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Fremdenverkehrsabgaben oder beitrage sind Abgaben die in Deutschland von Gemeinden die als Kurorte Luftkurorte Erholungsorte oder Kustenbadeorte anerkannt sind zur Teilfinanzierung ihrer Aufwendungen erhoben werden konnen Aufwendungen konnen hier die Tourismuswerbung und jeder Aufwand fur die Herstellung Anschaffung oder Verbesserung der fur den Tourismus notigen Einrichtungen sein Die Erhebung erfolgt meist auf Grundlage von ortlichen Satzungen auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Lander Im Gegensatz zur Kurtaxe belastet die Fremdenverkehrsabgabe nicht die Kur Gaste sondern die Unternehmen und Personen die einen Vorteil am ortlichen Tourismus haben konnen Weblinks BearbeitenBeispiel Landeshauptstadt Kiel Kurabgabe Fremdenverkehrsabgabe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fremdenverkehrsabgabe amp oldid 182902247