Funkstelle für Funkverkehr an Bord (englisch – on-board communication station) ist – entsprechend Artikel 1.79 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „mobiler Funkdienst – geringer Leistung – des mobilen Seefunkdienstes für den inneren Funkverkehr an Bord eines Schiffes oder für Funkverkehr zwischen einem Schiff und seinen Rettungsbooten und -flößen bei Rettungsübungen oder -arbeiten oder für den Funkverkehr innerhalb eines Schlepp- oder Schubverbandes sowie für den Funkverkehr bei Anweisungen für das Arbeiten mit Leinen und für das Ankern“.
Weitere Seefunkstellen Bearbeiten
Das deutsche Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen kategorisiert weitere Seefunkstellen wie folgt:
- Funkstelle für den Funkverkehr an Bord
- Schiffsnotsender
- Sprech-Seefunkstelle
- Telegrafie-Seefunkstelle
Siehe auch Bearbeiten
- Funkstelle
- Binnenschifffahrtsfunk (Schiffsfunkstelle, Landfunkstelle)
- Mobile Erdfunkstelle
- Mobiler Seefunkdienst über Satelliten
Literatur Bearbeiten
- Grünbuch – Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz; 1994; herausgegeben vom BMPT; BAPT Bestell-Nr. 5010311 001-1
Weblinks Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.79, Definition: On-board communication station / Funkstelle für Funkverkehr an Bord
- Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen 1. Ausgabe, Mai 1981, § 1, S. 13.