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Erprobung bezeichnet die Probezeit eines Beschaftigten eines Beamten auf Probe oder Richters auf Probe den Zeitraum den ein Beamter auf Lebenszeit auf einem hoherwertigen Dienstposten erprobt wird siehe Erprobung eines Beamten den Zeitraum den ein Richter auf Lebenszeit auf einem hoherwertigen Dienstposten erprobt wird siehe obergerichtliche ErprobungDies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erprobung amp oldid 218693720