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Als Feuerwehrkommandant wird in Baden Wurttemberg der Leiter der kommunalen Feuerwehr bezeichnet Eine der zentralen Rechtsgrundlagen ist Artikel 8 des Landes Feuerwehrgesetzes FwG 1 Als Abteilungskommandant wird der Leiter einer Orts bzw Gemeindeteilfeuerwehr bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Wahl und Ernennung 2 Feuerwehrausschuss 3 Aufgaben 4 Entschadigung 5 Unterstellung 6 Befugnisse gegenuber der Bevolkerung 7 Dienstgrad und Kennzeichnungen 8 EinzelnachweiseWahl und Ernennung BearbeitenBei ehrenamtlichen also Freiwilligen Feuerwehren wahlen alle aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr den Kommandanten in geheimer Wahl aus ihrer Mitte Abteilungskommandanten werden durch die Mitglieder der Orts bzw Gemeindeteilfeuerwehr gewahlt Eine regulare Amtszeit dauert 5 Jahre Der Burgermeister kann einen Abteilungs Kommandanten bestellen wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigneter Nachfolger gewahlt wurde Diese Bestellung endet mit der Bestatigung eines gewahlten Feuerwehrkommandanten Vor der Ernennung zum Abteilungs Kommandanten bedarf es der Bestatigung durch den Gemeinderat Dies gilt auch fur die Stellvertreter des der Kommandanten bzw Abteilungskommandanten Die Bestatigung durch die Gemeinde kann versagt werden wenn der Gewahlte aus fachlichen gesundheitlichen oder sonstigen Grunden ungeeignet ist Der Feuerwehrkommandant die Abteilungskommandanten und die Stellvertreter konnen vom Gemeinderat nach Anhorung des Feuerwehrausschusses abberufen werden Handelt es sich bei dem Abteilungs Kommandanten um einen hauptamtlichen Gemeindemitarbeiter ist vor der Bestellung der Abteilungs Feuerwehrausschuss zu horen Dies gilt entsprechend auch fur hauptamtliche Stellvertreter Beim Vorhandensein einer Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr ist deren verbeamteter Leiter auch der Feuerwehrkommandant Feuerwehrausschuss BearbeitenDer Feuerwehrausschuss ist von den Mitgliedern der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte fur 5 Jahre zu wahlen Vorsitzender des Ausschusses ist der Kommandant Aufgrund der Satzung ist zu regeln Zusammensetzung Wahlverfahren Geschaftsordnung Vorhandensein von AbteilungsausschussenDer Feuerwehrausschuss bzw Abteilungsausschuss haben den Abteilungs Kommandanten zu beraten und zu unterstutzen Vor allgemeinen ortlichen Regelungen die die Gemeindefeuerwehr beruhren ist der Feuerwehrausschuss anzuhoren Aufgaben BearbeitenDer Feuerwehrkommandant ist fur die Einsatzbereitschaft und fur die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr verantwortlich Er berat die Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutz und des technischen Hilfsdienstes Hierzu muss er eine den ortlichen Gegebenheiten angepasste Alarm und Ausruckeordnung aufstellen und diese ggf fortschreiben Er bzw der Abteilungskommandant entscheidet uber die Ernennung der Unterfuhrer Zugfuhrer Gruppenfuhrer Als Vorsitzender des Feuerwehrausschusses wirkt er an der Aufnahme neuer Mitglieder deren Entlassung sowie allen wichtigen Entscheidungen des Ausschusses massgeblich mit Auch bei der Bestellung des Kreisbrandmeisters sind alle Feuerwehrkommandanten des entsprechenden Landkreises anzuhoren Des Weiteren ist er prinzipiell Einsatzleiter bei Einsatzen bei denen der Schadensort innerhalb seiner Kommune liegt Innerhalb eines Zustandigkeitsgebiets einer Werkfeuerwehr leitet grundsatzlich deren Leiter den Einsatz Entschadigung BearbeitenFreiwillig feuerwehrdienstleistende Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter konnen neben der Erstattung des Verdienstausfalls der jedem Feuerwehrdienstleistenden zusteht eine angemessene Entschadigung und Reisekostenvergutung erhalten Die Hohe der Entschadigung wird von der Gemeinde festgesetzt Unterstellung BearbeitenDer Feuerwehrkommandant ist Vorgesetzter der Feuerwehrdienstleistenden seiner Feuerwehr sie haben den Weisungen des Feuerwehrkommandanten Folge zu leisten Vorgesetzter des Kommandanten ist der Hauptverwaltungsbeamten seiner Gemeinde Burgermeister bzw Oberburgermeister Aufsichtsbehorde sind die ubergeordneten Behorden der Gemeindeordnung 2 Landkreis Regierungsprasidium und deren feuerwehrspezifischen Vertreter Kreisbrandmeister Bezirksbrandmeister Befugnisse gegenuber der Bevolkerung BearbeitenAls Einsatzleiter kann der Feuerwehrkommandant allen an der Einsatzstelle anwesenden Personen ausser Personen die im Rahmen der Gefahrenabwehr gesetzliche Aufgaben ausserhalb des Feuerwehrgesetzes wahrnehmen Anordnungen erteilen Dieses Recht kann er auch an beauftragte Personen z B Unterfuhrer ubertragen Er ist des Weiteren berechtigt Personen zur Hilfeleistung heranziehen solange dadurch die Heranzuziehenden nicht erheblich gefahrdet werden oder andere wichtige Pflichten verletzen mussen Er darf auch Sachen entfernen lassen die den Einsatz behindern Er darf ebenso anweisen dass Einsatzkrafte fremde Gebaude Grundstucke und Schiffe zur Brandbekampfung oder Hilfeleistung betreten und benutzen Eigentumer Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte haben die vom Einsatzleiter hierzu getroffenen Anordnungen zu befolgen und entsprechende sonstige Massnahmen zu dulden Der Einsatzleiter kann Eigentumer Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichten Fahrzeuge Loschwasser sonstige Loschmittel und andere zur Brandbekampfung oder Hilfeleistung geeignete Sachen zur Verfugung zu stellen Sollte durch eine dieser Massnahmen eine Schaden an zur Hilfeleitung eingesetzten Kraftfahrzeugen entstehen oder ein Verdienstausfall der hilfeleistenden Person vorliegen sind diese dem Betroffenen von der Gemeinde zu ersetzen Wer einer vollziehbaren Anordnung des Einsatzleiters nicht nicht richtig nicht vollstandig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder deren Durchfuhrung stort oder einem Platzverweis zuwiderhandelt handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbusse belegt werden Zur Erfullung der Aufgaben im Feuerwehreinsatz konnen wenn es die Bedingungen des Einsatzes erfordern folgende Grundrechte einschranken werden korperliche Unversehrtheit Artikel 2 GG Freiheit der Person Artikel 8 GG Freizugigkeit Artikel 11 GG Unverletzlichkeit der Wohnung Artikel 13 GG Eigentum einer Sache Artikel 14 GGDienstgrad und Kennzeichnungen Bearbeiten Hauptartikel Dienstgrade der Feuerwehr in Baden Wurttemberg Kennzeichnung des Kommandanten und seines Stellvertreter am Dienstanzug nbsp Stellv Abteilungskommandant hier als Hauptloschmeister im Ehrenamt nbsp Abteilungskommandant Stellv Feuerwehrkommandant hier als Oberbrandmeister im Ehrenamt nbsp Feuerwehrkommandant hier als Leitender Hauptbrandmeister im Ehrenamt nbsp Feuerwehrkommandant hier als Brandoberamtsrat mit Zulage verbeamtet Einzelnachweise Bearbeiten https www lfs bw de Fachthemen RechtOrganisation Documents Gesetze FwG Stand 30122015 pdf https dejure org gesetze GemO 119 htmlLeiter einer deutschen Feuerwehr Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Feuerwehrkommandant Baden Wurttemberg amp oldid 238236980