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Das Familienpflegewerk ist ein Verein mit Sitz in Munchen 1 Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau und Geschichte 2 Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte 3 Finanzierung und gesetzliche Grundlagen 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAufbau und Geschichte BearbeitenDas Familienpflegewerk des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen Frauenbundes KDFB e V ist eine Tochterorganisation des Frauenbundes des grossten Frauenverbandes in Bayern Familienpflege hat im Bayerischen Landesverbandes seit den 1950er Jahren Tradition Die Familienpflegestationen waren ursprunglich bei den auf lokaler Ebene tatigen KDFB Zweigvereinen angesiedelt Im Rahmen einer Umstrukturierung konstituierte sich das Familienpflegewerk am 24 Juli 2003 als eingetragener Verein Es ist als gemeinnutzige Organisation anerkannt und dem Deutschen Caritasverband Landesverband Bayern e V als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege zugeordnet Mit 19 Familienpflegestationen und rund 150 Mitarbeitern ist es der grosste Anbieter von Familienpflege in Bayern Die Geschaftsstelle befindet sich in Munchen Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte BearbeitenDas Familienpflegewerk hilft Familien in sozialen familiaren und finanziellen Notlagen Wenn die Person Mutter oder Vater die den Haushalt fuhrt und die Kinder erzieht dazu nicht in der Lage ist konnen Familien die gesetzlich geregelte Leistung Familienpflege in Anspruch nehmen z B bei einer Risikoschwangerschaft bei physischer und psychischer Uberforderung wahrend eines Krankenhausaufenthaltes einer Reha Massnahmen einer Kur oder zur Entlastung von Familienmitgliedern die Behinderte oder chronisch Kranke pflegen Die Familienpfleger und Familienpflegehelfer fuhren den Haushalt betreuen die Kinder und helfen in schwierigen Situationen zurechtzukommen Im Einsatz bei Familien mit Kindern versorgen sie auch behinderte und alte Menschen in Zusammenarbeit mit Fachkraften ambulanter Pflegedienste Finanzierung und gesetzliche Grundlagen BearbeitenDie Kosten fur Familienpflege konnen von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern unter 12 Jahren Jugendamtern bei Kindern unter 14 Jahren Rentenversicherungstragern und Sozialamtern getragen werden Bei stationarer Behandlung der Mutter des Vaters ist die Familienpflege eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen Bei ambulanter Betreuung eine freiwillige Leistung die in den Satzungen der Krankenkassen geregelt ist Die Gebuhrensatze der Krankenkassen und anderer Kostentrager decken die Kosten der Familienpflege nur zu zwei Dritteln Daher ist das Familienpflegewerk auf Zuschusse und Spenden angewiesen Es finanziert sich mit staatlichen kommunalen und kirchlichen Zuschussen mit Mitteln des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen Frauenbundes e V und Spenden Weblinks BearbeitenOffizielle WebsiteEinzelnachweise Bearbeiten AG Munchen VR 18220 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Familienpflegewerk amp oldid 223991008