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Die offentliche Statistik der Schweiz hat ihre Grundlage in der Schweizer Bundesverfassung Diese enthalt den Statistikartikel Art 65 1 zu Auftrag und Kompetenzen im Bereich der Statistik Naher geregelt sind die rechtlichen Grundlagen der offentlichen Statistik der Schweiz vorab im Bundesstatistikgesetz vom 9 Oktober 1992 2 Das Bundesstatistikgesetz formuliert die Aufgaben und die Organisation der Bundesstatistik sowie die Grundlagen von Datenbeschaffung Veroffentlichungen und Dienstleistungen Es umschreibt insbesondere die Prinzipien des Datenschutzes Fur die Volkszahlung als grosste und traditionsreichste statistische Erhebung besteht ein eigenes Gesetz vom 22 Juni 2007 3 Dies trifft auch auf die im Verfassungsartikel angesprochene vereinfachte Datenerhebung dank harmonisierter Einwohner und anderer amtlicher Personenregister zu Verschiedene Verordnungen vertiefen die Anordnungen in den erwahnten Gesetzen so betreffend die Organisation der Bundesstatistik die Durchfuhrung von statistischen Erhebungen des Bundes die Gebuhren fur statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes das Betriebs und Unternehmensregister sowie das eidgenossische Gebaude und Wohnungsregister Inhaltsverzeichnis 1 Zur Entstehung der Rechtsgrundlagen 2 Aus dem Bundesstatistikgesetz BStatG 3 Weblinks 4 Quellen und EinzelnachweiseZur Entstehung der Rechtsgrundlagen BearbeitenAm 23 Juli 1870 beschliesst das Parlament ein auf organisatorische Fragen beschranktes Gesetz uber die amtlichen statistischen Aufnahmen in der Schweiz Auf der Basis von diesem Gesetz wird die Statistik aber uneinheitlich und unsystematisch ausgebaut Das Bundesstatistikgesetz vom 9 Oktober 1992 lost das Gesetz von 1870 ab und bildet eine moderne Grundlage fur die Schweizer Statistik Wichtige neue Punkte des Gesetzes von 1992 sind die Koordinationsfunktion des Bundesamtes fur Statistik BFS als zentraler Statistikstelle im Bund die Erstellung eines statistischen Mehrjahresprogramms zur Gesamtplanung der Schweizer Statistik sowie die Einsetzung der Kommission fur die Bundesstatistik als Beratungsorgan des Bundesrates Die neue Bundesverfassung vom 18 April 1999 enthalt erstmals einen Artikel zur Statistik Art 65 Wahrend in der alten Bundesverfassung die Bundeskompetenz im Bereich der Statistik noch jeweils sachspezifisch festgehalten war wird in Art 65 der Bundesverfassung von 1999 neu dem Bund die generelle Statistik Kompetenz ubertragen Der Bund soll die notwendigen statistischen Daten uber den Zustand und die Entwicklung von Bevolkerung Wirtschaft Gesellschaft Bildung Forschung Raum und Umwelt in der Schweiz erheben Statistische Erhebungen durch die Kantone fur das eigene Gebiet sind dadurch aber nicht ausgeschlossen bei der Statistik Kompetenz handelt es sich um eine sogenannte parallele Kompetenz welche vom Bund koordinierte parallele Tatigkeit von Bund und Kantonen im Bereich Statistik zulasst Aus dem Bundesstatistikgesetz BStatG BearbeitenAllgemeine Bestimmungen Anordnungsbefugnisse und Mitwirkung Organisation der Bundesstatistik Datenschutz und Datensicherheit Veroffentlichungen und Dienstleistungen Strafbestimmungen SchlussbestimmungenDatum des Inkrafttretens 1 August 1993 Bundesratsbeschluss vom 30 Juni 1993 Weblinks BearbeitenAdmin ch Gesetzgebung Systematische Sammlung Dokumentation Rubrik 431 StatistikQuellen und Einzelnachweise BearbeitenBFS Rechtliche Grundlagen Schweiz Bund Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Art 65 Statistik SR 101 Bundesstatistikgesetz vom 9 Oktober 1992 BStatG SR 431 01 Bundesgesetz vom 22 Juni 2007 uber die eidgenossische Volkszahlung Volkszahlungsgesetz SR 431 112 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsgrundlagen der offentlichen Statistik der Schweiz amp oldid 117055849