www.wikidata.de-de.nina.az
Als Generalhandel gelten jene Vorgange bei denen Waren und Dienstleistungen die Landesgrenzen eines Staats uberschreiten Dabei ist zu beachten dass die Uberschreitung einer Landesgrenze nicht sofort auch die Uberschreitung der Zollgrenze bedeutet Die Waren konnen auch in Zollfreigebiete Zoll Lager oder Freihafen Lager geliefert werden konnen dort veredelt oder bearbeitet werden um anschliessend zum Weitertransport bereitzustehen Dieser Transport kann dann nur uber die Zollgrenze Inland oder uber eine weitere Landesgrenze Ausland erfolgen Beim Generalhandel wird nur das Uberschreiten der Landesgrenzen registriert somit gelten folgende Vorgange als Generalhandel auf der Ausfuhrseite Export die Ausfuhr aus einem Zollgebiet Landes und Zollgrenze werden uberschritten die Ausfuhr von Waren aus Zollfreigebieten bzw von Waren die sich in Zoll Lagern und Freihafen Lagern befinden Nur Landesgrenze wird uberschritten Ware wird im Zollfreigebiet gelagert veredelt und dann wieder exportiert auf der Einfuhrseite Import die Einfuhr in das Zollgebiet Landes und Zollgrenze werden uberschritten die Einfuhr in ein Zollfreigebiet Zoll Lager oder einen Freihafen nicht die Einfuhr aus Zollfreigebieten Zoll Lagern oder Freihafen in das ZollgebietSiehe auch BearbeitenSpezialhandel Globalisierung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Generalhandel amp oldid 230659188