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Das Exekutivdienstzeichen EDZ ist eine staatliche Auszeichnung der Republik Osterreich Es wurde im Jahr 1985 mittels eigenem Bundesgesetz geschaffen Das Ehrenzeichen wird an Exekutivbedienstete bei Gesetzesbeschluss Wachebeamte Beamte des rechtskundigen Dienstes bei den Landespolizeidirektionen im Exekutivdienst Beamte des hoheren Dienstes an Justizanstalten in einer dem Exekutivdienst gleichzuhaltenden Verwendungfur 30 Jahre tatsachlich einwandfreie Dienstleistung vom jeweils fur den Beamten zustandigen Minister verliehen Uber die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt Inhaltsverzeichnis 1 Aussehen 2 Tragebestimmungen 3 Strafbestimmungen 4 WeblinksAussehen BearbeitenDas Exekutivdienstzeichen besteht aus einer kreisrunden versilberten Medaille und hat einen Durchmesser von 40 Millimetern Die Vorderseite zeigt die von einem Lorbeerkranz eingefasste Inschrift 30 und die Umschrift Fur treue Dienste Republik Osterreich Auf der Ruckseite zeigt die Medaille das Wappen der Republik Osterreich Die Medaille ist mittels einer versilberten Ose und einem versilberten schmalen Ring mit einem dreieckig gefalteten Band verbunden Dieses Band ist weiss 45 mm breit mit einem 9 mm breiten rot weiss roten Mittelstreifen und beiderseits mit einem je 1 mm breiten roten Vorstoss versehen Tragebestimmungen BearbeitenDas Exekutivdienstzeichen wird an der linken Brustseite zur Uniform und zur Zivilkleidung getragen Das Tragen von Bandspangen zur Uniform und das Tragen der Medaille in bildgetreuem verkleinertem Massstab sowie das Tragen von schmalen Leisten zur Zivilkleidung ist gestattet Strafbestimmungen BearbeitenDas Exekutivdienstzeichen geht mit der Verleihung in das Eigentum des Beamten uber und darf nur von ihm getragen werden Er darf es zu seinen Lebzeiten niemanden andern uberlassen Nach dem Ableben des Beamten darf das Ehrenzeichen ausschliesslich zu Erinnerungszwecken verwendet werden Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt oder die Medaille in einer ihre Bedeutung herabwurdigenden Weise verwendet begeht eine Verwaltungsubertretung welche mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro geahndet wird Weblinks BearbeitenExekutivdienstzeichengesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Exekutivdienstzeichen amp oldid 207548509