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Die Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person und nicht bei der betroffenen Person ergibt sich aus den Artikeln 13 und 14 der Datenschutz Grundverordnung Verantwortliche Stellen kommen dieser Pflicht meist in Form einer Datenschutzerklarung nach Die Pflicht die betroffene Person zu informieren ergibt sich bei jeder Datenerhebung unabhangig von der Form also beispielsweise sowohl auf einer Website als auch auf einem Papierformular 1 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Zeitpunkt 3 Form 4 Inhalt 5 EinzelnachweiseZweck BearbeitenDie Datenschutzerklarung dient der Information der betroffenen Person Sie soll Transparenz daruber herstellen dass und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden oder kunftig noch verarbeitet werden sollen 2 Insofern schaffen diese Informationen die Grundlage dass die betroffene Person von ihren Rechten Gebrauch machen kann 3 Zeitpunkt BearbeitenWerden Daten der betroffenen Person erhoben also gibt die Person die Daten beispielsweise selbst in ein Formular ein oder gibt diese mundlich bekannt sind die Informationen zum Zeitpunkt der Erhebung mitzuteilen 4 Werden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben also beispielsweise durch ein automatisches Auslesen von Identifikatoren im Browser oder durch Erhebung bei einer Wirtschaftsauskunftei so muss eine entsprechende Information spatestens einen Monat nach der Erlangung der Daten spatestens bei der ersten Kommunikation mit betroffenen Person oder spatestens bei der Offenlegung an einen weiteren Empfangererfolgen je nach dem welcher Zeitpunkt oder Fall zu erst eintritt In bestimmten eng gesteckten Fallen kann von der Benachrichtigung abgesehen werden insbesondere wenn die betroffene Person bereits uber die Informationen verfugt oder eine Geheimhaltungspflicht gegen die Bekanntgabe spricht Form BearbeitenDie Datenschutz Grundverordnung verpflichtet die verantwortlichen Stellen alle Informationen in praziser transparenter verstandlicher und leicht zuganglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfugung zu stellen 5 Die Datenschutzhinweise mussen daher auf eine einfache Formel gebracht und griffig formuliert werden 6 Wesentlich ist dass die Informationen fur das Zielpublikum also juristische Laien verstandlich sind Sofern sich ein Angebot an Kinder richtet mussen die Informationen im Speziellen auch fur diese verstandlich sein Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann schriftlich elektronisch oder in einer anderen Form auch mundlich zur Verfugung gestellt werden Inhalt BearbeitenNach Artikel 13 DSGVO muss eine Datenschutzerklarung wenn die Erhebung der Daten bei einer betroffenen Person erfolgt folgende Informationen enthalten Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters in der Europaischen Union gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Zweck der Datenverarbeitung und die Rechtsgrundlage nach Art 6 und gegebenenfalls nach Art 9 oder Art 10 die mit der Datenverarbeitung verfolgten berechtigten Interessen wenn die Verarbeitung auf Art 6 Abs 1 lit f beruht gegebenenfalls die Empfanger oder Kategorien von Empfangern der Daten gegebenenfalls die Absicht die Daten ins Nicht EU Ausland zu ubertragen und die Rechtsgrundlage dafur nach den Art 44 ff die beabsichtigte Speicherdauer die Angabe der Betroffenenrechte nach den Art 15 ff Bestehen eines Rechts auf Auskunft Bestehen eines Rechts auf Berichtigung Bestehen eines Rechts auf Loschung Bestehen eines Rechts auf Einschrankung der Verarbeitung Sperrung Bestehen eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung Bestehen eines Rechts auf Datenubertragbarkeit Bestehen eines Rechts auf Widerruf der Einwilligung soweit die Verarbeitung auf Art 6 Abs 1 lit a beruht Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehorde die Angabe ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist und gegebenenfalls die Folgen einer Nichtbereitstellung gegebenenfalls das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung oder Profiling Art 22 Werden die Daten nicht bei einer betroffenen Person erhoben muss gemass Art 14 Abs 2 lit f zusatzlich angefuhrt werden aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls ob sie aus einer offentlich zuganglichen Quelle stammen Einzelnachweise Bearbeiten Matthias Lachenmann Formularhandbuch Datenschutzrecht Hrsg Ansgar Koreng Matthias Lachenmann 2 Auflage Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 69542 1 F I Datenschutz Grundverordnung Erwaggrund 39 In EUR Lex 27 April 2016 abgerufen am 25 Juni 2021 Jede Verarbeitung personenbezogener Daten sollte rechtmassig und nach Treu und Glauben erfolgen Fur naturliche Personen sollte Transparenz dahingehend bestehen dass sie betreffende personenbezogene Daten erhoben verwendet eingesehen oder anderweitig verarbeitet werden und in welchem Umfang die personenbezogenen Daten verarbeitet werden und kunftig noch verarbeitet werden Der Grundsatz der Transparenz setzt voraus dass alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten leicht zuganglich und verstandlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst sind Dieser Grundsatz betrifft insbesondere die Informationen uber die Identitat des Verantwortlichen und die Zwecke der Verarbeitung und sonstige Informationen die eine faire und transparente Verarbeitung im Hinblick auf die betroffenen naturlichen Personen gewahrleisten sowie deren Recht eine Bestatigung und Auskunft daruber zu erhalten welche sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden Naturliche Personen sollten uber die Risiken Vorschriften Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert und daruber aufgeklart werden wie sie ihre diesbezuglichen Rechte geltend machen konnen Insbesondere sollten die bestimmten Zwecke zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden eindeutig und rechtmassig sein und zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten feststehen Die personenbezogenen Daten sollten fur die Zwecke zu denen sie verarbeitet werden angemessen und erheblich sowie auf das fur die Zwecke ihrer Verarbeitung notwendige Mass beschrankt sein Dies erfordert insbesondere dass die Speicherfrist fur personenbezogene Daten auf das unbedingt erforderliche Mindestmass beschrankt bleibt Personenbezogene Daten sollten nur verarbeitet werden durfen wenn der Zweck der Verarbeitung nicht in zumutbarer Weise durch andere Mittel erreicht werden kann Um sicherzustellen dass die personenbezogenen Daten nicht langer als notig gespeichert werden sollte der Verantwortliche Fristen fur ihre Loschung oder regelmassige Uberprufung vorsehen Es sollten alle vertretbaren Schritte unternommen werden damit unrichtige personenbezogene Daten geloscht oder berichtigt werden Personenbezogene Daten sollten so verarbeitet werden dass ihre Sicherheit und Vertraulichkeit hinreichend gewahrleistet ist wozu auch gehort dass Unbefugte keinen Zugang zu den Daten haben und weder die Daten noch die Gerate mit denen diese verarbeitet werden benutzen konnen EuGH Schlussantrage des Generalanwalts vom 9 Juli 2015 Smaranda Bara u a gegen Președintele Casei Naționale de Asigurări de Sănătate Casa Naţională de Asigurări de Sănătate Agenţia Naţională de Administrare Fiscală ANAF C 201 14 EU C 2015 461 Rn 74 Insoweit ist hervorzuheben dass wie die Kommission in der mundlichen Verhandlung ausgefuhrt hat dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen das bei jeder Verarbeitung Transparenz gewahrleistet umso wichtiger ist als es die Voraussetzung dafur schafft dass die Betroffenen ihr in Art 12 der Richtlinie 95 46 geregeltes Auskunftsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art 14 der Richtlinie festgelegtes Recht der Verarbeitung der Daten zu widersprechen ausuben konnen Datenschutz Grundverordnung Artikel 13 Absatz 1 In EUR Lex 3 April 2021 abgerufen am 25 Juni 2021 Datenschutz Grundverordnung Artikel 12 Absatz 1 In EUR Lex 3 April 2021 abgerufen am 25 Juni 2021 Der Verantwortliche trifft geeignete Massnahmen um der betroffenen Person alle Informationen gemass den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemass den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34 die sich auf die Verarbeitung beziehen in praziser transparenter verstandlicher und leicht zuganglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu ubermitteln dies gilt insbesondere fur Informationen die sich speziell an Kinder richten Die Ubermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form gegebenenfalls auch elektronisch Falls von der betroffenen Person verlangt kann die Information mundlich erteilt werden sofern die Identitat der betroffenen Person in anderer Form nachgewiesen wurde Artikel 29 Datenschutzgruppe Leitlinien fur Transparenz gemass der Verordnung 2016 679 In Working Paper WP 260 rev 01 11 April 2018 S 7 ff nrw de PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Datenschutzerklarung Datenschutz Grundverordnung amp oldid 224916271