Das Amtsgericht Aldenhoven war ein bis 1932 in Aldenhoven beheimatetes Amtsgericht, das dem Landgericht Aachen unterstellt war. Sein Bezirk wurde überwiegend dem Amtsgericht Jülich zugewiesen.
Schon im späten Mittelalter besaß Aldenhoven neben Marktrechten eine eigene Gerichtsbarkeit, Finanzhoheit und Mannkammer.
Siehe auch Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- Preußische Gesetzsammlung 1932, S. 253
- Preußische Gesetzsammlung 1932, S. 301, 306