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In der Entwicklungsgemeinschaft des sudlichen Afrika SADC gelten seit 1998 einheitliche Fahrerlaubnisklassen 1 2 Bisher Stand Oktober 2010 haben jedoch nicht alle dieser Staaten die einheitlichen Klassen und Fahrerlaubnis eingefuhrt 3 Es gibt derzeit acht verschiedene Fahrerlaubnisklassen die durch individuelle Restriktionen wie zum Beispiel nur Traktoren beschrankt werden konnen In allen Lander gilt einheitlich fur alle Fahrerlaubnisklassen ein Mindestalter von 17 Jahren fur eine Fahranfanger Lizenz englisch Learner s Licence und 18 Jahre fur eine vollstandige Fahrerlaubnis Fahrerlaubnisklassen BearbeitenKlasse Beschreibung Schliesst ein Bemerkungen und BestandA Motorrad ohne Beiwagen und mit mehr als 125 cm i Motorrad mit Beiwagen ii Trike iii Quad iv alle anderen Fahrzeuge der Klasse A1 ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklasse 1 Sudafrika Namibia A1 Motorrad ohne Beiwagen und mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm oder elektrisch angetrieben mit Ausnahme von Fahrzeugen i die durch Elektrizitat von festen Batterien angetrieben und durch Fussganger kontrolliert werden ii die ein Leergewicht von nicht mehr als 230 Kilogramm haben und speziell gebaut und eingesetzt jedoch nicht einfach angepasst werden um Personen mit Behinderung oder alten Personen und nur diesen das Fortkommen zu ermoglichen i Motorrad mit Beiwagen ii Trike iii Quad mit nicht mehr als 125 cm iv Fahrzeuge mit Pedalen und einem Motor oder elektrischen Motor der fest und dauerhaft angebracht ist und deren Antrieb durch die Pedale und den Motor oder elektrischen Motor sichergestellt wird ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklasse 1 Sudafrika Namibia B Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorradern Motor Trikes Motor Quads Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine deren Einsatz nicht primar auf dem Transport von Personen oder Gutern liegt insbesondere aber i Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm ii Minibus Bus oder Transport mit einem Leergewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm mit oder ohne Anhanger dessen Gesamtgewicht nicht mehr als 750 Kilogramm betragt aber ohne Kraftfahrzeug Zuge i Traktoren ii Kraftfahrzeuge in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine deren Einsatz nicht primar auf dem Transport von Personen oder Gutern liegt ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 2 und 8 Sudafrika Namibia C Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorradern Motor Trikes Motor Quads Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine deren Einsatz nicht primar auf dem Transport von Personen oder Gutern liegt Bus oder Lastkraftfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mehr als 16 000 Kilogramm mit oder ohne Anhanger dessen Gesamtgewicht nicht mehr als 750 Kilogramm betragt aber ohne Kraftfahrzeug Zuge schliesst alle Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1 und B mit ein in unter anderem Namibia schliesst diese Fahrerlaubnisklasse keine Anhanger ein ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 3 10 und 14 Sudafrika Namibia C1 Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorradern Motor Trikes Motor Quads Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine deren Einsatz nicht primar auf dem Transport von Personen oder Gutern liegt insbesondere i Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von mehr als 3500 Kilogramm jedoch nicht mehr als 16 000 Kilogramm ii Minibus Bus oder Transport mit einem Leergewicht von mehr als 3500 Kilogramm jedoch nicht mehr als 16 000 Kilogramm mit oder ohne Anhanger dessen Gesamtgewicht nicht mehr als 750 Kilogramm betragt aber ohne Kraftfahrzeug Zuge schliesst alle Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B mit ein in unter anderem Namibia schliesst diese Fahrerlaubnisklasse keine Anhanger ein ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 3 10 und 14 Sudafrika Namibia BE EB Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorradern Motor Trikes Motor Quads Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine deren Einsatz nicht primar auf dem Transport von Personen oder Gutern liegt insbesondere i Kraftfahrzeug Zuge die nicht mehr als 3500 Kilogramm wiegen ii eine Kombination aus Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm oder Minibus Bus oder Lastkraftfahrzeug mit einem Leergewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm mit Anhanger dessen Gesamtgewicht mehr als 750 Kilogramm betragt schliesst alle Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B mit ein ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 3 10 und 14 Sudafrika Namibia C1E EC1 Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorradern Motor Trikes Motor Quads Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine deren Einsatz nicht primar auf dem Transport von Personen oder Gutern liegt insbesondere i Kraftfahrzeug Zuge mit mehr als 3500 Kilogramm aber weniger als 16 000 Kilogramm wiegt ii eine Kombination aus Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von mehr als 3500 Kilogramm aber weniger als 16 000 Kilogramm oder Minibus Bus oder Lastkraftfahrzeug mit einem Leergewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm mit Anhanger dessen Gesamtgewicht mehr als 750 Kilogramm betragt schliesst alle Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen B C1 und EB BE mit ein ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 3 10 und 14 Sudafrika Namibia EC CE Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorradern Motor Trikes Motor Quads Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine deren Einsatz nicht primar auf dem Transport von Personen oder Gutern liegt insbesondere i Kraftfahrzeug Zuge mit mehr als 16 000 Kilogramm ii eine Kombination aus Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von mehr als 16 000 Kilogramm oder Bus oder Lastkraftfahrzeug mit einem Leergewicht von mehr als 16 000 Kilogramm mit Anhanger dessen Gesamtgewicht mehr als 750 Kilogramm betragt schliesst alle Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen B C C1 EB BE und C1E EC1 mit ein ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 3 10 und 14 Sudafrika Namibia Weblinks BearbeitenProtocol on Transport Communications and Meteorology CHAPTER 6 ROAD TRAFFIC SADC Memento vom 28 September 2009 im Internet Archive englisch Einzelnachweise Bearbeiten Protocol on Transport Communications and Meteorology Article 6 10 SADC Memento vom 28 September 2009 im Internet Archive abgerufen am 20 Februar 2011 The introduction of new CCF driving licences in South Africa Department of Transport South Africa Memento des Originals vom 19 Oktober 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www transport gov za abgerufen am 20 Februar 2011 SADC drivers licence a failure of leadership Times of Swaziland 6 Oktober 2010 1 2 Vorlage Toter Link www times co sz Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis abgerufen am 20 Februar 2011 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fuhrerschein und Fahrerlaubnis SADC amp oldid 176366798