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Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen GFG sind Ermittlungsgruppen der deutschen Zollverwaltung im Verbund mit anderen Behorden wie den Landespolizeien dem Bundeskriminalamt der Bundespolizei und den Landerfinanzverwaltungen Sie sind zustandig bei der Verfolgung der Geldwaschekriminalitat Barmittel und Bargelduberwachung BearbeitenIm Jahr 2007 haben sich Anderungen bei der Uberwachung des grenzuberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und Bargeld ergeben Seit 15 Juni 2007 ist die Verordnung EG Nr 1889 2005 in allen Mitgliedstaaten der Europaischen Union EU anwendbar Seit diesem Zeitpunkt haben Reisende bei der Einreise in die EU und bei der Ausreise aus der EU mitgefuhrte Barmittel im Wert von 10 000 Euro oder mehr bei der fur den Grenzubertritt zustandigen Zollstelle anzumelden Die Anmeldung erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland schriftlich Anmeldevordrucke werden in Papierform und elektronisch in deutscher und englischer Sprache zur Verfugung gestellt Die Einhaltung der Anmeldepflicht wird von den Zollbehorden uberwacht Die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung fuhrt zu keiner Einschrankung des freien Kapitalverkehrs Barmittel durfen auch in Zukunft in unbeschrankter Hohe genehmigungsfrei mitgefuhrt werden An der seit 1998 in der Bundesrepublik praktizierten Form der Bargeldkontrolle wird im grenzuberschreitenden Bargeldverkehr zwischen der Bundesrepublik und anderen EU Mitgliedstaaten festgehalten Abweichend zur Regelung nach der Verordnung EG Nr 1889 2005 mussen dabei mitgefuhrtes Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel lediglich mundlich und nur nach Aufforderung durch die zustandigen Beamten und Beamtinnen angezeigt werden Der Schwellenwert ab dem die Anzeigepflicht greift wurde jedoch von bisher 15 000 Euro in Anpassung an die EU Regelung auf 10 000 Euro abgesenkt Im Gegensatz zum EU Recht bleiben dabei auch weiterhin Edelmetalle und Edelsteine als sog gleichgestellte Zahlungsmittel anzeigepflichtig Verstosse gegen die Anmelde und Anzeigepflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar die mit Geldbusse bis zu einer Million Euro geahndet werden konnen Weblinks BearbeitenVerordnung EG Nr 1889 2005 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Oktober 2005 Uberwachung des grenzuberschreitenden Bargeldverkehr durch den deutschen Zoll Memento vom 27 August 2011 im Internet Archive Barmittel und Bargelduberwachung Anderungen bei der Uberwachung des grenzuberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und Bargeld Memento vom 6 Dezember 2008 im Internet Archive Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe amp oldid 231949499