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Die 12 Ausnahmeverordnung zur StVO bestimmt dass fur Kraftfahrzeuge mit einem zulassigen Gesamtgewicht von uber 3 5 t bis 7 5 t die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind abweichend von 18 Abs 5 Satz 2 Nr 1 der deutschen Strassenverkehrs Ordnung die zulassige Hochstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen nicht 80 sondern 100 km h betragt Die Regelung gilt auch fur im Ausland zugelassene Wohnmobile sofern aus den Fahrzeugpapieren eindeutig zu erkennen ist dass das zulassige Gesamtgewicht 7 5 t nicht uberschreitet BasisdatenTitel Zwolfte Verordnung uber Ausnahmen von den Vorschriften der Strassenverkehrs OrdnungKurztitel 12 Ausnahmeverordnung zur StVOAbkurzung StVOAusnV 12 nicht amtlich Art BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 6 Abs 1 6 Abs 3 StVGRechtsmaterie VerkehrsrechtFundstellennachweis 9233 1 3 12Erlassen am 18 Mai 2005 BGBl I S 866 Inkrafttreten am 30 Mai 2005Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 26 Oktober 2009 BGBl I S 3678 Inkrafttreten derletzten Anderung 5 November 2009Weblink Text der 12 Ausnahmeverordnung zur StVOBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Verordnung wurde vom Bundesministerium fur Verkehr Bau und Wohnungswesen erlassen und trat am 30 Mai 2005 in Kraft Ursprunglich war sie bis zum 31 Dezember 2009 befristet Die Befristung wurde mit Wirkung zum 5 November 2009 gestrichen so dass die Verordnung unbefristet gultig ist Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title 12 Ausnahmeverordnung zur StVO amp oldid 189848418