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Die Fuhrerschein Prufungsrichtlinie ist in Deutschland eine Standardvorschrift mit der Art und Ablauf der theoretischen und praktischen Fuhrerscheinprufung in Grundlagen und Einzelheiten verbindlich geregelt werden Richtlinie fur die Prufung um eine Erlaubnis zum Fuhren von Kraftfahrzeugen Prufungsrichtlinie Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Allgemeines Geschichte 2 1 Theoretische Prufung 2 2 Praktische Prufung 2 3 Neufassung der Prufungsrichtlinie 2 4 Anpassung der Prufungsrichtlinie 3 Aufbau der Prufungsrichtlinie 4 Literatur 5 Siehe auch 6 WeblinksUberblick BearbeitenIn Verbindung mit dem amtlichen Fuhrerschein Fragenkatalog des Ministeriums fur Verkehr Bau und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland stellt sie die Basis fur die theoretische Fahrerlaubnisprufung dar Die aktuelle Fassung 2011 der Prufungsrichtlinie trat am 1 April 2009 in Kraft zuletzt geandert durch Bekanntmachung vom 28 Januar 2009 Verkehrsblatt 2009 S 129 ff Die aktuelle Fassung ist die Ausgabe von 2014 Allgemeines Geschichte BearbeitenJeder Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat seine Befahigung grundsatzlich in einer theoretischen und einer praktischen Prufung nachzuweisen 15 Satz 1 Fahrerlaubnisverordnung FeV Die Prufungen werden von amtlich anerkannten Sachverstandigen oder Prufern fur den Kraftfahrzeugverkehr abgenommen 15 letzter Satz FeV Theoretische Prufung Bearbeiten In der theoretischen Prufung hat der Bewerber nachzuweisen dass er ausreichende Kenntnisse der fur das Fuhren von Kraftfahrzeugen massgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie zur umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise besitzt mit den Gefahren des Strassenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist Auf Grundlage des amtlichen Fragenkataloges des Ministeriums fur Verkehr Bau und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland werden in der Prufungsrichtlinie Form und Umfang der theoretischen Fahrerlaubnisprufung festgelegt Dazu gehoren Vorgaben zu Inhalt und Anzahl der Prufungsaufgaben aus Grund und Zusatzstoff fur die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen zur Bewertung von Prufergebnissen mit der Zahl zu erreichender Punkte zulassiger Fehlerpunktzahl und zur Wertigkeit der einzelnen Fragen Praktische Prufung Bearbeiten In der praktischen Prufung hat der Bewerber nachzuweisen dass er uber die zur sicheren Fuhrung eines Kraftfahrzeuges gegebenenfalls mit Anhanger im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie uber ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfugt und zu deren praktischer Anwendung in der Lage ist In der Prufungsrichtlinie werden dazu Mindestanforderungen an Pruflinge und Prufer Pruffahrzeuge Prufungsort und umgebung sowie zu Prufungsablauf und dauer angegeben Neufassung der Prufungsrichtlinie Bearbeiten Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2000 56 EG der Kommission vom 14 September 2000 ABl EG Nr L 237 S 45 zur Anderung der Richtlinie 91 439 EWG des Rates uber den Fuhrerschein ABl EG Nr L 237 S 1 erfolgte die Neufassung der Prufungsrichtlinie Die Anwendung erfolgte ab dem 1 Juli 2004 und ersetzte die bis dahin gultige Fassung vom 29 Oktober 2002 Anpassung der Prufungsrichtlinie Bearbeiten Mit der Einfuhrung der neuen Fahrerlaubnisklasse S fur dreiradrige Kleinkraftrader und vierradrige Leichtkraftfahrzeuge im Rahmen der 3 Verordnung zur Anderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9 August 2004 BGBl I S 2092 wurden die Vorschriften der Prufungsrichtlinie sowie ihrer Anlagen 1 3a 10 und 12 angepasst bzw neu erstellt Die Anwendung erfolgte ab dem 1 Februar 2005 Aufbau der Prufungsrichtlinie BearbeitenIm Einzelnen ist die Prufungsrichtlinie wie folgt gegliedert Einleitung Identitatsprufung Ausbildungsbescheinigung Theoretische Prufung Praktische Prufung Ergebnis der Prufung Ruckgabe von PrufauftragenDazu kommen noch die Anlagen 1 bis 13 Theoretische Prufung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis Prufbescheinigung Grundfahraufgaben fur die Klassen A A1 und M Grundfahraufgaben fur die Klasse B Grundfahraufgaben fur die Klasse S Grundfahraufgaben fur die Klassen C C1 D D1 Grundfahraufgaben fur die Klassen BE C1E DE und D1E Grundfahraufgaben fur die Klasse CE Grundfahraufgaben fur die Klasse T Abfahrtkontrolle fur die Klassen C C1 D D1 und T Handfertigkeiten nur fur die Klassen D und D1 Verbinden und Trennen von Fahrzeugen fur die Klassen BE C1E DE und D1E Verbinden und Trennen von Fahrzeugen fur die Klassen CE und T Anforderungen an die Prufungsfahrt Anforderungen an den Prufort und seine Umgebung Tabelle der Fahraufgaben Begutachtung von Pkw auf ihre Eignung als Pruffahrzeuge und das Prufprotokoll Literatur BearbeitenBekanntmachung des Bundesministeriums fur Verkehr Bau und Stadtentwicklung vom 26 April 2004 S 31 36 10 00 01 07 VkBl S 130 Verkehrsblatt Dokument Nr B 3219 Ver 10 08 Bekanntmachung des Bundesministeriums fur Verkehr Bau und Stadtentwicklung vom 19 November 2004 S 31 36 10 15 06 VkBl S 613 Verkehrsblatt Dokument Nr B 3219 Ver 10 08Siehe auch BearbeitenFragenkatalog Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprufung Fuhrerschein und FahrerlaubnisWeblinks BearbeitenBundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fuhrerschein Prufungsrichtlinie amp oldid 200480086