1971 regelt eine Verbesserung des nationalen Denkmalschutzes durch Schaffung der Comision del Patrimonio Historico Artitsico y Cultural de la Nacion Ihre Aufgabe ist die unter Denkmalschutz zu stellenden Monumentos Historicos vorzuschlagen und den in diesem Zusammenhang notwendigen Erwerb der Grundstucke und dessen Finanzierung zu planen Die Kommission dient als beratendes Gremium der zustandigen Regierungsstellen Artikel 5 des Gesetzes definiert welche Gebaude als Monumentos Historicos einzustufen sind Dies sollen zum einen diejenigen Bauwerke sein die mit der uruguayischen Geschichte in enger Verbindung stehen oder im Zusammenhang zu national besonders reprasentativen Kulturepochen und diese pragenden Personen stehen Untersagt sind bauliche Veranderungen wenn der Gesamteindruck hinsichtlich dieser Gebaude verandert wird sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufende Nutzungen Das Gesetz enthalt eine Erhaltungs und Ausbesserungspflicht unter staatlicher Kostenbeteiligung bis hin zur halftigen Kostenubernahme Gleichzeitig legt Artikel 12 fest dass der Staat zur Uberwachung der Massnahmen berechtigt ist und gegebenenfalls das Objekt ankaufen oder enteignen kann Quelle BearbeitenBeitrage zur Stadtgeographie von Montevideo herausgegeben von Gunter Mertins 1987 S 157fWeblinks BearbeitenLey No 14 040 im Wortlaut spanisch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz No 14 040 vom 20 Oktober 1971 amp oldid 222243899