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Mit Abwicklung wird im juristischen Bereich ein Vorgang von vorubergehender oder endgultiger Regelung eines Sachverhalts siehe auch Losung bezeichnet Speziell im Wirtschaftsrecht bezieht es sich auf die rechtskonforme Abwicklung eines Rechtsgeschafts in der Bandbreite von einer einfachen Buchung bis hin zur Liquidation eines Unternehmens oder einer Kanzleiabwicklung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abwicklung Recht amp oldid 222198581