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Diplomatengut ist ein Fachbegriff aus dem Zollverkehr Als Diplomatengut auch Diplomatic Cargo werden Waren bezeichnet die bei der Einfuhr beim Transport aus einer Freizone oder beim Bezug im Anschluss an ein Zolllagerverfahren zum personlichen Ge oder Verbrauch durch die Mitglieder der diplomatischen Vertretungen oder deren Familienmitglieder in Deutschland bestimmt sind Unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit im Verhaltnis von Staaten sind diese Waren zollfrei In Deutschland ist das gemass der deutschen Zollverordnung 17 der Zollverordnung vom 23 Dezember 1993 BGBl I 2449 festgelegt Auch Waren fur den Gebrauch oder Verbrauch durch ein fremdes Staatsoberhaupt wahrend seines Aufenthaltes im Erhebungsgebiet fallen unter Diplomatengut Gleiches gilt fur das Konsulargut Damit bezeichnet man Waren die bei der Einfuhr fur den personlichen Ge oder Verbrauch fur den Leiter die konsularischen Mitglieder und das Geschaftspersonal der konsularischen Vertretung bestimmt sind Weblinks BearbeitenDestatis de PDF Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Diplomatengut amp oldid 230765581