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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Das Besondere Verhandlungsgremium BVG ist bei Grundung einer Europaischen Gesellschaft Societas Europaea SE zu bilden und hat die Aufgabe mit den Leitungen eine schriftliche Vereinbarung uber die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE abzuschliessen Eine SE kann erst in das Handelsregister eingetragen werden wenn das vorgesehene Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer durchgefuhrt worden ist 1 2 Eine Umgehung ist moglich durch Grundung einer SE ohne Mitarbeiter oder Kauf einer solchen Vorrats SE und anschliessende Verschmelzung der bestehenden Gesellschaft auf die Vorrats SE in einem solchen Fall hat die Beteiligung im Nachgang zu erfolgen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Sitzverteilung 3 Beschlussfassung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAufgrund der Vielfalt der nationalen Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmerseite in der Europaischen Union gibt es fur die SE kein einheitliches europaisches Regelungswerk Stattdessen sieht die Gesetzgebung eine jeweils individuell auszuhandelnde Vereinbarung zwischen den Leitungen und der Arbeitnehmerseite hinsichtlich der Mitbestimmungsregelungen der zu grundenden SE vor Vorgeschrieben ist hierbei die Bildung eines Besonderen Verhandlungsgremiums das auf schriftliche Aufforderung der Leitungen zu bilden ist und uber eine Vereinbarung hinsichtlich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer verhandelt Zur Zusammenstellung des BVG gilt eine Frist von 10 Wochen Konnte nach Ablauf dieser Frist das BVG noch nicht vollstandig gebildet werden und hat die Arbeitnehmerseite die Verzogerungen zur Zusammenstellung des BVG zu verantworten finden die Verhandlungen dennoch statt Fur die Verhandlungen selbst zwischen den Leitungen und dem BVG gilt eine Frist von 6 Monaten Sitzverteilung BearbeitenAusgangspunkt der Grundung einer SE ist die Geschaftstatigkeit in mindestens zwei Mitgliedstaaten Um eine ausreichende Reprasentation der Beschaftigten zu gewahrleisten muss daher jedes Land in dem die beteiligten Gesellschaften Arbeitnehmer beschaftigen mit mindestens einem Vertreter vertreten sein Nach der Gesetzgebung ist die Besetzung jedes dritten und siebten Sitzes zu beachten Gehoren dem BVG bereits zwei Mitglieder aus dem Inland an ist jedes dritte Mitglied ein Vertreter einer in den beteiligten Unternehmen vertretenen Gewerkschaft Gehoren dem BVG mehr als sechs Mitglieder aus dem Inland an ist mindestens jedes siebte Mitglied ein leitender Angestellter Beschlussfassung BearbeitenFur die Beschlussfassung zwischen den Unternehmensleitungen und dem BVG im Zuge der Verhandlungen ergeben sich 3 Moglichkeiten Zwei Drittel der Mitglieder des BVG lehnen die Verhandlungen ab In diesem Fall findet die Regelung zum Europaischen Betriebsrat Anwendung eine Registrierung der SE ist sofort moglich Hierzu muss die zustimmende Mehrheit des BVG jedoch zwei Drittel der Arbeitnehmer vertreten und mindestens 2 Lander reprasentieren Zusatzlich steht diese Moglichkeit beim Grundungsfall der Umwandlung nicht offen falls in der umzuwandelnden Gesellschaft bereits Mitbestimmung besteht Eine individuelle Vereinbarung wird zwischen den Leitungen und dem BVG ausgehandelt Das BVG muss hierzu mit absoluter Mehrheit zustimmen Bei einer Minderung der Mitbestimmungsrechte ist eine 2 3 Mehrheit des BVG die mindestens 2 Mitgliedstaaten vertreten erforderlich im Detail Verschmelzung wenn sich die Mitbestimmung auf mindestens 25 der Arbeitnehmer erstreckt Holding SE Tochter SE wenn sich die Mitbestimmung auf mindestens 50 der Arbeitnehmer erstreckt Nach Ablauf der Verhandlungsfrist von 6 Monaten wurde kein Ergebnis erzielt Wenn die zustandigen Organe der beteiligten Gesellschaften zustimmen kommt die Konstellation der sog Auffangregelung zur Regelung der Mitbestimmung zur Anwendung Im Detail findet die Auffangregelung nur Anwendung wenn Umwandlung bereits Mitbestimmungsrechte bestehen Verschmelzung bereits Mitbestimmungsrechte bestehen und sich auf mindestens 25 der Arbeitnehmer erstrecken oder bereits Mitbestimmungsrechte bestehen sich auf weniger als 25 der Arbeitnehmer erstrecken und das BVG einen entsprechenden Beschluss fasst es sei denn Opting Out fur Fusion Holding SE Tochter SE bereits Mitbestimmungsrechte bestehen und sich auf mindestens 50 der Arbeitnehmer erstrecken oder bereits Mitbestimmungsrechte bestehen sich auf weniger als 50 der Arbeitnehmer erstrecken und das BVG einen entsprechenden Beschluss fasstWeblinks BearbeitenGesetz uber die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzuberschreitenden Verschmelzung MgVG Einzelnachweise Bearbeiten Art 12 Abs 2 Verordnung EG Nr 2157 2001 des Rates vom 8 Oktober 2001 uber das Statut der Europaischen Gesellschaft SE in der konsolidierten Fassung vom 1 Januar 2007 ABl L 294 vom 10 November 2001 S 1 21 in Verbindung mit Art 3 bis 5 Richtlinie 2001 86 EG des Rates vom 8 Oktober 2001 zur Erganzung des Statuts der Europaischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer ABl L 294 vom 10 November 2001 S 22 32 3 Gesetz zur Ausfuhrung der Verordnung EG Nr 2157 2001 des Rates vom 8 Oktober 2001 uber das Statut der Europaischen Gesellschaft SE SE Ausfuhrungsgesetz SEAG vom 22 Dezember 2004 BGBl 2004 I S 3675 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besonderes Verhandlungsgremium amp oldid 223492033