Die Bildtafel der Strassensignale in der Schweiz und in Liechtenstein von 1980 bis 2021 zeigt die Signale, wie sie in der Schweiz in der Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) und in Liechtenstein in der Strassensignalisationsverordnung vom 27. Dezember 1979 (SSV) festgelegt worden sind.
Dieser Signalisationskatalog löste in der Schweiz auf den 1. Januar 1980 den alten Katalog vom 31. Mai 1963 ab.
Der Katalog vom Stand 1980 ist – mit Änderungen – bis heute gültig. Der aktuell gültige Katalog, in der alle Änderungen bis 2023 berücksichtigt worden sind, kann unter Bildtafel der Strassensignale in der Schweiz und in Liechtenstein seit 2023 eingesehen werden.
Gliederung Bearbeiten
Die untenstehende Gliederung orientiert sich an die Gliederung im Signalisationskatalog im Anhang 2 der SSV, wie es am 1. Januar 1980 gültig war.
Kategorie | Form | Nr. | Art | Farbe | Beispiel(e) | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rahmen | Hintergrund | Inhalt | |||||
1. Gefahrensignale | dreieckig | 1.01–1.18 | a) Gefährliche Strassenanlage | rot | weiss | schwarz | |
1.22–1.30 | b) Übrige Gefahren | ||||||
2. Vorschriftssignale | rund | 2.01–2.20 | a) Fahrverbote, Mass- und Gewichtsbeschränkungen | rot | weiss | schwarz | |
unterschiedlich | 2.30–2.58 | b) Fahranordnungen, Parkierungsbeschränkungen | unterschiedlich | ||||
2.60–2.65 | c) Besondere Wege, Busfahrbahn, Lichtsignal-System für die zeitweilige Regulierung von Fahrstreifen | ||||||
3. Vortrittssignale | unterschiedlich | 3.01–3.25 | – | unterschiedlich | |||
4. Hinweissignale | rechteckig | 4.01–4.23 | a) Verhaltenshinweise | weiss (dünn) | grün oder blau | weiss oder schwarz | |
unterschiedlich | 4.27–4.57 | b) Wegweisung auf Haupt- und Nebenstrassen | weiss (dünn) | unterschiedlich | weiss oder schwarz | ||
unterschiedlich | 4.60–4.71 | c) Wegweisung auf Autobahnen und Autostrassen | weiss oder schwarz (dünn) | unterschiedlich | weiss oder schwarz | ||
rechteckig | 4.75–4.91 | d) Informationshinweise | unterschiedlich | ||||
5. Ergänzende Angaben zu Signalen | rechteckig | 5.01–5.16 | – | schwarz (dünn) | weiss | schwarz | |
6. Markierungen und Leiteinrichtungen | – | 6.01–6.31 | – | – | weiss gelb blau rot |
Design Bearbeiten
Die Grösse der Signale und Markierungen wird im Anhang 1 der SSV definiert. Übere weitere Details (Farbe, Schrift, zulässige Variationen, Aufstellung usw.) regeln entsprechende technische Normen.
Bis 2003 wurde die SNV-Schriftart als Standardschrift benutzt, seither wird ASTRA-Frutiger verwendet.
Signalisationskatalog, Stand 1980 Bearbeiten
Die Schweiz und Liechtenstein besitzen mit einigen Ausnahmen dieselbe Strassensignalisation. Ausnahmen sind als solche gekennzeichnet.
1.xx Gefahrensignale Bearbeiten
2.xx Vorschriftssignale Bearbeiten
3.xx Vortrittssignale Bearbeiten
4.xx Hinweissignale Bearbeiten
Liechtenstein enthält die Bildtafeln für 4.58 bis 4.73 (Autobahnen und Autostrassen) nicht, da Liechtenstein keine eigenen Autobahnen und Autostrassen unterhält. Die in diesen Hinweissignalen zu Illustrationszwecken angegebenen Ortsangaben entstammen der Schweizer Signalisationsverordnung. Die Liechtensteinische Strassensignalisationsverordnung nutzt für Nahziele liechtensteinische, für Fernziele dagegen grenznahe österreichische und Schweizer Ortschaften.
5.xx Ergänzende Angaben zu Signalen Bearbeiten
6.xx Markierungen Bearbeiten
Signale, die 1980 neu hinzukamen oder entfielen Bearbeiten
Mit der Einführung der neuen Signalisationsverordnung 1979, die auf 1980 gültig wurde, gab es im Vergleich zur alten Verordnung von 1963 (letzte Revision 1975) folgende Änderungen:
Neu eingeführte Signale Bearbeiten
Die Nummerierung basiert auf die SSV von 1979.
Aufgehobene Signale Bearbeiten
Die Nummerierung basiert auf die Verordnung über die Strassensignalisation von 1963.
Angepasste Signale Bearbeiten
Nummerierung bei der alten Darstellung: SSV von 1963, Nummerierung bei der neuen Darstellung: SSV von 1979.
Umbezeichnete Signale Bearbeiten
Nummerierung bei der alten Darstellung: SSV von 1963, Nummerierung bei der neuen Darstellung: SSV von 1979.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zu den Strassensignalen Bearbeiten
1. Januar 1984 (AS 1983 1651) Bearbeiten
Folgende Signale wurden auf den 1. Januar 1984 in der Schweizer Signalisationsverordnung im Rahmen der Verordnung über die Änderung von Erlassen des Strassenverkehrs (Tempo 50 innerorts) neu eingeführt:
Neu eingeführte Signale Bearbeiten
Im Rahmen der Geschwindigkeitsreduktion innerorts von 60 km/h auf 50 km/h wurde dieses Signal eingeführt. Allfällige bestehende 60-km/h-Signale mussten bis 30. Juni 1984 entfernt werden – es sei denn, die Verkehrssicherheit ist dadurch nicht gefährdet.
22. April 1986 (LGBl-Nr. 1986.040) Bearbeiten
Folgende Signale wurden auf den 22. April 1986 in der Liechtensteiner Strassensignalisationsverordnung aufgehoben bzw. neu eingeführt:
Aufgehobene Signale Bearbeiten
Neu eingeführte Signale Bearbeiten
In der Schweiz sind die Signale 3.20 und 3.21 nach wie vor gültig. 3.26 entspricht der österreichischen Lichtzeichenanlage (die Bahnstrecke Feldkirch–Buchs wird von der ÖBB betrieben): «Das Lichtsignal besteht aus einer rechteckigen schwarzen Tafel mit weissem Rand und zwei übereinander angeordneten Lichtern (3.26).» (li-SSV Art. 86 Abs. 2)
1. Mai 1989 (AS 1989 438) Bearbeiten
Folgende Signale wurden auf den 1. Mai 1989 in der Schweizer Signalisationsverordnung aufgehoben, neu eingeführt, umbezeichnet oder angepasst:
Aufgehobene Signale Bearbeiten
Neu eingeführte Signale Bearbeiten
Die Signale «Beginn der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung» illustrierten zu diesem Zeitpunkt eine 40-km/h-Zone. 2002 wurde das auf 30 km/h angepasst.
Umbezeichnetes Signal Bearbeiten
Folgendes Signal wurden umbezeichnet:
Angepasstes Signal Bearbeiten
Folgendes Signal wurde angepasst:
15. März 1992 (AS 1992 514) Bearbeiten
Folgende Signale wurden auf den 15. März 1992 in der Verordnung über die Strassensignalisation (Signalisationsverordnung [SSV]) neu eingeführt:
1. April 1994 (AS 1994 816) Bearbeiten
Folgendes Signal wurde im Rahmen der Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 7. März 1994 in der Schweizer Signalisationsverordnung umbezeichnet:
1. April 1994 (AS 1994 1103) Bearbeiten
Folgende Signale wurden auf den 1. April 1994 in der Schweizer Signalisationsverordnung neu eingeführt (anzunehmen ist, dass Liechtenstein auch auf dieses Datum hin ihre SSV ebenfalls anpasste):