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Die Dienstgrade der Feuerwehr in Sachsen Anhalt reichen von dem Feuerwehrmann Anwarter bzw der Feuerwehrfrau Anwarterin auf unterster Ebene der Freiwilligen Feuerwehr bis zum Landesbranddirektor in bei der Berufsfeuerwehr Inhaltsverzeichnis 1 Freiwillige Feuerwehr 2 Berufsfeuerwehr 2 1 Laufbahngruppe 1 2 Einstiegsamt 2 2 Laufbahngruppe 2 1 Einstiegsamt 2 3 Laufbahngruppe 2 2 Einstiegsamt 2 4 Abzeichen 3 EinzelnachweiseFreiwillige Feuerwehr BearbeitenDie Vergabe der Dienstgrade wird nach der Laufbahnverordnung fur Freiwillige Feuerwehren des Landes Sachsen Anhalt 1 geregelt und das Aussehen der Schulterstucke in Verordnung uber die Dienstkleidung der Feuerwehren 2 Dienstgrad Abzeichen Funktion Voraussetzungen Kragen und MutzenabzeichenFeuerwehrfrauanwarterin Feuerwehrmannanwarter nbsp Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Kragenspiegel Parallelogram 75 mm hoch und 42 mm breit mit Stoffunterlage RAL 4004 und FeuerwehrsymbolMutzenabzeichen mittig angebrachtes Metallabzeichen mit Landeswappen 21 mm hoch 18 mm breit umrahmt von einem 5 mm breiten nach oben offenem Kranz aus EichenlaubMutzenkordel schwarzFeuerwehrfrau Feuerwehrmann nbsp Truppfrau oder Truppmann abgeschlossene Truppmannausbildung Atemschutzgeratetragerausbildung1 und Lehrgang Sprechfunk Oberfeuerwehrfrau Oberfeuerwehrmann nbsp Truppfuhrerin oder Truppfuhrer mindestens ein Jahr Dienst in Funktion Truppfrau oder Truppmann und abgeschlossene TruppfuhrerausbildungHauptfeuerwehrfrau Hauptfeuerwehrmann nbsp a Truppfuhrerin oder Truppfuhrer b Maschinistin oder Maschinist c Atemschutzgeratewartin oder Atemschutzgeratewart d Geratewartin oder Geratewart a mindestens ein Jahr Dienst in Truppfuhrerin oder Truppfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Technische Hilfeleistung b ein Jahr Dienst in Funktion Truppfuhrerin oder Truppfuhrer und abgeschlossene Maschinistenausbildung c ein Jahr Dienst in Funktion Truppfuhrerin oder Truppfuhrer und abgeschlossene Atemschutzgeratetragerausbildung und abgeschlossene Atemschutzgeratewartausbildung d ein Jahr Dienst in Funktion Truppfuhrerin oder Truppfuhrer und abgeschlossene GeratewartausbildungErste Hauptfeuerwehrfrau Erster Hauptfeuerwehrmann2 nbsp a Truppfuhrerin oder Truppfuhrer b Maschinistin oder Maschinist c Atemschutzgeratewartin oder Atemschutzgeratewart d Geratewartin oder Geratewart a mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppfuhrerin oder Truppfuhrer und abgeschlossene Lehrgange Technische Hilfeleistung und ABC Einsatz3 oder mindestens 20 Jahre Dienst in der Funktion Truppfuhrerin oder Truppfuhrer b zehn Jahre Dienst in Funktion Maschinistin oder Maschinist und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung c funf Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgeratewartin oder Atemschutzgeratewart d funf Jahre Dienst in Funktion Geratewartin oder GeratewartLoschmeisterin Loschmeister nbsp a Gruppenfuhrerin oder Gruppenfuhrer b Atemschutzgeratewartin oder Atemschutzgeratewart c Geratewartin oder Geratewart a mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppfuhrerin oder Truppfuhrer und abgeschlossene Gruppenfuhrerausbildung b zehn Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgeratewartin oder Atemschutzgeratewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung c zehn Jahre Dienst in Funktion Geratewartin oder Geratewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische FortbildungOberloschmeisterin Oberloschmeister nbsp Gruppenfuhrerin oder Gruppenfuhrer mindestens funf Jahre Dienst in Funktion Gruppenfuhrerin oder Gruppenfuhrer und mindestens 40 Stunden nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen FortbildungslehrgangenHauptloschmeisterin Hauptloschmeister4 nbsp a Gruppenfuhrerin oder Gruppenfuhrer b Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr deren Ausstattung fur den Einsatz bis zur Starke einer Gruppe vorgesehen ist a mindestens 15 Jahre in Funktion Gruppenfuhrerin oder Gruppenfuhrer b ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenfuhrerin oder Gruppenfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr Brandmeisterin Brandmeister nbsp a Zugfuhrerin oder Zugfuhrer b Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr deren Ausstattung fur den Einsatz bis zur Starke einer Gruppe vorgesehen ist c Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr deren Ausstattung fur den Einsatz bis zur Starke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist a mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Gruppenfuhrerin oder Gruppenfuhrer und abgeschlossene Zugfuhrerausbildung b ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenfuhrerin oder Gruppenfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr c ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugfuhrerin oder Zugfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr Kragenspiegel Parallelogram 75 mm hoch und 42 mm breit mit Stoffunterlage RAL 4004 Feuerwehrsymbol und umlaufender silberfarbener PaspelierungMutzenabzeichen mittig angebrachtes Metallabzeichen mitLandeswappen 21 mm hoch 18 mm breit umrahmt von einem 5 mm breiten nach oben offenem Kranz aus EichenlaubMutzenkordel silberfarbigOberbrandmeisterin Oberbrandmeister nbsp a Zugfuhrerin oder Zugfuhrer b Verbandsfuhrerin oder Verbandsfuhrer c Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr deren Ausstattung fur den Einsatz bis zur Starke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist d Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr deren Ausstattung fur den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist a mindestens funf Jahre Dienst in Funktion Zugfuhrerin oder Zugfuhrer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgangen b mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Zugfuhrerin oder Zugfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Verbandsfuhrer und Einsatz als Verbandsfuhrerin oder Verbandsfuhrer c ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugfuhrerin oder Zugfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr d ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsfuhrerin oder Verbandsfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister nbsp a Verbandsfuhrerin oder Verbandsfuhrer b Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr deren Ausstattung fur den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist c Stellvertretende Gemeindewehrleiterin oder stellvertretender Gemeindewehrleiter oder Stellvertretende Stadtwehrleiterin oder stellvertretender Stadtwehrleiter5 a mindestens funf Jahre Dienst in Funktion Verbandsfuhrerin oder Verbandsfuhrer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgangen b ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsfuhrerin oder Verbandsfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr c ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsfuhrerin oder Verbandsfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr Brandinspektorin Brandinspektor nbsp Gemeindewehrleiterin oder Gemeindewehrleiter oder Stadtwehrleiterin oder Stadtwehrleiter6 ein Jahr Dienst in der Funktion Verbandsfuhrerin oder Verbandsfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr Oberbrandinspektorin Oberbrandinspektor nbsp Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter oder stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister funf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsfuhrerin oder Verbandsfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr Hauptbrandinspektorin Hauptbrandinspektor nbsp Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister Landesbrandmeisterin oder Landesbrandmeister funf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsfuhrerin oder Verbandsfuhrer und abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr 1 Sofern keine gesundheitlichen Grunde entgegenstehen 2 Dieser Dienstgrad muss nicht durchlaufen werden 3 Gilt nur fur erforderliche Fachkrafte in Feuerwehren die in ABC Einheiten gemass Brandschutzbedarfsplan mitwirken 4 Dieser Dienstgrad muss nicht durchlaufen werden 5 In Gemeinden mit Stadtrecht 6 In Gemeinden mit Stadtrecht Berufsfeuerwehr BearbeitenLaufbahngruppe 1 2 Einstiegsamt Bearbeiten Brandmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister Hauptbrandmeister mit ZulageLaufbahngruppe 2 1 Einstiegsamt Bearbeiten Brandoberinspektor Anwarter Brandoberinspektor Brandamtmann BrandamtsratHinweis Anstelle des fruher in Sachsen Anhalt verliehenen Dienstgrades Brandoberamtsrat wird der Dienstgrad Brandrat und damit das 2 Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 verliehen Laufbahngruppe 2 2 Einstiegsamt Bearbeiten Brandreferendar uberwiegend Brandrat zur Anstellung Brandrat Brandoberrat Branddirektor Leitender Branddirektor Landesbranddirektor analog Ministerialrat Abzeichen Bearbeiten nbsp Brandmeister Anwarter nbsp Brandmeister nbsp Oberbrandmeister nbsp Hauptbrandmeister nbsp Hauptbrandmeister mit Zulage nbsp Brandoberinspektor Anwarter nbsp Brandoberinspektor nbsp Brandamtmann nbsp Brandamtsrat nbsp Brandreferendar nbsp Brandrat nbsp Brandoberrat nbsp Branddirektor nbsp Leitender Branddirektor nbsp LandesbranddirektorEinzelnachweise Bearbeiten Laufbahnverordnung fur Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren LVO FF PDF 65 kB Vom 23 September 2005 GVBl LSA S 640 Zuletzt geandert durch Verordnung vom 28 August 2015 GVBl LSA S 445 Verordnung uber die Dienstkleidung der Feuerwehren vom 8 September 2015Dienstgrade der Feuerwehr in Deutschland BundeswehrBaden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstgrade der Feuerwehr in Sachsen Anhalt amp oldid 218522103