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Das Abkommen zur Regelung der Vormundschaft uber Minderjahrige vom 12 Juni 1902 wurde auf der Haager Konferenz fur Internationales Privatrecht beschlossen und am 1 Juni 1904 von Deutschland ratifiziert Reichsgesetzblatt Band 1904 Nr 27 Seite 240 249 Es trat am 30 Juli 1904 in Kraft Die insgesamt dreizehn Artikel regeln die Vormundschaft fur Minderjahrige die ihren gewohnlichen Aufenthalt ausserhalb ihres Herkunftslandes in einem anderen Vertragsstaat haben Artikel 1 lautet Die Vormundschaft uber einen Minderjahrigen bestimmt sich nach dem Gesetze des Staates dem er angehort Gesetz des Heimatstaats Sollte das Herkunftsland keine gesetzlichen Regelungen fur die Vormundschaft haben so kann die Fursorge von diplomatischen oder konsularischen Vertretern ubernommen werden laut Artikel 2 Sieht das Gesetz des Heimatstaats fur den Fall dass der Minderjahrige seinen gewohnlichen Aufenthalt im Auslande hat die Anordnung einer Vormundschaft im Heimatlande nicht vor so kann der von dem Heimatstaate des Minderjahrigen ermachtigte diplomatische oder konsularische Vertreter gemass dem Gesetze dieses Staates die Fursorge ubernehmen sofern der Staat in dessen Gebiete der Minderjahrige seinen gewohnlichen Aufenthalt hat dem nicht widerspricht In den Fallen wo das nicht moglich ist kann laut Artikel 3 fur die Anordnung und die Fuhrung der Vormundschaft uber einen Minderjahrigen der seinen gewohnlichen Aufenthalt im Auslande hat das Gesetz des Aufenthaltsorts massgebend Nach Artikel 4 kann spater gleichwohl eine neue Vormundschaft auf Grund des Artikel 1 oder des Artikel 2 angeordnet werden In der Bekanntmachung uber die Wiederanwendung des Abkommens der Vormundschaft uber Minderjahrige im Verhaltnis zu Luxemburg vom 19 April 1955 wurde festgestellt dass das Abkommen nunmehr auch wieder zwischen der Bundesrepublik und Luxemburg gilt Abgelost wurde das Abkommen in Deutschland durch das Ubereinkommen uber die Zustandigkeit der Behorden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjahrigen von 1961 1970 wurde das Gesetz zu dem Haager Ubereinkommen vom 5 Oktober 1961 uber die Zustandigkeit der Behorden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjahrigen in Deutschland beschlossen Seit 2011 gilt fur Deutschland und andere Vertragsstaaten das Haager Ubereinkommen uber den Schutz von Kindern Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Abkommen zur Regelung der Vormundschaft uber Minderjahrige Vom 12 Juni 1904 Quellen und Volltexte Aktuelle Fassung auf den Seiten des Bundeskanzleramts Osterreich Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abkommen zur Regelung der Vormundschaft uber Minderjahrige amp oldid 159322615