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Der Erlosausgleich ist ein Fachbegriff aus der deutschen Krankenhausfinanzierung Er wird in 4 KHEntgG behandelt Im Zuge der Abgeltung der erbrachten Leistungen von Krankenhausern werden zwischen den Krankenkassen und dem jeweiligen Krankenhaus prospektiv das heisst im Voraus Budgets vereinbart Dabei kommt es meistens dazu dass die vereinbarte Leistungsmenge in Anzahl Schweregrad siehe CMI oder Art der Leistung nicht mit der vorher verhandelten Menge ubereinstimmt Fur die daraus erzielten Minder oder Mehrerlose wird ein Mehr bzw Mindererlosausgleich fallig Das heisst dass dem Krankenhaus nur anteilig die zu viel beziehungsweise zu wenig erbrachten Mengen vergutet beziehungsweise abgezogen werden Dies geschieht aus der Uberlegung heraus dass mit den zwischen den Krankenkassen und den Krankenhausern vereinbarten Budgets sowohl die variablen Kosten als auch die Fixkosten ohne Investitionen abgedeckt sein sollen Ein Erlosausgleich soll demnach nur die variablen Kosten des Krankenhauses berucksichtigen sodass die Krankenkassen dem Krankenhaus auch nur die entstandenen variablen Kosten gutschreiben beim Mehrerlosausgleich beziehungsweise die nicht entstandenen variablen Kosten abziehen beim Mindererlosausgleich Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erlosausgleich amp oldid 201790237