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Die Drittunterwerfung ist ein Begriff aus dem Wettbewerbsrecht Wettbewerbsverstosse losen regelmassig Unterlassungsanspruche gleich mehrerer im Mitwettbewerb tatiger Glaubiger aus so dass der Verstossschuldner haufig von verschiedenen Seiten abgemahnt wird 1 Die Drittunterwerfung soll das sich anschliessende Verfahren vereinfachen Hat sich der wettbewerbliche Verletzer Abgemahnte einem Unterlassungsglaubiger Abmahner durch die eingeforderte Unterlassungserklarung bereits hinreichend strafbewehrt unterworfen so ist davon auszugehen dass sich die Wettbewerbsverletzung nicht wiederholt 2 Insoweit kann gegenuber den anderen Wettbewerbern davon ausgegangen werden dass deren weiteres Unterlassungseinfordernis entbehrlich ist Man spricht von der Drittwirkung einer Unterlassungserklarung 3 Den Abgemahnten trifft die Rechtspflicht den weiteren Unterlassungsglaubigern gegenuber kundzutun wem gegenuber er bereits eine Unterlassungserklarung abgegeben hat Wirkung der Drittunterwerfung Er tragt die Darlegungs und Beweislast fur die Eignung der Drittunterwerfung zur Ausraumung der Wiederholungsgefahr fur sein beanstandetes Verhalten Literatur BearbeitenFriedrich L Ekey Wettbewerbsrecht 2 Auflage 2005 Bearbeiter Jost Kotthoff und Detlev Gabel Rnrn 24 ff zu 8 UWG Dirk Lehr Wettbewerbsrecht Rnr 579 3 Auflage 2007 C F Muller Verlag ISBN 3 8114 5044 1Einzelnachweise Bearbeiten Klaus J Melullis Handbuch des Wettbewerbsprozesses Friedrich L Ekey Gunda Plass Heidelberger Kommentar zum Wettbewerbsrecht Dirk Lehr Wettbewerbsrecht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Drittunterwerfung amp oldid 240297973