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Mit dem Bankenschlussel wird in Deutschland im Umsatzsteuergesetz UStG ein gemass 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz ermittelter Verteilungsschlussel fur den Abzug von Vorsteuern in Kreditinstituten bezeichnet Er bestimmt die Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Kosten zwischen den Geschaften die umsatzsteuerpflichtig sind und denen die es nicht sind Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Rechtslage 3 Weblinks 4 Literatur 5 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenBanken sind in Kernbereichen ihres Geschaftes von der Umsatzsteuer befreit Grund ist dass Banken im Kredit und Einlagengeschaft keinen Umsatz haben sondern eine Marge erwirtschaften die dem Unterschied zwischen Soll und Haben Zinsen entspricht Diese Bruttomarge ist aber weder Umsatz noch Gewinn Sie dient der Deckung der Risikokosten z B Kreditausfall sowie der Verwaltungskosten Personal und Sachkosten der Bank und ist Quelle ihres Gewinns In die Logik einer Mehrwertsteuer sind Banken daher schlecht einzuordnen Im Gegenzug ist auch ein Vorsteuerabzug grundsatzlich nicht moglich Nur ein sehr geringer Teil des Bankgeschafts ist umsatzsteuerpflichtig fur bestimmte Teile kann zur Umsatzsteuer optiert werden Ein Beispiel fur die bestehende Umsatzsteuerpflicht ist das Depotgeschaft oder als sonstige Leistung der Bank das Bankschliessfach Hier sind die Depotgebuhren Umsatz im Sinne des Gesetzes weil sie Entgelt fur eine Dienstleistung darstellen Konsequenterweise sind hier die darauf entfallenden Vorsteuern abzugsfahig Da jedoch 98 der Sachkosten einer Bank als Gemeinkosten angesehen werden mussen und keine direkte Zuordnung stattfinden kann braucht es fur diese einen Aufteilungsschlussel Ein Teil wird dem gewohnlichen Aktiv und Passivgeschaft zugeordnet Folge Kein Vorsteuerabzug und ein weiterer Teil dem umsatzsteuerpflichtigen Geschaft Folge Vorsteuerabzug Hierbei teilt sich der Vorsteuerabzug nochmals in direkt zuordenbare Kosten Bsp Kauf einer Bankschliessfachanlage und den nicht direkt zuordenbaren Kosten Fur die nicht direkt aufteilbaren Kosten wird ein Verteilungsschlussel der sogenannte Bankenschlussel verwendet Die Option zur Umsatzsteuer betrifft ausschliesslich Geschafte mit zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer Hierbei entschliesst sich die Bank die Umsatze mit diesen Unternehmern als Umsatzsteuerpflichtig zu deklarieren Somit werden die gesamten Kosten Zinsen Entgelte Provisionen der Umsatzsteuer unterworfen Dadurch entsteht diesen kein Nachteil da sie die fremde Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen konnen und im Gegenzug Umsatzsteuer an das Finanzamt abfuhren Die Bank kann so den prozentualen Anteil des Vorsteuerabzuges erhohen da sich dieser zusammenfassend nach der Hohe der umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsatze richtet Dies ist fur das Kreditinstitut mit einem hohen Aufwand verbunden hilft aber langfristig die Kosten zu senken und somit auch die Kosten fur die Kunden stabil zu halten Rechtslage BearbeitenFur die Aufteilung der Vorsteuerbetrage dieser Gemeinkosten war bis 1991 im Abschnitt 208 Abs 4 der Umsatzsteuerrichtlinien 1988 speziell fur Kreditinstitute eine Methode beschrieben Danach erfolgte die Zuordnung entweder gemass dem Verhaltnis der Ertrage der jeweiligen Bereiche oder gemass den Entgelten fur diese Leistungen In die Umsatzsteuerrichtlinien 1992 wurde der Bankenschlussel nicht ubernommen 1 Ohne eine offizielle Regelung greifen nun die allgemeinen Regelungen von 15 Abs 4 UStG und der Abschnitte 207 210 der Umsatzsteuerrichtlinien 1992 Danach ist die Schatzung des Anteils der nicht abziehbaren Vorsteuer sachgerecht etwa entsprechend der betrieblichen Kosten und Leistungsrechnung vorzunehmen Hierbei macht die Bank einen Teil ihrer Ausgangsleistungen zu umsatzsteuerpflichtigen Leistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Somit kann ein Teil der durch die Bank an Lieferanten gezahlten Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden Somit kann das Kreditinstitut insgesamt Vorsteuer in Hohe der steuerpflichtigen Umsatze geltend machen Die Vorschriften des 15 Abs 4 UStG geben hierbei den notigen Rechtlichen Rahmen mit der Formulierung Der Unternehmer kann nicht abziehbare Teilbetrage im Wege einer sachgerechten Schatzung ermitteln Um hierbei Missverstandnisse zu vermeiden und die Regelungen der Durchfuhrungsverordnung zu spezifizieren hat das Bundesministerium fur Finanzen am 12 April 2005 dazu ein Schreiben 2 veroffentlicht Darin wird die Durchfuhrung der Umsatzsteuer Option in Banken der sogenannte neue Bankenschlussel genauer erlautert In 9 UStG gibt der Gesetzgeber zudem die Moglichkeit dass nach 4 von der Umsatzsteuer befreite Umsatze wenn sie an Unternehmer geleistet werden auch als Umsatzsteuerpflichtig deklariert werden konnen In der 6 Mehrwertsteuersystemrichtlinie MwStSysRL der Europaischen Union ist der Bankenschlussel eine Teilmenge des Pro Rata Satzes Weblinks BearbeitenCarsten Schmidt Der Bankenschlussel Zum eingeschrankten Vorsteuerabzug bei Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland 2001Literatur BearbeitenKlinker Philipp Einschrankung des Rechts auf Vorsteuerabzug von Kreditinstituten infolge der Umsatzbesteuerung von Finanzdienstleistungen Diss Heinrich Heine Universitat Dusseldorf 2010 Einzelnachweise Bearbeiten Siehe hierzu Antje Weber Umsatzbesteuerung von Finanzdienstleistungen der Banken und Finanzinstitute Dissertation Universitat Nurnberg Erlangen 2004 Seite 116 abgefragt am 2 Juli 2010 Schreiben des deutschen Bundesministeriums fur Finanzen vom 12 April 2005 Aktenzeichen IV A 5 S 7306 5 05 Neues Konzept fur die Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei Kreditinstituten nach 15 Abs 4 des Umsatzsteuergesetzes UStG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bankenschlussel amp oldid 226608392