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Als Anstandsverletzung wird in Osterreich ein Verhalten bezeichnet das einen groben Verstoss gegen die in der Offentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsatze der Schicklichkeit darstellt Das Zeigen eines solchen Verhaltens ist verwaltungsrechtlich strafbar die Strafnormen werden in den jeweiligen Landespolizei bzw Landessicherheitsgesetzen der Bundeslander in Verbindung mit dem Verwaltungsstrafgesetz geregelt Als Voraussetzung zur Strafbarkeit gilt dass das strafbare Verhalten in der Offentlichkeit also in einem nicht von vornherein beschrankten Personenkreis geschieht Das heisst dass uber den Kreis der Beteiligten hinaus andere Personen die Moglichkeit haben das Verhalten wahrzunehmen Als Beispiele fur Anstandsverletzungen gelten z B das Urinieren in der Offentlichkeit das Skandieren der Parole A C A B oder das Zeigen des Stinkefingers Die Ahndungen von Anstandsverletzungen werden in erster Linie durch Organe der Bundespolizei durchgefuhrt bzw in die Wege geleitet Als Mindeststrafe gilt die Ausstellung einer Organstrafverfugung Von der Anstandsverletzung zu unterscheiden ist die Ordnungsstorung Von Medien wurden 2009 und 2016 Falle aus Wien und Graz aufgegriffen in denen junge Manner in Gegenwart von Polizisten laut rulpsten bzw furzten und dafur zu Geldstrafen in Hohe von 70 respektive 50 Euro verurteilt wurden 1 2 3 Einzelnachweise Bearbeiten gam dpa Wien Osterreicher muss fur Rulpser 70 Euro Strafe zahlen In Spiegel Online 23 Februar 2016 abgerufen am 26 April 2020 Anstandsverletzung 70 Euro Strafe fur Rulpser In wien orf at 19 Februar 2016 abgerufen am 16 Januar 2019 Steirer bezahlte fur Furz 50 Euro Strafe In Kleine Zeitung 8 September 2009 archiviert vom Original am 12 April 2016 abgerufen am 16 Januar 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anstandsverletzung amp oldid 226061064